Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin

Abdel Fattah el-Sisi, Staatspräsident der Arabisch-Islamischen Republik Ägypten hat 03.06.2015 Berlin besucht und ist dabei auch mit Herrn Bundesminister zusammen getroffen.

Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die mit diesem Staatsbesuch im Bundesministerium vorliegen, insbesondere vorbereitende Dokumente und Pressespiegel für den Herrn Bundesminister.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    18. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abdel Fattah el-…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
18. Juli 2015 00:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abdel Fattah el-Sisi, Staatspräsident der Arabisch-Islamischen Republik Ägypten hat 03.06.2015 Berlin besucht und ist dabei auch mit Herrn Bundesminister zusammen getroffen. Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die mit diesem Staatsbesuch im Bundesministerium vorliegen, insbesondere vorbereitende Dokumente und Pressespiegel für den Herrn Bundesminister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Zugang zu Informationen bezüglich des Besuch von S…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
3. August 2015 11:17
Status
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Sehr geehrter Herr Abu Sadr, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Zugang zu Informationen bezüglich des Besuch von Staatspräsident Al-Sisi auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Für die Beantwortung Ihres Informationsersuchens bitte ich um Mitteilung einer persönlichen Emailadresse für die Übersendung der Entscheidung in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. Gerne sende ich Ihnen meine EchteMail-Email-Adresse zu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
3. August 2015 19:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. Gerne sende ich Ihnen meine EchteMail-Email-Adresse zu: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, wie bereits in unserer letzten Antwort erläutert, ist die Bekanntgabe an Sie persönl…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
4. August 2015 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, wie bereits in unserer letzten Antwort erläutert, ist die Bekanntgabe an Sie persönlich bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" nicht sichergestellt. Das gilt auch für eine solche E-Mail-Adresse, die extra dafür generiert wurde, Antworten direkt wieder auf die "FragdenStaat.de" Adresse "umzuleiten" . Um eine solche Adresse handelt es sich bei der von Ihnen angegebenen <<E-Mail-Adresse>> Adresse. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe an Sie ist für die Behörde bei Verwendung von E-Mail-Adressen über "FragdenStaat" nicht erkennbar. Wenn bei "FragDenStaat.de" eine Antwort der Behörde eingeht, werden Sie darüber zwar automatisch durch "FragdenStaat.de" per E-Mail benachrichtigt. Dieser Zeitpunkt ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Zugang nach dem VwVfG, da Sie Bei "FragdenStaat"-Adressen erst auf die dort bereitgestellte Antwort zugreifen müssen. Wir bitten um Verständnis, dass wir die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer entsprechenden persönlichen E-Mail-Adresse aussetzen, da wir davon ausgehen, dass eine Zustellung an die von Ihnen angegebene Postanschrift nicht erwünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. Offenbar sind Sie mit den rechtlichen Gegebenheiten in…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
4. August 2015 10:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. Offenbar sind Sie mit den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland nicht hinreichend vertraut. Ich bitte um Mitteilung Ihres Vorgesetzten. Sie hatten mit Ihrer Email vom 03.08.2015 um Mitteilung einer persönlichen Email-Adresse angegeben, da Ihrer Sichtweise fragdenstaat.de und die dort generierte Email-Adresse für die jeweilige Anfrage Ihrer Sichtweise keine ausreichende Bekanntgabemöglichkeit sei. Bereits diese Aussage ist zu bestreiten. Nun habe ich Ihnen eine Email-Adresse des Email-Providers EchteMail.de benannt. Ob diese Email-Adresse extra für die Anfrage generiert wurde, kann jedoch dahin gestellt sein, da Ihrer Sichtweise meine allgemeine Handlungsfreiheit, immerhin ein Jedermanns-Grundrecht nach der deutschen Verfassung, beschränkt. Es bleibt daher mir überlassen, mit welcher Adresse ich mit Ihnen kommuniziere und ob ich eine Email-Adresse u.a. zur besseren Organisation meinerseits extra generiere. Dies liegt nunmehr nicht mehr in Ihrem Handlungsrahmen und Sie überschreiten mit Ihrem verlangen deutlich die Verfassung, auf die Sie eingeschworen wurden. Ob ich die Antwort auf fragdenstaat.de umleite und dort Ihre Antwort bekanntmache, bleibt ebenfalls mir überlassen und steht nicht in Ihrem Machtbereich. Was nun die Bekanntgabe anbelangt, so wird in Echtzeit bei fragdenstaat.de die Bekanntgabe minutengenau angezeigt. Dies auch dann, wenn ich nicht darauf zugreifen. Stellen Sie per Post zu, ist die 3-Tage-Fiktion lediglich eine Fiktion. Und auch bei einem eingeschriebenen Brief wird nur vermerkt, wann der Postbote den Brief in den Postkasten wirft, nicht wann ich diesen lese. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich musste heute sehen, dass Sie entgegen Ihren Ausführungen an mich mit Ihre…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin [#10675]
Datum
7. August 2015 20:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich musste heute sehen, dass Sie entgegen Ihren Ausführungen an mich mit Ihrer Email vom 04.08.2015 sehr wohl selbst Anfragen, die mittels fragdenstaat.de vorgenommen werden, bearbeiten und beantworten. Ich verweise auf die Anfrage von Herrn Arne Semsrott (Az. I C 4 – 06 00 16, Bescheid vom 07.08.2015 – abgelegt unter https://fragdenstaat.de/a/10952). Ich denke, Ihnen ist das Gebot des Gleichheitsgrundsatzes bestens vertraut, welches aus Ihrer Verfassung als Grundrecht entspringt. Danach dürfen Menschen nicht unterschiedlich behandelt werden und nachdem Sie bei Herrn Semsrott eine Anfrage an eine Email-Adresse mit der Domain fragdenstaat.de beantwortet haben, kann ich nunmehr wohl davon ausgehen, dass Sie mir gegenüber dies ebenfalls tun oder meine EchteMail-Adresse nutzen und Ihre Aussage vom 04.08.2015 durch das Handeln Ihrer Behörde gegenstandslos ist. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem In…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin" [#10675]
Datum
20. August 2015 20:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10675 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium scheint deshalb an einer Beantwortung gehindert zu sein, da es eine Antwort an eine fragdenstaat.de- oder echtemail.de-Email-Adresse nicht durchführen will. Die Begründung seitens der Behörde ist, dass „"FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden“. Allein diese Begründung ist bereits nicht stichhaltig, da die Definition eines Email-Providers seitens der Behörde nicht gegeben wird. Mit Email vom 04.08.2015 hat die Referendarin, also eine Auszubildende, der Behörde mitgeteilt, dass auch eine Email-Adresse von echtemail.de nicht akzeptiert werden will. Die Behörde setzt hier auf die Zustellung ab und stellt die elektronische Form der Beantwortung nicht in Frage, die meinerseits vorgegeben wurde. Dabei übersieht die Behörde jedoch, dass sie auch bei einer postalischen Zustellung nie den Zustellzeitpunkt und erst recht nicht den Kenntnisnahmezeitpunkt erfassen kann, sondern immer nur den Absendezeitpunkt. Dies ist auch bei einer Email der Fall. Hinzu kommt, dass bei einer fragdenstaat.de-Email-Adresse, die automatisch auf der Website von fragdenstaat.de der Zustellzeitpunkt sekundengenau nachgewiesen werden kann und Manipulationsversuche ausgeschlossen sind. Das Verhalten der Behörde ist auch widersprüchlich. Anders, als es in seinen Email vom 03.08.2015 und 04.08.2015 zum Ausdruck gebracht hat, beantwortet es IFG-Anfragen an fragdenstaat.de-Email-Adressen sehr wohl, wie eine Anfrage von Herrn Arne Semsrott (Az. I C 4 – 06 00 16, Bescheid vom 07.08.2015 – abgelegt unter https://fragdenstaat.de/a/10952) verdeutlicht. Die Behörde verstößt also nicht nur innerhalb des Rechtsträgers Bundesrepublik Deutschland, sondern auch innerhalb der eigenen Behörde gegen das Gleichbehandlungsgebot. Auf meine Emails vom 04.08.2015 und 07.08.2015 hat die Behörde nicht mehr reagiert und damit verdeutlicht, dass sie meine Anfrage gesetzeswidrig ignorieren zu beabsichtigt. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme der Behörde zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://f…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin" [#10675]
Datum
21. Oktober 2015 14:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/anfrage/agypten-staatsprasident-sisi-besucht-berlin-3/#nachricht-32309 Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/106…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ägypten Staatspräsident Sisi besucht Berlin" [#10675]
Datum
6. Dezember 2015 04:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10675 Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>