Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern

Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl?
Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran?
Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m).
Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?

Ergebnis der Anfrage

Es gab einen telefonischen Kontakt an dem Informationen ausgetauscht worden sind. Folgende Inhalte darf ich hier weitergeben:

Es gibt keine separate Fallnummer für diese Art der Verstöße, dadurch ist eine Auskunft nicht möglich. Ob und wie oft Übertretungen direkt vor Ort geahndet oder angemerkt wurden ist unbekannt, findet aber täglich durch die BeamtInnen im Einsatz statt.

Es gibt im Moment keine Messtechnik, die die Polizei zu diesem Zwecke einsetzen kann, die gerichtsfest wäre, dadurch findet akut keine zielgerichtete Überwachung statt. Im Austausch wurde über aktuell bestehende und sich in der Entwicklung stehende Messtechniken zu dem Thema ausgetauscht.

Zu den Maßnahmen zur Aufklärung über die betreffenden Änderungen in der StVO wurde angegeben, dass der Weg über Öffentlichkeitsarbeit, Presse, soziale Medien und Verkehrsaktionen aktiv verfolgt wird.

Für mich war der Austausch zufriedenstellend und die Anfrage erfolgreich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249320]
Datum
17. Mai 2022 16:10
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl? Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran? Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m). Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249320/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Direktion ZA/Direktionsbüro Beschwerdemanagement DirZA - 13.05.01 - 1…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
Ihre Anfrage über die Internetplattform "Frag-den-Staat" hinsichtlich der Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern
Datum
18. Mai 2022 14:37
Status
Warte auf Antwort
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Direktion ZA/Direktionsbüro Beschwerdemanagement DirZA - 13.05.01 - 119/22 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> per Email <<E-Mail-Adresse>> Eingaben und Beschwerden Ihre Anfrage über die Internetplattform "Frag-den-Staat" hinsichtlich der Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern Ihr Email-Schreiben vom Dienstag, 17. Mai 2022, 16:10 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Bezugsschreibens beim Beschwerdemanagement der Kreispolizeibehörde Mettmann. Gerne wird unsere Direktion Verkehr Ihre mit Bezugsschreiben gestellten Fragen beantworten. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Rückmeldung bitte ich Sie, uns Ihre telefonische Erreichbarkeit zu übermitteln. Vielen Dank. Zur Vollständigkeit ist diesem Schreiben unser Merkblatt zum Datenschutz beigefügt. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zwar etwas überascht, dass meine Anfrage beim Beschwerdemanagment angekomm…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "Frag-den-Staat" hinsichtlich der Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249320]
Datum
18. Mai 2022 17:12
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zwar etwas überascht, dass meine Anfrage beim Beschwerdemanagment angekommen ist, freue mich aber über die schnelle Reaktion. Unten angehängt habe ich meine Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249320/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>