Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern
Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl?
Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran?
Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m).
Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?
Ergebnis der Anfrage
Es gab einen telefonischen Kontakt an dem Informationen ausgetauscht worden sind. Folgende Inhalte darf ich hier weitergeben:
Es gibt keine separate Fallnummer für diese Art der Verstöße, dadurch ist eine Auskunft nicht möglich. Ob und wie oft Übertretungen direkt vor Ort geahndet oder angemerkt wurden ist unbekannt, findet aber täglich durch die BeamtInnen im Einsatz statt.
Es gibt im Moment keine Messtechnik, die die Polizei zu diesem Zwecke einsetzen kann, die gerichtsfest wäre, dadurch findet akut keine zielgerichtete Überwachung statt. Im Austausch wurde über aktuell bestehende und sich in der Entwicklung stehende Messtechniken zu dem Thema ausgetauscht.
Zu den Maßnahmen zur Aufklärung über die betreffenden Änderungen in der StVO wurde angegeben, dass der Weg über Öffentlichkeitsarbeit, Presse, soziale Medien und Verkehrsaktionen aktiv verfolgt wird.
Für mich war der Austausch zufriedenstellend und die Anfrage erfolgreich.
Information nicht vorhanden
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Datum17. Mai 2022
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21. Juni 2022
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