Ahndung von "Gehwegparken" durch das Ordnungsamt
- Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Verstösse aufgrund von Gehwegparken im Jahr 2021 durch das Ordnungsamt mit einem Ordnungs-/Verwarngeld geahndet wurden.
- Bitte teilen Sie mir mit, wie das Ordnungsamt mit von Bürgern erstatteten Anzeigen im Zusammenhang mit Gehwegparken verfährt, d.h. führen derartige Anzeige zu Ordnungs-/Verwarngeldern?
- Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Anzeigen durch Bürger im Kalenderjahr 2021 zum Gehweparken bei der Stadt Haltern eingegangen sind.
- Bei der Ahndung von Verstössen hat das Ordnungsamt einen Ermessenspielraum. Bitte teilen Sie mir mit, wie dieser Ermessenspielraum durch das Ordnungsamt interpretiert wird und gehen Sie darauf ein, ob aus Sicht der Stadt Haltern am See eine Mindestbreite auf dem Gehweg verbleiben muss, damit keine Ahndung erfolgt. Falls es interne Unterlagen zur Tolerierung des gesetzwidrigen Gehwegparkens gibt, bitte ich um deren Übersendung.
- Gibt es Straßen oder Straßenabschnitte in Haltern am See, in denen das verkehrswidrige Gehwegparken nicht geahndet wird?
Anfrage erfolgreich
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Datum12. November 2022
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16. Dezember 2022
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