Akeneinsicht zu AZ: OVG 2 B 12.01 (Berlin ./. Jehovas Zeugen)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gewähren Sie mir Zugang zu:

Auf Grund des Umfangs der Prozessunterlagen (8 Bände Gerichtsakten nebst Beistücken sowie 16 Leitzordner Verwaltungsvorgänge) bitte ich um Einsichtnahme. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen gehe ich von mehreren Terminen zur Durcharbeitung aus.

Welchen Umfang stellen die "Selbstdarstellungen" und "durch eigene Literatur belegten Erklärungen" der Klägerin dar und wie hoch belaufen sich die Kosten um diese zuzusenden (sowohl elektronisch als auch in Papierform)?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte gewähren Sie mir Z…
An Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akeneinsicht zu AZ: OVG 2 B 12.01 (Berlin ./. Jehovas Zeugen) [#186984]
Datum
18. Mai 2020 17:52
An
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte gewähren Sie mir Zugang zu: Auf Grund des Umfangs der Prozessunterlagen (8 Bände Gerichtsakten nebst Beistücken sowie 16 Leitzordner Verwaltungsvorgänge) bitte ich um Einsichtnahme. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen gehe ich von mehreren Terminen zur Durcharbeitung aus. Welchen Umfang stellen die "Selbstdarstellungen" und "durch eigene Literatur belegten Erklärungen" der Klägerin dar und wie hoch belaufen sich die Kosten um diese zuzusenden (sowohl elektronisch als auch in Papierform)? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186984 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ihre Anfrage vom 19. Mai 2020
Von
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Mai 2020
Datum
25. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
OVG 1451/1 E-1-2020/2 [#186984] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und dem Verweis auf das…
An Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OVG 1451/1 E-1-2020/2 [#186984]
Datum
27. Mai 2020 17:14
An
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und dem Verweis auf das Verwaltungsgericht sowie die zuständige Verwaltungsbehörde. Ihre Korrektur zum Aktenzeichen des Verfahrens hat mich etwas irritiert, so dass ich das Urteil noch einmal herausgesucht habe. Dieses füge ich diesem Schreiben bei. Wie Sie diesem entnehmen können, ist dort als Aktenzeichen "OVG 2 B 12.01 (VG 27 A 214.93)" angegeben. Welches ist nun das richtige Aktenzeichen, so dass ich eine entsprechende Anfragen an das Verwaltungsgericht bzw. die zuständige Verwaltungsbehörde stellen kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 2005-03-24-ovg-berlin.pdf Anfragenr: 186984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186984

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ihre E-Mail vom 27. Mai 2020 Sehr ..., wichtig ist für Sie nur das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Berlin al…
Von
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 27. Mai 2020
Datum
29. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr ..., wichtig ist für Sie nur das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Berlin als aktenführender STelle, wobei wir übereinstimmend davon ausgehen, dass dieses Aktenzeichen "VG 27 A 214.93" lautet. Dieses Aktenzeichen sollten Sie nennen, wenn Sie sich an das Verwaltungsgericht Berlin wenden. Es dürfte auch bei einem etwaigen Akteneinsichtsbegehren bei der zuständigen Behörde für eine Konkretisierung des Begehrens ausreichen. Mit freundlichen Grüßen