AGS / NUTS Code

ich benötige eine Liste für gesamt Deutschland mit:
->Name des Kreises
->Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)
->NUTS Code

Ist diese abzurufen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige eine Liste für gesamt De…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AGS / NUTS Code [#276693]
Datum
19. April 2023 10:54
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich benötige eine Liste für gesamt Deutschland mit: ->Name des Kreises ->Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) ->NUTS Code Ist diese abzurufen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276693/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Kreise_AGS_NUTS Code Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihre…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Kreise_AGS_NUTS Code
Datum
19. April 2023 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. April 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30616 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Kreise AGS NUTS Code (unser Az.: A34/1010001001-IF30616) Sehr << Antragsteller:in >> Si…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Kreise AGS NUTS Code (unser Az.: A34/1010001001-IF30616)
Datum
19. April 2023 13:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 19. April 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30616) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: ->Name des Kreises ->Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) ->NUTS Code Wir antworten Ihnen hierzu wie folgt: Ihr Antrag nach dem IFG wird abgelehnt, da die Informationen bereits öffentlich zur Verfügung stehen. Das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes besitzt eine sehr gut funktionierende Suchfunktion, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten. Um Ihnen weiterzuhelfen: Die gewünschten Informationen finden Sie unter dem Link https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/_inhalt.html Ich weise hier speziell auf folgende Datei des Gemeindeverzeichnis hin: https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/04-kreise.html Hier gibt es eine Spalte mit "NUTS". Ergänzend der Hinweis auf https://www.destatis.de/Europa/DE/Methoden-Metadaten/Klassifikationen/UebersichtKlassifikationen_NUTS.html. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen