Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen

die Anfrage kann für den Raum München allgemein verstanden werden, bezieht sich jedoch konkret auf den Bereich der Altostraße, Abschnitt Lochhausen. Diese weist auf nur einer Fahrbahnseite einen Fußweg auf, welcher auch für Radfahrer freigegeben ist, wird also von Fußgängern und Radfahrern in zwei Fahrtrichtungen genutzt.
Dieser Gehweg wird unzulässiger Weise, regelmäßig, systematisch und zunehmend, durch parkende Fahrzeuge genutzt. Dies führt zu einer Einschränkung der vorgesehenen Nutzbarkeit und Bildung von Gefahrenstellen. Zusammenstöße von Fußgängern und Radfahrern werden provoziert.
Augenscheinlich wird diese unzulässige Nutzung in keiner Weise geahndet, obwohl mehrmals täglich Streifenfahrzeuge der Polizei passieren. Ich wünsche Auskunft darüber, warum von behördlicher Seite die zweckgemäße Nutzbarkeit des Gehweges nicht sichergestellt wird, sondern vielmehr durch Unterlassung eine Steigerung der unzulässigen Nutzung gefördert wird.

Besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Andreas Stanglmaier
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Andreas Stanglmaier
Betreff
Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen [#9206]
Datum
9. April 2015 10:05
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anfrage kann für den Raum München allgemein verstanden werden, bezieht sich jedoch konkret auf den Bereich der Altostraße, Abschnitt Lochhausen. Diese weist auf nur einer Fahrbahnseite einen Fußweg auf, welcher auch für Radfahrer freigegeben ist, wird also von Fußgängern und Radfahrern in zwei Fahrtrichtungen genutzt. Dieser Gehweg wird unzulässiger Weise, regelmäßig, systematisch und zunehmend, durch parkende Fahrzeuge genutzt. Dies führt zu einer Einschränkung der vorgesehenen Nutzbarkeit und Bildung von Gefahrenstellen. Zusammenstöße von Fußgängern und Radfahrern werden provoziert. Augenscheinlich wird diese unzulässige Nutzung in keiner Weise geahndet, obwohl mehrmals täglich Streifenfahrzeuge der Polizei passieren. Ich wünsche Auskunft darüber, warum von behördlicher Seite die zweckgemäße Nutzbarkeit des Gehweges nicht sichergestellt wird, sondern vielmehr durch Unterlassung eine Steigerung der unzulässigen Nutzung gefördert wird. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andreas Stanglmaier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Stanglmaier
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115 -Service-Center der Landeshauptstadt Mü…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen [#9206]
Datum
14. April 2015 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115 -Service-Center der Landeshauptstadt München. Ihre E-Mail haben wir an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet, die sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Stanglmaier, Ihre Anfrage wurde der städtischen Verkehrsüberwachung zugeleitet, die für die Üb…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen in der Altostraße - Antrag nach der informationsfreiheitssatzung der LHSt München
Datum
17. April 2015 16:57
Status
Sehr geehrter Herr Stanglmaier, Ihre Anfrage wurde der städtischen Verkehrsüberwachung zugeleitet, die für die Überwachung der Parkvorschriften in vielen Bereichen innerhalb des Mittleren Rings zuständig ist. Die Überwachung der Parkvorschriften außerhalb des Mittleren Rings und somit auch in der Altostr. liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der staatlichen Polizei. Aus diesem Grund verfügt die Stadt München leider über keinerlei Informationen zu Parkverstößen in der Altostr. Ihre Anfrage bzw. Ihre Hinweise zur Parksituation im genannten Bereich werden aber parallel den Polizeipräsidium München zugeleitet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Polizei, diese Anfrage mit Hinweisen zur Parksituation in der Altostr. wird Ihnen zur weiteren Veranlassung übermittelt.