Afghanistan - Aufnahmeverfahren für ehemalige Ortskräfte der GIZ

Die Bundesregierung unterstützt besonders gefährdete ehemalige Ortskräfte bei der Ausreise aus Afghanistan. Dabei ist der ehemalige Arbeitgeber der erste Ansprechpartner, die Entscheidung erfolgt u.a. durch das zuständige Ressort der Bundesregierung. Dazu habe ich die folgenden Fragen und bitte um Offenlegung bzw. Übersendung der entsprechenden Dokumente:
1. Wer ist in der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Ansprechpartner*in für das sog. "Ortskräfteverfahren (OKV)"?
2. Wo kann ich von außen (z. B. über das Internet der GIZ) entsprechende Hinweise zum Antragsverfahren bei der GIZ einsehen (Website, Checkliste etc.)?
3. Welches sind die genauen Kriterien für eine Aufnahm oder Ablehnung im OKV?
4. Wer entscheidet über die Aufnahme in das OKV?
5. Was entscheidet die GIZ, was entscheidet das BMZ?
6. Was wird den Antragsteller*innen zu Ihrem Antrag zurückgemeldet?
7. Werden die Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung detailliert erläutert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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Michael Lossner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregierung unterstützt beson…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Michael Lossner
Betreff
Afghanistan - Aufnahmeverfahren für ehemalige Ortskräfte der GIZ [#294597]
Datum
11. Dezember 2023 11:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung unterstützt besonders gefährdete ehemalige Ortskräfte bei der Ausreise aus Afghanistan. Dabei ist der ehemalige Arbeitgeber der erste Ansprechpartner, die Entscheidung erfolgt u.a. durch das zuständige Ressort der Bundesregierung. Dazu habe ich die folgenden Fragen und bitte um Offenlegung bzw. Übersendung der entsprechenden Dokumente: 1. Wer ist in der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Ansprechpartner*in für das sog. "Ortskräfteverfahren (OKV)"? 2. Wo kann ich von außen (z. B. über das Internet der GIZ) entsprechende Hinweise zum Antragsverfahren bei der GIZ einsehen (Website, Checkliste etc.)? 3. Welches sind die genauen Kriterien für eine Aufnahm oder Ablehnung im OKV? 4. Wer entscheidet über die Aufnahme in das OKV? 5. Was entscheidet die GIZ, was entscheidet das BMZ? 6. Was wird den Antragsteller*innen zu Ihrem Antrag zurückgemeldet? 7. Werden die Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung detailliert erläutert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lossner Anfragenr: 294597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/294597/upload/489a2176a63b0ec875f7081de87080e526549828/ Postanschrift Michael Lossner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lossner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Lossner, ich bestätige den…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung
Datum
13. Dezember 2023 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lossner, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.12.2023, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Michael Lossner
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung [#294597] Guten Tag, meine Informationsfr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Michael Lossner
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung [#294597]
Datum
18. Januar 2024 13:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Afghanistan - Aufnahmeverfahren für ehemalige Ortskräfte der GIZ“ vom 11.12.2023 (#294597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Lossner
Michael Lossner
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung [#294597] Guten Tag, meine Informationsfr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Michael Lossner
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Eingangsbestätigung [#294597]
Datum
18. Januar 2024 13:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Afghanistan - Aufnahmeverfahren für ehemalige Ortskräfte der GIZ“ vom 11.12.2023 (#294597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Lossner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Verzögerung der Bearbeitung Sehr geehrter Herr Lossner, vielen Da…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135; hier: Verzögerung der Bearbeitung
Datum
19. Januar 2024 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lossner, vielen Dank für Ihre Mail. Die Bearbeitung Ihres Antrags läuft noch. Leider hat sich diese krankheits- und urlaubsbedingt verzögert. Ich bitte dies zu entschuldigen. In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihren Antrag. Freundliche Grüße

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Lossner, bitte beachten Sie den anli…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/135 - hier: Bescheid
Datum
25. Januar 2024 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lossner, bitte beachten Sie den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen