Air Defender 2023

mich besorgt zutiefst die anstehende Militärübung, genannt Air Defender 2023. Bitte senden Sie mir die Namen der Verantwortlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Anne Scholz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich besorgt zutiefst die anstehende …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anne Scholz
Betreff
Air Defender 2023 [#278398]
Datum
9. Mai 2023 05:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich besorgt zutiefst die anstehende Militärübung, genannt Air Defender 2023. Bitte senden Sie mir die Namen der Verantwortlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anne Scholz Anfragenr: 278398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278398/ Postanschrift Anne Scholz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Scholz
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Air Defender 2023 [#278398]
Datum
19. Mai 2023 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 9. Mai 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Scholz, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. Mai 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst ist. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Frage. Bei Fragen/Angelegenheiten zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Die Kontaktdaten des Bürgerservices finden Sie hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb Mit freundlichen Grüßen
Anne Scholz
Guten Tag, abschließend leite ich Ihnen meine Anfrage an das Umweltbundesumweltamt weiter. Dieses verwies mich au…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anne Scholz
Betreff
AW: Air Defender 2023 [#278398]
Datum
21. Mai 2023 08:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, abschließend leite ich Ihnen meine Anfrage an das Umweltbundesumweltamt weiter. Dieses verwies mich auf Ihre Behörde, da ihm selbst keine Informationen vorliegen. Ich bitte um Einsicht in die Gutachten, welche die umweltrelevante Vertretbarkeit der Militärübung "AirDefender 23" bestätigt, bzw., die belegen, dass die geplante Militärübung umweltpolitisch vertretbar ist. Vielen Dank vorab. Anfragenr: 278398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278398/
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V502 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Air Defender 2023 [#278398]
Datum
31. Mai 2023 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V502 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Mai 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Scholz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. Mai 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V502 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Anne Scholz
Guten Tag << Anrede >> seit vielen Jahren bin ich im Umweltschutz tätig und täglich wird mühsam Errei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anne Scholz
Betreff
AW: Air Defender 2023 [#278398]
Datum
9. Juni 2023 20:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> seit vielen Jahren bin ich im Umweltschutz tätig und täglich wird mühsam Erreichtes mit Füßen getreten und umgekehrt. In Zeiten wie diesen muss es möglich sein, dass die Arbeit der Umweltschützer geachtet wird und es muss möglich sein, wenigstens die angefragten Informationen zu bekommen. Jede Behörde schiebt es auf die nächste, aus ihrer Sicht jedenfalls eine sehr gute Idee. Aber vermutlich wurden derartige Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben, weil das Ergebnis vorab wohl jedem klar sein dürfte. Immerhin habe ich heute zufällig folgende Nachricht gelesen: Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung mit Zahlen dazu geantwortet. Demnach liegt der Gesamtausstoß durch Luftfahrzeuge bei der Übung voraussichtlich bei rund 35.235 Tonnen CO2-Äquivalenten. Zur Einordnung: In Deutschland verursacht eine Person durchschnittlich 10,8 Tonnen CO2 im Jahr. Ebenfalls wurde bekannt gegeben, dass Deutschland dabei auf Platz 2, mit 12.484 Tonnen liegt. Ja warum eigentlich? Somit danke ich der linken Fraktion für ihre "kleine Anfrage" und Ihnen für Ihre Mühe. Es grüßt Sie, Anne Scholz Anfragenr: 278398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278398/

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V503 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Air Defender 2023 [#278398]
Datum
20. Juli 2023 14:25
Status
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V503 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Mai 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Scholz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. Mai 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundeswehr hat sich verpflichtet, die geltenden Auflagen des Natur- und Umweltschutzes auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Übungen zu berücksichtigen. In Vorbereitung aller Übungen werden die zuständigen Fachbereiche für Umweltschutz in der Bundeswehr eingebunden. Hierzu zählen das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) als zentrale Stelle in der Bundeswehr, die betroffenen Landeskommandos sowie die zuständigen Kompetenzzentren für Baumanagement des BAIUDBw als öffentlich-rechtliche Aufsicht. Letztere sind verantwortlich, die Übungen bei den zuständigen Stellen der zivilen Verwaltung anzuzeigen. Durch die militärischen Gremien werden nach Abstimmung mit den zivilen Behörden die Auflagen, die im Umweltschutz zu beachten sind, geprüft und der übenden Truppe bekannt gegeben. Schutzgebietskarten finden bei der Planung von Flugbewegungen Berücksichtigung und stellen die Beachtung der naturschutzfachlichen Belange sicher. Die regional zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentren sind verantwortlich für erforderliche Abstimmungen mit den zivilen Behörden, um die Umweltschutzauflagen z.B. für die Errichtung von temporären Bauten zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen