AG Rosenheim Urteil vom 12.03.2020 Az. 2 Ls 63 Js 17077/18

Anfrage an: Amtsgericht Rosenheim

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte um Zusendung des Urteils in neutralisierter Form. Als Steuerberater interessiert mich die Grundhaltung des AG in DBA-Fällen, damit sich die Steuerberatung in künftigen Fällen darauf einstellen kann, siehe auch Urteil des BVerwG vom 26.02.1997 - 6 C 3/96(Lüneburg) und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.05.2023, Az. 7 CE 23.666. Besten Dank für Ihre freundliche Mühewaltung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Nichts erfahren. Anfrage wurde abngelehnt!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
Georg Wengert
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Zusendung des Urteils in …
An Amtsgericht Rosenheim Details
Von
Georg Wengert
Betreff
AG Rosenheim Urteil vom 12.03.2020 Az. 2 Ls 63 Js 17077/18 [#284721]
Datum
26. Juli 2023 12:37
An
Amtsgericht Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Zusendung des Urteils in neutralisierter Form. Als Steuerberater interessiert mich die Grundhaltung des AG in DBA-Fällen, damit sich die Steuerberatung in künftigen Fällen darauf einstellen kann, siehe auch Urteil des BVerwG vom 26.02.1997 - 6 C 3/96(Lüneburg) und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.05.2023, Az. 7 CE 23.666. Besten Dank für Ihre freundliche Mühewaltung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Georg Wengert Anfragenr: 284721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284721/ Postanschrift Georg Wengert << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Rosenheim
63 Js 17077/18 Sehr geehrter Herr Wengert, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.07.2023. Ein Anspruch auf Aktena…
Von
Amtsgericht Rosenheim
Betreff
63 Js 17077/18
Datum
28. August 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wengert, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.07.2023. Ein Anspruch auf Aktenauskunft ergibt sich nicht aus Art. 39 BayDSG, da dieser gemäß Abs. 4 S. 1 Nr. 3 gerade nicht auf Gerichte und Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden anwendbar ist. Ein Anspruch ergibt sich des Weiteren nicht aus Art. 3 Abs. 1 BayUIG oder nach § 2 Abs. 1 VIG, da es sich nicht um Umwelt- oder Verbraucherinformationen im Sinne der genannten Vorschriften handelt. Die von Ihnen zitierten Urteile betreffen einen presserechtlichen Auskunftsanspruch und die grundsätzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Entscheidungen, an denen die Öffentlichkeit Interesse hat. Sie beinhalten jedoch kein grundsätzliches Individualrecht auf Aktenauskunft bei Interesse im Einzelfall. Eine Übersendung des Urteils kann deshalb nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Georg Wengert
AW: 63 Js 17077/18 [#284721] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Rosenheim Urteil vom 12.03.2020 Az…
An Amtsgericht Rosenheim Details
Von
Georg Wengert
Betreff
AW: 63 Js 17077/18 [#284721]
Datum
2. September 2023 13:41
An
Amtsgericht Rosenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „AG Rosenheim Urteil vom 12.03.2020 Az. 2 Ls 63 Js 17077/18“ vom 26.07.2023 (#284721) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Wengert