AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO

Sehr geehrter Herr Borgas, sehr geehrte Frau Emmrich,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sachverhalt:

Im Verfahren (242 CS) 3041 Js 6119/22 (389/22) fand am 31.5.23 bei der zuständigen Richterin ein 1. Hauptverhandlungstermin statt. Seit 6 Monaten wird vergeblich auf Gerichtsdokumente gewartet bzw. diese trotz mehrfacher Anfragen nicht zugesendet.

1. Vollständiges Protokoll der Hauptverhandlung vom 31.5.23

2. Beschluss der Hauptverhandlung vom 31.5.23

3. Interne Geschäftsanweisung/Verwaltungsentscheidung zum zeitweise Ausschluss von Verfahrensbeteiligten in ihrer Hauptverhandlung (kein Zeugin-Status) sowie die Nichtzusendung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). bzw. Art. 15 Abs.3 DSGVO

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO Sehr geehrter Herr Borgas, sehr geehrte Frau Emmrich…
An Amtsgericht Tiergarten Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte [#293948]
Datum
30. November 2023 18:32
An
Amtsgericht Tiergarten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO Sehr geehrter Herr Borgas, sehr geehrte Frau Emmrich, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachverhalt: Im Verfahren (242 CS) 3041 Js 6119/22 (389/22) fand am 31.5.23 bei der zuständigen Richterin ein 1. Hauptverhandlungstermin statt. Seit 6 Monaten wird vergeblich auf Gerichtsdokumente gewartet bzw. diese trotz mehrfacher Anfragen nicht zugesendet. 1. Vollständiges Protokoll der Hauptverhandlung vom 31.5.23 2. Beschluss der Hauptverhandlung vom 31.5.23 3. Interne Geschäftsanweisung/Verwaltungsentscheidung zum zeitweise Ausschluss von Verfahrensbeteiligten in ihrer Hauptverhandlung (kein Zeugin-Status) sowie die Nichtzusendung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). bzw. Art. 15 Abs.3 DSGVO Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 293948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293948/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> meine veröffentlichte Informationsfreiheitsanfrage „AG Tiergarten: Monatelange Gehe…
An Amtsgericht Tiergarten Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte [#293948]
Datum
18. Februar 2024 19:06
An
Amtsgericht Tiergarten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine veröffentlichte Informationsfreiheitsanfrage „AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte“ vom 30.11.2023 (#293948) sowie die nicht-veröffentlichte Informationsfreiheitsanfrage „AG Tiergarten: Fragwürdige Geheimhaltung von Beschlüssen und Protokollen aus Hauptverhandlungstermin vor Verfahrensbeteiligten“ vom 30.11.2023 (#293938) wurden von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner IFG-Anfrage. Ein unvollständiges Hauptverhandlungsprotokoll vom 31.5.2023 wurde auf hiesige Anfragen von der Richterin übermittelt. Auf die DSGVO-Auskunftsanfragen - Ihr Schreiben vom 25.1.24 - wird gesondert geantwortet. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky