Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern

Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl?
Überwacht Ihr Fachbereich aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran?
Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#243124]
Datum
12. März 2022 14:16
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl? Überwacht Ihr Fachbereich aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran? Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243124/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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