Ahndung von systematischem Falschparken auf Gehwegen
die Anfrage kann für den Raum München allgemein verstanden werden, bezieht sich jedoch konkret auf den Bereich der Altostraße, Abschnitt Lochhausen. Diese weist auf nur einer Fahrbahnseite einen Fußweg auf, welcher auch für Radfahrer freigegeben ist, wird also von Fußgängern und Radfahrern in zwei Fahrtrichtungen genutzt.
Dieser Gehweg wird unzulässiger Weise, regelmäßig, systematisch und zunehmend, durch parkende Fahrzeuge genutzt. Dies führt zu einer Einschränkung der vorgesehenen Nutzbarkeit und Bildung von Gefahrenstellen. Zusammenstöße von Fußgängern und Radfahrern werden provoziert.
Augenscheinlich wird diese unzulässige Nutzung in keiner Weise geahndet, obwohl mehrmals täglich Streifenfahrzeuge der Polizei passieren. Ich wünsche Auskunft darüber, warum von behördlicher Seite die zweckgemäße Nutzbarkeit des Gehweges nicht sichergestellt wird, sondern vielmehr durch Unterlassung eine Steigerung der unzulässigen Nutzung gefördert wird.
Besten Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. April 2015
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16. Mai 2015
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