Agentenverrat vom 5.6.1979 Winfried Baumann

bitte teilen Sie mir mit, unter welchem Aktenzeichen die im Juni 1979 erfolgten Verhaftungen von Steffen von Bamberg ( Schwager von Robert Havemann), Siegfried Petrelli und Anton Hummel nach dem Agentenverrat von Winfried Baumann an den BND im Juni 1979 erfasst wurden. Befindet sich der Aktenbestand zu diesen Verhaftungen bzw die Ermittlungsakten noch bei Ihnen oder wurden die Ermittlungsakten bereits an das Landesarchiv Nordrhein Westfalen weitergeleitet?

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  • Datum
    27. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
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Betreff
Agentenverrat vom 5.6.1979 Winfried Baumann [#20805]
Datum
27. März 2017 12:21
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, unter welchem Aktenzeichen die im Juni 1979 erfolgten Verhaftungen von Steffen von Bamberg ( Schwager von Robert Havemann), Siegfried Petrelli und Anton Hummel nach dem Agentenverrat von Winfried Baumann an den BND im Juni 1979 erfasst wurden. Befindet sich der Aktenbestand zu diesen Verhaftungen bzw die Ermittlungsakten noch bei Ihnen oder wurden die Ermittlungsakten bereits an das Landesarchiv Nordrhein Westfalen weitergeleitet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Bonn
Ihre E-Mail vom 27.03.2017 Der Leitende Oberstaatsanwalt Bonn, den 30.03.2017 - 1402 E - 15/…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
Ihre E-Mail vom 27.03.2017
Datum
4. April 2017 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leitende Oberstaatsanwalt Bonn, den 30.03.2017 - 1402 E - 15/17 - Ihre E-Mail vom 27.03.2017 Ihr Betreff: Agentenverrat vom 5.6.1979 Winfried Baumann [#20805] Sehr geehrtAntragsteller/in sämtliche von Ihnen angefragten Namen sind hier im Hause nicht systemkundig, so dass hier auch keinerlei entsprechende Informationen vorhanden sind. Strafakten werden im Allgemeinen nach festgelegten Fristen vernichtet und die dazugehörigen Daten gelöscht. Bei einem Verfahren aus dem Jahr 1979 dürfte von einer solchen Vorgehensweise auszugehen sein. Mit freundlichen Grüßen