Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern

Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl?
Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran?
Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m).
Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?

Ergebnis der Anfrage

Leider gab es, keine genauen Zahlen zu den geahndeten Verstößen und der Aufwand zur Recherche wurde als zu umfangreich angesehen und wäre mit voraussichtlich 500 € Kosten angesetzt worden.
Auch bei den Fragen zu den zukünftig geplanten Kontrollen durch die Polizei wurde nur vage eine allgemeine Kontrolle durch die Streifenwagen erwähnt, welche meiner subjektiven Erfahrung aber nicht in der Realität durchgeführt wird.

Dauerhaft kann ich nur hoffen, dass mehr solcher Anfragen bei der Polizei dazu führen werden, dass diese die Verstöße konsequenter verfolgt und zumindest regelmäßige Schwerpunktkontrollen dazu durchführt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
17. Mai 2022 09:45
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl? Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran? Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m). Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfah…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
21. Juni 2022 17:21
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern“ vom 17.05.2022 (#249264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfah…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
29. Juli 2022 13:39
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern“ vom 17.05.2022 (#249264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfah…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
12. August 2022 06:02
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern“ vom 17.05.2022 (#249264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern“ [#249264]
Datum
21. August 2022 10:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249264/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie in keinster Weise auf meineAnfrage reagiert hat. Ebenso wurde nicht auf die Erinnerungen an die verstrichene Frist und die Bitte um Auskunft zum aktuellen Stand der Anfrage reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249264.pdf Anfragenr: 249264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249264/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern“ [#249264]
Datum
22. August 2022 08:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.05.2022 an das …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern
Datum
23. August 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.05.2022 an das Polizeipräsidium Düsseldorf auf Akteneinsicht, hier: Anfrage bezüglich der Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern Ihre E-Mail vom 22.08.2022 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Polizeipräsidium Düsseldorf mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Polizeipräsidium Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass Ihre Anfrage nicht ze…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
AW: Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
12. September 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass Ihre Anfrage nicht zeitgerecht beantwortet wurde. Ihre Anfrage ist meiner Dienststelle als für die Beantwortung zuständiger Dienststelle erst mit mehrmonatiger Verzögerung bekannt geworden. Ich habe dies zum Anlass genommen mit der Poststelle der Polizei Düsseldorf das Gespräch zu suchen und darauf hinzuweisen, wie Anfragen nach dem IFG NRW hausintern zu steuern sind. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen wie folgt antworten: 1.) Ich würde Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Abstandsverstöße Radfahrern gegenüber bei Ihnen bereits seit der Festlegung von 1,5 m Überholabstand gegenüber Radfahrern (28. April 2020) geahndet wurden. Haben Sie da eine konkrete Zahl? Hierzu liegt meiner Behörde keine Zahl vor. Ich bitte auch um Verständnis, dass eine entsprechende Auswertung der hiesigen Vorgansbearbeitung sehr aufwändig wäre. Meine Direktionsführungsstelle Verkehr hat den erforderlichen Aufwand vorab mit ca. 10 Arbeitsstunden abgeschätzt. Vor diesem Hintergrund käme eine kostenfreie Auskunftserteilung nicht in Betracht. Gemäß § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW in Verbindung mit Nr. 1.1 der Anlage zu dieser Verwaltungsgebührenordnung sind nur einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei. Die Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand kann hingegen mit einer Gebühr von 10 bis 500 Euro belegt werden (Nr. 1.2). Um eine dem Aufwand angemessene Gebühr zu ermitteln würde ich mich analog an den im Runderlass des Ministeriums des Inneren Nr. 14--36.08.06 "Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren" angesetzten Stundensätze orientieren. Diese sehen für die hier fälligen 10 Arbeitsstunden der Laufbahngruppe 2 einen Stundensatz von 70 Euro vor, so dass hier wohl die Höchstgebühr von 500 Euro anzusetzen wäre. Ich gehe davon aus, dass Sie vor diesem Hintergrund kein Interesse an der Auskunft haben. Kostenfrei vermag ich Ihnen aber zumindest Ihre anderen Fragen zu beantworten: 2.) Überwacht Ihre Polizeibehörde aktiv, ob der Kraftfahrzeugverkehr den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrern von ~1,5 m einhält? Wenn nicht, was hindert Ihre Behörde daran? Nach meiner eigene subjektive Wahrnehmung als Berufspendler auf dem Fahrrad halten etwa 40 % der PKW den Abstand halbwegs ein (größer als 1m). Die Kräfte der Polizei überwachen im Rahmen des Streifendienstes die Einhaltung der gesamten Straßenverkehrsordnung und somit unter anderem auch die Einhaltung des § 5 Abs. 4 StVO, der unter anderem das Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden normiert. Verstöße werden entsprechend geahndet. 3.) Gibt es diesbezüglich auch Aufklärungsaktionen, um den Kfz-Verkehr auf dem neusten Stand zu halten, was solche Änderungen in der StVO betrifft? Ja, die Polizei bemüht sich die Informationen möglichst weit in die Bevölkerung zu tragen. Hierzu zählen nicht nur das Ansprechen (und Auferlegen eines Bußgeldes) bei beobachteten Verstößen, die Polizei errichtet an stark frequentierten Stellen immer wieder Informationsstände an denen Bürger über eine Vielzahl von relevanten Verhaltensregelungen für die öffentliche Sicherheit informiert werden. Bezüglich Ihres konkreten Anliegens wurde hier besonders auch die Wichtigkeit des Abstandhaltens hingewiesen, zudem wurden Warnwesten verteilt, auf deren Rückteil sich ein deutlich sichtbarer Aufdruck, der zur Einhaltung des Überholabstandes auffordert, befindet. Auch auf verkehrsbezogenen Messen, wie z.B. der "Cycling World" ist die Polizei an allen Messetagen vertreten und betreibt Aufklärung. Auch hier wurden die Westen verteilt. Zudem fließt die Aufklärungsarbeit auch in die Fahrradausbildung von (Grundschul)Kindern ein. Bei dieser Fahrradausbildung sind auch die Eltern gebeten anwesend zu sein, so dass hier weiter sensibilisiert werden kann. Ich hoffe Ihren mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> unter den angegebenen Bedingungen ziehe ich meine Anfrage zu Punkt 1.) zurück und b…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ahndung von Abstandsverstößen gegenüber Radfahrern [#249264]
Datum
13. September 2022 05:54
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter den angegebenen Bedingungen ziehe ich meine Anfrage zu Punkt 1.) zurück und betrachte die anderen Punkte als beantwortet und bedanke mich für Ihre Auskunft. Ich hätte vermutet, dass die Tatbestandsnummern bei Erteilung eines Bussgeldes automatisch mit erfasst werden und so eine Auswertung mit wenig Aufwand möglich gewesen wäre. Als Anmerkung zu 2.) kann ich ergänzen, dass zumindest auf meinen täglichen Wegen zur Arbeit und den gelegentlichen Begegnungen mit Streifenwagen noch kein einziges Fahrzeug angehalten oder kontrolliert wurde, selbst wenn ein Vergehen offensichtlich war. Falls Orte für Schwerpunktkontrollen diesbezüglich gesucht sind, so kann ich aus eigener subjektiven Beobachtung die Gubener Str., Grunerstr., sowie die Jülicher Brücke uneingeschränkt empfehlen. Dort gibt es kaum Fahrzeuge, die den Mindestabstand zu Zeiten des Berufsverkehres einhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249264/
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 209.2.3.1.5-5975/22 [#249264] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Vermittlung. Ich wollte Ihne…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ: 209.2.3.1.5-5975/22 [#249264]
Datum
13. September 2022 06:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Vermittlung. Ich wollte Ihnen mitteilen, dass die Behörde gestern meine Anfrage beantwortet hat, soweit es ihr mit geringem Aufwand möglich war. Im Anbetracht der abgeschätzten Kosten für eine ausführliche Antwort zu Punkt 1, habe ich diesen Teil der Anfrage zurückgezogen. Die anderen Punkte wurden beantwortet, somit habe ich diese Anfrage geschlossen. Das habe ich auch der Behörde geschrieben. Leider war es mir nicht automatisch möglich meine Antwort direkt auch an Sie zu schicken. Die gesamte Kommunikation finden Sie unter dem Link in meiner Vermittlungsanfrage vom 21. August. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249264/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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