AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Amtsgericht Neuss

1) Wieviele Haftbefehle wurden - um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen - in Sachen Rundfunkbeitrag vom Amtsgericht ausgestellt?
Bitte um Auflistung der Jahre 2014 bis 2018

2) Erfolgte die Beantragung von Haftbefehlen auf Antrag des Gläubigers WDR oder innerbehördlich ohne Wissen des Gläubigers WDR durch "Gläubigervertreter Stadt-/Amt xyz/>Stadt-/Amtskasse xyz" bzw. OGV, GV, JVStrSekr, JVStrOSekr oder JVStrHSekr usw.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Neuss Details
Von
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Betreff
AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag [#26850]
Datum
5. März 2018 00:19
An
Amtsgericht Neuss
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wieviele Haftbefehle wurden - um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen - in Sachen Rundfunkbeitrag vom Amtsgericht ausgestellt? Bitte um Auflistung der Jahre 2014 bis 2018 2) Erfolgte die Beantragung von Haftbefehlen auf Antrag des Gläubigers WDR oder innerbehördlich ohne Wissen des Gläubigers WDR durch "Gläubigervertreter Stadt-/Amt xyz/>Stadt-/Amtskasse xyz" bzw. OGV, GV, JVStrSekr, JVStrOSekr oder JVStrHSekr usw.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erz…
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Betreff
AW: AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag [#26850]
Datum
9. April 2018 12:11
An
Amtsgericht Neuss
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag“ vom 05.03.2018 (#26850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wird parallel über diesen Vorgang informiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag [#26850]
Datum
24. September 2018 19:26
An
Amtsgericht Neuss
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag“ vom 05.03.2018 (#26850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 172 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag [#26850]
Datum
26. November 2018 21:08
An
Amtsgericht Neuss
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag“ vom 05.03.2018 (#26850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 235 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag [#26850]
Datum
26. Mai 2019 12:00
An
Amtsgericht Neuss
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Neuss Ausstellung Haftbefehle in Sachen Erzwingungshaft/Vermögensabgabe/Rundfunkbeitrag“ vom 05.03.2018 (#26850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 416 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>