AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Beratungsgrundlagen sowie das Beratungsergebnis der 9. Sitzung des AfWSE vom 26.4.23

=> insbesondere Verwaltungsvorlagen, Präsentationsfolien sowie den Beschluss
=> nicht angefragt ist die nach § 7 IFG NRW geschützte Niederschrift der Sitzung

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die B…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
9. August 2023 10:39
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Beratungsgrundlagen sowie das Beratungsergebnis der 9. Sitzung des AfWSE vom 26.4.23 => insbesondere Verwaltungsvorlagen, Präsentationsfolien sowie den Beschluss => nicht angefragt ist die nach § 7 IFG NRW geschützte Niederschrift der Sitzung Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. August 2023 14:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG-NRW vom 09.08.2023. Die Beantwortung wird zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Guten Morgen << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Informationszugang müssen wir nach §7 IFG NRW ab…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
29. August 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
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Guten Morgen << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Informationszugang müssen wir nach §7 IFG NRW ablehnen. Es handelt sich um ein laufendes Ausschreibungsverfahren. Für den Entscheidungsprozess sind darüber hinaus Sitzungen des Rates und/ oder der Ausschüsse, wie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und -entwicklung am 26.04.2023 notwendig. Bis zum Abschluss dieses Prozesses können keine Informationen bekannt gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bitte entsprechend § 39 VwVfG NRW um konkrete Benennung des exak…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
29. August 2023 10:00
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bitte entsprechend § 39 VwVfG NRW um konkrete Benennung des exakten Ablehnungsgrunds, da der § 7 IFG NRW hier mehrere Möglichkeiten enthält, die für mich auf Anhieb und ohne Konkretisierung keine Ablehnung begründen können. Ein pauschaler Verweis auf § 7 IFG NRW genügt dem Begründungserfordernis leider nicht. Daher bitte ich um zeitnahen und konkretisierten Ablehnungsbescheid, der die exakte Rechtsgrundlage benennt und anhand dessen begründet. Im Einzelnen: § 7 Nr. 1: Die angefragten Unterlagen sind offensichtlich keine "Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen", da die Unterlagen bereits als Beratungsgrundlage in die Sitzung eingebracht wurden und daher finalisiert sind. § 7 Nr. 2 a): Die Willensbildung ist nicht betroffen. Dies wäre beim Protokoll der Fall, welches ich von meiner Anfrage explizit ausgenommen habe. Aufgrund dessen ist zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung sowie den Sachinformationen, die im Rahmen der Willensbildung herangezogen werden, einerseits und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung andererseits zu unterscheiden (vgl. Urteil des OVG Münster vom 09.11.2006 (Az.: 8 A 1679/04)) - https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_7_0_1.pdf § 7 Nr. 2 b): Offensichtlich nicht anwendbar. § 7 Nr. 2 c): Offensichtlich nicht anwendbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten um konkrete Benennung des Ablehnungsgrundes. Bei der gesamten…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
29. August 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten um konkrete Benennung des Ablehnungsgrundes. Bei der gesamten Thematik Thermenhotel handelt es sich um eine Ausschreibung als Verhandlungsvergabe. Nach § 5 VgV "Wahrung der Vertraulichkeit" dürfen nach Abs. 1 keine Informationen weitergegeben werden, insbesondere die vertraulichen Aspekte der Angebote einschließlich ihrer Anlagen. Darüber hinaus ist der § 7 Nr. 1 anzuwenden: "Wie der Gesetzeswortlaut zeigt, gehören hierzu nur Entscheidungsentwürfe und unmittelbar vorbereitende Arbeiten und Beschlüsse wie etwa ein Vermerk zum Entscheidungsentwurf oder interne entscheidungsleitende fachliche Stellungnahmen." Der gesamte Prozess, sowohl der politische Prozess, als auch der vergaberechtliche Prozess findet parallel zueinander statt und endet mit der Auftragserteilung durch den Bürgermeister. So sind die politischen Gremien beim Entscheidungsprozess stets mit eingebunden. Die Unterrichtung bzw. Vorberatungen in den Gremien erfolgt durch Beratungsvorlagen (Beschluss- oder Mitteilungsvorlage), die von der Verwaltung erstellt und mit Informationen aus dem Vergabeverfahren befüllt werden. Die, über die Beratungsvorlage getroffenen Entscheidungen haben wiederum direkte Auswirkungen auf den Verlauf des Vergabeverfahrens (Vertragsverhandlungen). Bis zum Abschluss des Verfahrens können daher keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg“ [#285785]
Datum
29. August 2023 15:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285785/ Der Graubereich zwischen IFG NRW und Vergabeverordnungen ist nicht immer eindeutig und viele Informationen sind zumindest in der Angebotsphase tatsächlich vor einem Informationszugang gesperrt. (siehe https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_4_1_0_0.pdf) Nichtsdestotrotz dürfte der Zugang zumindest zum Beschluss des Gremiums sowie zur Verwaltungsvorlage grundsätzlich gegeben sein. Eventuell sind in den Dokumenten einige Schwärzungen bei konkreten Zahlen vorzunehmen insofern sie aus dem Angebot des Bewerbers stammen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und nicht aufgrund von z.B. eigenen unabhängigen Berechnungen der Kommune im Dokument zu finden sind. Zahlen sowie der Name des Investors, die bereits durch die Stadt ohnehin öffentlich sind, dürften dabei den Schwärzungsaufwand vermindern und bedürfen keiner Schwärzung. Siehe hier: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/bad-driburg/stadt-bad-driburg-findet-investor-hotel-neubau-erweiterung-therme-2751586 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285785.pdf - 2023-08-09_2-image001.png - 2023-08-09_2-image002.png - 2023-08-09_2-image003.png - 2023-08-09_2-image004.jpg - 2023-08-29_1-image001.png - 2023-08-29_1-image002.png - 2023-08-29_1-image003.png - 2023-08-29_1-image004.jpg Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg“ [#285785]
Datum
29. August 2023 16:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Mei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg
Datum
14. September 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 09.08.2023; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
14. September 2023 13:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.2.3.2.11-6243/23 Guten Tag << Antragsteller:in >> Können Sie mir noch wie gewohnt eine Durchschrift Ihrer Nachricht zur Verfügung stellen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
14. September 2023 14:02
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
meinaz209-2-3-2-11-624323antragaufinfo.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht mein Auskunftsersuchen vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Mein…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg
Datum
28. September 2023 14:59
Status
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Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 09.08.2023, mein Auskunftsersuchen vom 14.09.2023 Sehr [geschwärzt], in Bezug auf Ihren vorgenannten Antrag und mein Auskunftsersuchen vom 14.09.2023 leite ich Ihnen den darauf folgenden Schriftwechsel mit der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrer Kenntnis weiter. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-211 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.ldi.nrw.de Von: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Freitag, 22. September 2023 12:21 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]> Betreff: AW: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Sehr geehrte [geschwärzt], ich konnte nochmal Rücksprache mit unserem 1. Beigeordneten halten. Das gesamte Vergabeverfahren wird evtl. Ende 2024 oder auch erst 2025 abschließen. Der Grund dafür ist, das für das Projekt Bundes- und Landes-Fördermittel requiriert werden sollen, die auch entsprechende Fristen und Laufzeiten haben. Anschließend daran wird die Verhandlungsvergabe abgeschlossen. Die Beschlussvorlage mit dem Beschlussvorschlag ist seitens der Verwaltung erarbeitet worden. Die Vorlage wurde mit zwei Präsentationen ergänzt, die vom Bieter für die Sitzung zur Verfügung gestellt worden sind, um das Konzept vorzustellen. Gem. der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bad Driburg sind nach § 1 Abs. 3 der Einladung im Regelfall Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen bzw. Vorlagen beizufügen. Mit der Entscheidung wurde die Verwaltung beauftragt in Verhandlungen mit dem Anbieter zu treten und die Verhandlungsvergabe weiter fortzuführen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [cid:image002.png@01D9F21C.52C35780] STADT BAD DRIBURG Hauptamt Am Rathausplatz 2, [geschwärzt] Telefon: 05253 88-1011 Fax: 05253 88-135 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [cid:image006.jpg@01D9F21C.52C35780] Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] Gesendet: Donnerstag, 21. September 2023 10:49 An: [geschwärzt], [geschwärzt], Stadt Bad Driburg Betreff: AW: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich noch eine Frage habe: wann rechnen Sie damit, dass die vergaberechtlichen und politischen Verfahren abgeschlossen sind und Sie die angefragten Informationen zur Verfügung stellen können ? Dann noch ein Punkt zu meinem Auskunftsersuchen vom 14.09.2023: Hier hatte ich folgendes gefragt: "Handelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um eine Vorlage der Verwaltung ?" Bedauerlicherweise habe ich hier einen falschen Begriff verwendet. Die Frage sollte lauten: "Handelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um einen Vorschlag der Verwaltung ?" Dies bitte ich mir noch mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-211 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de> Von: [geschwärzt], [geschwärzt], Stadt Bad Driburg <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Gesendet: Dienstag, 19. September 2023 11:43 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: AW: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Sehr geehrte [geschwärzt], an der Bad Driburger Therme ein Thermenhotel entstehen. Hierzu erfolgte eine europaweite Ausschreibung als Verhandlungsvergabe. In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 26.04.2023 ist in nicht-öffentlicher Sitzung über das Verfahren und den Anbieter beraten und über weitere Maßnahmen beschlossen worden, die zur Abwicklung der Verhandlungsvergabe führen soll. Die Sitzung vom 26.04.2023 diente der Willensbildung des Ausschusses bzw. des Stadtrates. Die dort vorgestellten Inhalte dienen der weiteren Verhandlung und den noch festzulegenden Vertragsinhalten. Die Stadt Bad Driburg ist an einer transparenten Arbeitsweise sehr interessiert und gibt Informationen frühzeitig bekannt. So wurde nach der Sitzung des Ausschusses vom 26.04.2023, in dem unten genannten Presseartikel vom Westfalen-Blatt bekannt gegeben, dass man sich in Verhandlungen mit der InterSPA befinde. In der Sitzung des Stadtrates vom 19.09.2023 hat der 1. Beigeordnete Scholle über den aktuellen Sachstand zum Thermenhotel in öffentlicher Sitzung informiert. Hierzu wurde bereits die Mitteilungsvorlage 022-2023 erstellt, die im Ratsinformationssystem abrufbar ist. Ebenso wird die in der Sitzung vorgestellte Präsentation dem Protokoll beigefügt und ist mit der Veröffentlichung ebenfalls im Ratsinformationssystem einsehbar. Nach Abschluss der vergaberechtlichen und politischen Verfahren geben wir die angefragten Informationen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [cid:image009.png@01D9F21C.52C35780] STADT BAD DRIBURG Hauptamt Am Rathausplatz 2, [geschwärzt] Telefon: 05253 88-1011 Fax: 05253 88-135 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [cid:image010.jpg@01D9F21C.52C35780] Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] Gesendet: Donnerstag, 14. September 2023 11:29 An: [geschwärzt], [geschwärzt], Stadt Bad Driburg Betreff: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 09.08.2023, hier: AfWSE, 26.04.23: Thermenhotel Bad Driburg Sehr geehrter [geschwärzt], gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.fragdenstaat.de&umid=92c2e387-3998-4680-bfe7-5900516941ca&auth=b7b89afd84ecebb460081b78ced74b9362dde633-00b58cd0071412015e811b7d49e78ab07f130d57 einen Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.23: Thermenhotel Bad Driburg, gestellt zu haben (siehe: [geschwärzt]<https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2ffragdenstaat.de%2fa%2f285785%2fauth%2fdcbfceef7bacfc480d2e323dbbef1ff3f680fed9%2f&umid=92c2e387-3998-4680-bfe7-5900516941ca&auth=b7b89afd84ecebb460081b78ced74b9362dde633-bcd1f7280c2aa23c42fa6733b6c71414b3082c31> ). Der Antrag wurde mit Schreiben vom 29.08.2023 unter Hinweis auf § 7 Nr.1 IFG NRW abgelehnt. Herr [geschwärzt] hat sich nun an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gewandt und folgende Einwände erhoben: "Der Graubereich zwischen IFG NRW und Vergabeverordnungen ist nicht immer eindeutig und viele Informationen sind zumindest in der Angebotsphase tatsächlich vor einem Informationszugang gesperrt. (siehe https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_4_1_0_0.pdf) Nichtsdestotrotz dürfte der Zugang zumindest zum Beschluss des Gremiums sowie zur Verwaltungsvorlage grundsätzlich gegeben sein. Eventuell sind in den Dokumenten einige Schwärzungen bei konkreten Zahlen vorzunehmen insofern sie aus dem Angebot des Bewerbers stammen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und nicht aufgrund von z.B. eigenen unabhängigen Berechnungen der Kommune im Dokument zu finden sind. Zahlen sowie der Name des Investors, die bereits durch die Stadt ohnehin öffentlich sind, dürften dabei den Schwärzungsaufwand vermindern und bedürfen keiner Schwärzung. Siehe hier: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/bad-driburg/stadt-bad-driburg-findet-investor-hotel-neubau-erweiterung-therme-2751586" Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in "cc" zu setzen. Handelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um eine Vorlage der Verwaltung ? Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-211 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
28. September 2023 15:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Guten Tag << Antragsteller:in >> Die Bemühungen um Herstellung von Transparenz möchte ich nicht absprechen. Ich möchte mir über den Inhalt der Entscheidung und der Entscheidungsgrundlage des Ausschuss jedoch selbst ein Bild machen und dieses ungefiltert erhalten. Beispielsweise wird kein Wort zu den möglichen Finanzierungsmodellen der Kommune verloren. Gemeint dürfte diese Mitteilungsvorlage sein: https://ratsinfo.bad-driburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZb1UTxshPYlLfqDsrWbjUWz07tdPub06GU91skZRUZgW/Mitteilungsvorlage_MI-0022-2023.pdf Die Präsentationsfolien werden im Übrigen demnächst (und das kann auch mal einige Monate dauern) mit dem Protokoll veröffentlicht. Sie sind es aber noch nicht. ----------------------------------------- Ich bitte weiter um Vermittlung, weil ich aus der Antwort des Stadtverwaltung Bad Driburg keinen haltbaren Verweigerungsgrund für eine Ablehnung des IFG NRW herauszulesen vermag. Den Antrag schränke ich auf die Verwaltungsvorlage und den Beschluss ein, da hier eine Anwendung von § 7 IFG NRW völlig ausgeschlossen scheint. Maximal § 8 IFG NRW könnte greifen. Dies wäre aber durch einzelne Schwärzungen konkreter Unternehmenszahlen problemlos in den Griff zu bekommen. Ich tue mich immer noch schwer den konkreten Grund zu finden. Und offenbar trifft dies auch auf die Stadtverwaltung zu. Frei nach dem Motto: "Was nicht sein darf, kann auch nicht sein". Nun wird davon gesprochen, dass der Beschluss des Ausschuss eine "Willensbildung" des Rats sei. Dies deutet auf § 7 Nr. 2 hin, obwohl die Ablehnung mit Nr. 1 begründet wurde. Dass Vorlagen und erst recht Ratsbeschlüsse nicht vom § 7 IFG NRW gedeckt sein können, dürfte als gesichert gelten. § 7 Nr. 1: Die angefragten Unterlagen sind offensichtlich keine "Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen", da die Unterlagen bereits als Beratungsgrundlage in die Sitzung eingebracht wurden und daher finalisiert sind. § 7 Nr. 2 a): Die Willensbildung ist nicht betroffen. Dies wäre beim Protokoll der Fall, welches ich von meiner Anfrage explizit ausgenommen habe. Aufgrund dessen ist zwischen den Grundlagen und Ergebnissen der Willensbildung sowie den Sachinformationen, die im Rahmen der Willensbildung herangezogen werden, einerseits und dem eigentlichen Prozess der Willensbildung andererseits zu unterscheiden (vgl. Urteil des OVG Münster vom 09.11.2006 Az.: 8 A 1679/04, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2013 - 8 A 809/12) Die Verwaltungsvorlage ist eindeutig eine zur Willensbildung herangezogene Sachinformation. Die Willensbildung beschreibt hier lediglich den Prozess und die Diskussion im Ausschuss, um am Ende zu einem Ergebnis (hier den Beschluss) zu gelangen. Die Vorlage zeigt sicherlich auch keine Willensbildung der Verwaltung - d.h. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Stadtverwaltung (wie von OVG NRW 8 A 809/12 gefordert). Dies wäre ungewöhnlich und darzulegen. Der Beschluss ohnehin sowieso nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
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AW: WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
24. Oktober 2023 13:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vorab bitte ich die späte Rückmeldung höflichst zu entschuldigen. Ich werde Ihrem Wunsch nach weiterer Vermittlung gegenüber der Stadt Bad Driburg nachkommen und Ihnen meine Stellungnahme im Laufe dieser Woche zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
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Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Beschlussauszug zur Sitzung des Ausschusses…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
21. November 2023 13:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Beschlussauszug zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und -entwicklung vom 26.04.2023. Bei den, der Beratungsvorlage beigefügten Anlagen handelt es sich jedoch um ausschreibungsrelevante Unterlagen im Zuge der Verhandlungsvergabe. Diese können gem. § 5 VGV, § 14 Abs. 7 u. 8 VOB/A bzw. § 14 Abs. 7 u. 8 VOB/A-EU nicht freigegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank! Leider unerwähnt geblieben ist die beantragte Ber…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
21. November 2023 14:19
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank! Leider unerwähnt geblieben ist die beantragte Beratungsvorlage. Sie ist auch keine Information, die durch die Interspa erstellt wurde. Die erwähnten Vorschriften dürften daher nicht greifen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> dem Chatverlauf der vorgenannten Anfrage auf www.fragdenstaat.de konnte i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
28. November 2023 13:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> dem Chatverlauf der vorgenannten Anfrage auf www.fragdenstaat.de konnte ich entnehmen, dass noch Klärungsbedarf bezüglich der Beratungsvorlage besteht. Sie hatten in Ihrer Antwort keine Ausschlussgründe genannt, die gegen einen Informationszugang sprechen. Diese betrafen lediglich die der Beratungsvorlage beigefügten Anlagen. Ich bitte daher um zeitnahe Prüfung nach den gesetzlichen Vorschriften des IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Beratungsvorlage bildet in der Sachdarstellung den bisherigen Verlauf…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
28. November 2023 14:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Beratungsvorlage bildet in der Sachdarstellung den bisherigen Verlauf (1. Stufe) des laufenden Vergabeverfahrens ab und führt die nächsten Schritte (2. Stufe) auf. Daher kann aufgrund der vergaberechtlichen Vorgaben die Beratungsvorlage derzeit nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider drehen wir uns im Kreis. Eine Ablehnung muss auf konkreten …
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
28. November 2023 18:59
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> leider drehen wir uns im Kreis. Eine Ablehnung muss auf konkreten Rechtsvorschriften (§ 39 VwVfG NRW) fußen, damit hier aufgrund dieser im Rahmen der Geschäftsgeheimnisse (§ 8 IFG NRW) ein Informationszugang ausnahmsweise (!) entfällt. Sofern keine Ausnahmetatbestände (§§ 6-9 IFG NRW) geltend gemacht werden können, ist der Informationszugang unverzüglich - spätestens binnen eines Monats zu gewähren. Für die Anlagen sind genannt: "§ 5 VGV, § 14 Abs. 7 u. 8 VOB/A bzw. § 14 Abs. 7 u. 8 VOB/A-EU". Diese Vorschriften sperren den Zugang zu vertraulichen Informationen, die durch die "Unternehmen" übermittelt wurden (siehe Wortlaut § 5 VGV). Für mich ist nicht erkennbar, inwiefern diese Rechtsvorschriften den Informationszugang zur bloßen Sachinformation - "Wie geht es im Verfahren weiter?" - sperren. Insofern vereinzelt Geschäftsgeheimnisse der InterSpa auch in der Verwaltungsvorlage enthalten wären, so sind diese zu schwärzen. Dies ist aber nur bei InterSpa-internen Zahlen und Angaben anzunehmen, die in der Öffentlichkeit unbekannt sind und außerdem die Anforderungen des § 8 IFG NRW erfüllen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe mir mit meiner Antwort ein paar Tage Zeit gelassen, da ich Ihnen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
12. Dezember 2023 13:11
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe mir mit meiner Antwort ein paar Tage Zeit gelassen, da ich Ihnen die Gelegenheit geben wollte, Herrn << Antragsteller:in >> auf seine Einwände (siehe bekannter chatverlauf über www.fragdenstaat.de, Anzeigennummer #285785)hin zu antworten. Da dies bisher nicht erfolgt ist und ich Ihrer Antwort auch nicht die von mir gewünschte Prüfung nach den gesetzlichen Bestimmungen des IFG NRW erkennen kann, möchte ich Sie höflichst bitten, Ihre Ablehnung nach eben diesen gesetzlichen Bestimmungen nachvollziehbar zu begründen oder nach Prüfung den gewünschten Informationszugang zu gewähren. Sollte Ihre Prüfung ergeben, dass Sie den Ausschlußgrund in § 8 IFG NRW sehen, weise ich darauf hin, dass die Ablehnung des Informationszugangs auch i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ausreichend begründet werden muss. Eine bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts des § 8 IFG NRW genügt dieser Anforderung nicht. Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. Immerhin kann es sein, dass der ablehnende Bescheid unzulässig in das Recht auf Information eingreift. Zwar muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass gegenüber den Antragstellerinnen und Antragstellern eine bis in die Einzelheiten gehende Begründung, weshalb die Offenbarung beispielsweise von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Zugangsgewährung zu einer Information entgegen steht, im Einzelfall nicht möglich sein kann, weil dann die schützenswerten Daten durch eben diese Begründung schließlich doch offenbart würden. Einen gänzlichen Verzicht auf eine nähere Begründung, wie er bei Ihrem Ablehnungs- und Widerspruchsbescheid festzustellen ist, rechtfertigen diese Überlegungen indes nicht. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um erneute Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses an Herrn << Antragsteller:in >>. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung übersenden wir Ihnen anbei die Beratungsvorlage. …
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
12. Dezember 2023 14:26
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach erneuter Prüfung übersenden wir Ihnen anbei die Beratungsvorlage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: AfWSE, 26.4.23: Thermenhotel Bad Driburg [#285785]
Datum
12. Dezember 2023 17:08
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285785/

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