Akte 4-0127/161/1

Die Akte mit den Geschäftszeichen "4-0127/161/1" (Umsetzung Transparenzgesetz -
Bürgeranfragen) aus Ihrem Aktenbestand.

Personenbezogene Daten können, soweit dies erforderlich ist, um ein Drittbeteiligungsverfahren unnötig zu machen, geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akte mit den Gesch…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Akte 4-0127/161/1 [#283036]
Datum
3. Juli 2023 13:50
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte mit den Geschäftszeichen "4-0127/161/1" (Umsetzung Transparenzgesetz - Bürgeranfragen) aus Ihrem Aktenbestand. Personenbezogene Daten können, soweit dies erforderlich ist, um ein Drittbeteiligungsverfahren unnötig zu machen, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Akte 4-0127/161/1 [#283036]
Datum
4. Juli 2023 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 25.07.2023 ein. Mit Ihrem Bescheid haben Sie mei…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Akte 4-0127/161/1 [#283036]
Datum
1. August 2023 16:25
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 25.07.2023 ein. Mit Ihrem Bescheid haben Sie meinen Antrag nach dem SächsTranspG der Sache nach fast vollumfänglich abgelehnt, da Sie mir fast ausschließlich geschwärzte Dokumente übersandt haben. Die vorgenommenen Schwärzungen haben Sie allerdings nicht nachvollziehbar begründet. Die Darlegungslast für das Vorliegen von Ausschlussgründen liegt grundsätzlich bei der Behörde. Dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1986 – C 71/83, Rn. 15; VG Berlin, Urteil vom 10.09.2008 – 2 A 167/06; Urteil vom 26.06.2009 – 2 A 62/08, Rn. 26). Will die Behörde den grundsätzlich gegebenen Informationszugang versagen, erschöpft sich ihre Darlegungslast dabei nicht allein in der Benennung des einschlägigen Ausschlussgrunds (BT-Drs. 15/4493 S. 6). Vielmehr muss für jede Textpassage einzeln begründet werden, weswegen die Behörde vom Vorliegen eines Ausschlussgrundes ausgeht. Diese Vorgaben sind nicht einmal ansatzweise erfüllt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283036/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Akte 4-0127/161/1 [#283036]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Akte 4-0127/161/1 [#283036]
Datum
1. August 2023 16:27
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
51,8 KB

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Widerspruch zurückgewiesen
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zurückgewiesen
Datum
26. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort