AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO
Sehr geehrter Herr Borgas, sehr geehrte Frau Emmrich,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalt:
Im Verfahren (242 CS) 3041 Js 6119/22 (389/22) fand am 31.5.23 bei der zuständigen Richterin ein 1. Hauptverhandlungstermin statt. Seit 6 Monaten wird vergeblich auf Gerichtsdokumente gewartet bzw. diese trotz mehrfacher Anfragen nicht zugesendet.
1. Vollständiges Protokoll der Hauptverhandlung vom 31.5.23
2. Beschluss der Hauptverhandlung vom 31.5.23
3. Interne Geschäftsanweisung/Verwaltungsentscheidung zum zeitweise Ausschluss von Verfahrensbeteiligten in ihrer Hauptverhandlung (kein Zeugin-Status) sowie die Nichtzusendung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). bzw. Art. 15 Abs.3 DSGVO
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum30. November 2023
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3. Januar 2024
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