Akkreditierungsunterlagen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Akkreditierungsunterlagen zur Akkreditierung der "Heute-Show" des ZDF und Begründung der Ablehnung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akkreditierungsu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akkreditierungsunterlagen [#7801]
Datum
19. Oktober 2014 21:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akkreditierungsunterlagen zur Akkreditierung der "Heute-Show" des ZDF und Begründung der Ablehnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter >>Name<<, mit Ihrer E-Mail vom 20. Ok…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter >>Name<<, mit Ihrer E-Mail vom 20. Oktober 2014 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung der Akkreditierungsunterlagen zur Ablehnung der "Heute-Show des ZDF". Ihrem Antrag kann nur teilweise entsprochen werden. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nach §1 Abs. 1 S. 2 IFG in Verbindung mit § 2 Nr. 1 IFG nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 3 ff. IFG vorliegen. Nicht erteilte Akkreditierungen werden nicht gespeichert, da diese Daten nicht benötigt werden. Jeder eingehende Antrag wird einzeln geprüft; vorherige Ablehnungen sind dabei ohne Belang. Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ablehnung der von Ihnen angesprochenen Akkreditierung mit der Begründung erfolgte, dass dem Vorhaben des Antragstellers die Hausordnung des Deutschen Bundestages entgegensteht. Rechtbehelfsbelehrung: [...]