Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium

Mir liegt ein richterlicher Beschluss vom 16.07.2009 vom VG Gelsenkirchen vor (AZ: 17 K 3614/06), daß ich einen grundgesetzlichen Anspruch nach Artikel 19 Abs. 4 GG habe, die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vollständig einzusehen. Trotzdem wird mir die Akteineinsicht in 198 Seiten dieser Akte 4121 E-III 372/98 vom NRW-Justizministerium verweigert. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist über den Vorgang seit Monaten informiert. Insbesondere ist Frau L-S darüber informiert, daß vom NRW-Justizministerium "mit Hilfe" dieser Akte der politische Betrug mit thermischen Solaranlagen seit Jahren vertuscht worden ist, und der Antragssteller auf Akteneinsicht wegen seiner kritischen Recherchen seit nunmehr über 10 Jahren mit Willkürmassnahmen des NRW-Justizministeriums juristisch und politisch verfolgt wird und wirtschaftlich ruiniert worden ist. Mehr über die Hintergründe auf SOLARKRITIK.DE. Es gibt keine Ausschlüssgründe, da der Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz ÜBER alle einfachgesetzlichen Vorschriften steht, und die allerhöchste Rechtsnorm darstellt !!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2011
  • Frist
    27. September 2011
  • 2 Follower:innen
Rainer Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium
Datum
24. August 2011 10:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Mir liegt ein richterlicher Beschluss vom 16.07.2009 vom VG Gelsenkirchen vor (AZ: 17 K 3614/06), daß ich einen grundgesetzlichen Anspruch nach Artikel 19 Abs. 4 GG habe, die Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium vollständig einzusehen. Trotzdem wird mir die Akteineinsicht in 198 Seiten dieser Akte 4121 E-III 372/98 vom NRW-Justizministerium verweigert. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist über den Vorgang seit Monaten informiert. Insbesondere ist Frau L-S darüber informiert, daß vom NRW-Justizministerium "mit Hilfe" dieser Akte der politische Betrug mit thermischen Solaranlagen seit Jahren vertuscht worden ist, und der Antragssteller auf Akteneinsicht wegen seiner kritischen Recherchen seit nunmehr über 10 Jahren mit Willkürmassnahmen des NRW-Justizministeriums juristisch und politisch verfolgt wird und wirtschaftlich ruiniert worden ist. Mehr über die Hintergründe auf SOLARKRITIK.DE. Es gibt keine Ausschlüssgründe, da der Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz ÜBER alle einfachgesetzlichen Vorschriften steht, und die allerhöchste Rechtsnorm darstellt !!
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Rainer Hoffmann Postanschrift Rainer Hoffmann << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Hoffmann
Bundesministerium der Justiz
Akteneinsicht beim NRW-Justizministerium
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht beim NRW-Justizministerium
Datum
2. September 2011
Status
Anfrage abgelehnt
Rainer Hoffmann
AW: Akteneinsicht beim NRW-Justizministerium Ihr Aktenzeichen: Z A 4 1451/6 II Z5 497/2011 Sehr geehrter Herr Ro…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW: Akteneinsicht beim NRW-Justizministerium
Datum
5. September 2011 06:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Ihr Aktenzeichen: Z A 4 1451/6 II Z5 497/2011 Sehr geehrter Herr Rolfes, Ihr Schreiben vom 31.08.2011 ist unzureichend, da Sie über verfassungswidrige Misstände beim NRW-Justizministerium informiert worden sind, dessen Aufklärung Sie verweigern. Ich habe die Angelegenheit nun auf der folgenden Webseite öffentlich gemacht, da der hauptverantwortliche Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke nun als Regierungspräsident anscheinend "entsorgt" werden soll. http://solarresearch.org/sk2010/solarjustiz/788-rpklenke.html Aber eine Akteneinsichtnahme in die fehlenden 198 Aktenseiten werden trotz Richterbeschluss weiterhin verweigert. Erbitte abermals um Ihre Stellungnahme!! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
6. Februar 2014 21:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail und auf den Webseiten hier: http://solarresearch.org/wp/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil mittlerweile Aktenseiten - durch Zufall und Hartnäckigkeit - bekannt gemacht wurden, die u.a. unwahre Mitteilungen des NRW-Justizministeriums an den Petitionsaussschuss des NRW-Justizministerium im Bezug auf meine Petition 13/16302 im Jahr 2004 belegen. Ausserdem ist nun durch eine weitere geheimgehaltene Aktenseite beweisbar, dass ein Marler Solarverkäufer und sein Rechtsanwalt auf Grundlage des Richterprivilegs seit 2002 grundgesetzwidrig STRAFFREI gestellt worden waren. Das beweist die geheimgehaltene Seite 121 der Akte 4121 E-III 372/98. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich musste Deutschland mittlerweile fluchtartig verlassen, weil sonst die Gefahr bestand, dass ich in NRW das gleiche Schicksal wie Gustl Mollath in Bayern erfahren hätte. Sie erreichen mich über das Impressum, hier: http://solarresearch.org/wp/impressum/ Ich werde kein deutsches Gerichtsgebäude mehr betreten, solange es in Deutschland möglich ist, dass Solarverkäufer und deren Rechtsanwälte in NRW mit dem "Richterprivileg" (Art 97 GG) STRAFFREI gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Ko…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
7. Februar 2014 14:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail und auf den Webseiten hier: http://solarresearch.org/wp/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil mittlerweile Aktenseiten - durch Zufall und Hartnäckigkeit - bekannt gemacht wurden, die u.a. unwahre Mitteilungen des NRW-Justizministeriums an den Petitionsaussschuss des NRW-Justizministerium im Bezug auf meine Petition 13/16302 im Jahr 2004 belegen. Ausserdem ist nun durch eine weitere geheimgehaltene Aktenseite beweisbar, dass ein Marler Solarverkäufer und sein Rechtsanwalt auf Grundlage des Richterprivilegs seit 2002 grundgesetzwidrig STRAFFREI gestellt worden waren. Das beweist die geheimgehaltene Seite 121 der Akte 4121 E-III 372/98. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich musste Deutschland mittlerweile fluchtartig verlassen, weil sonst die Gefahr bestand, dass ich in NRW das gleiche Schicksal wie Gustl Mollath in Bayern erfahren hätte. Sie erreichen mich über das Impressum, hier: http://solarresearch.org/wp/impressum/ Ich werde kein deutsches Gerichtsgebäude mehr betreten, solange es in Deutschland möglich ist, dass Solarverkäufer und deren Rechtsanwälte in NRW mit dem "Richterprivileg" (Art 97 GG) STRAFFREI gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Frau Lehmann, authentifizieren Sie sich bitte mit Ihrer Funktion beim Bundesjustizministerium. Denn …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
12. Februar 2014 17:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Frau Lehmann, authentifizieren Sie sich bitte mit Ihrer Funktion beim Bundesjustizministerium. Denn Ihre Behauptung in Ihrem Schreiben bezüglich Ihrer Zuständigkeit ist rechtsfehlerhaft. Denn nach Artikel 85 Abs. 3 und 4 Grundgesetz unterliegen die Landesbehörden den Weisungen der Bundesbehörden und die Bundesbehörde hat nach Artikel 85 Abs. 4 GG die Bundesaufsicht über die Landesbehörden Sie sind darüber informiert worden, dass durch die Geheimhaltung von Schriftsätzen in der Akte 4121 E-III beim NRW-Justizministerum ein Solarverkäufer und sein Rechtsanwalt auf Grundlage des Richterprivilegs (Art. 97 GG) grundgesetzwidrig seit 2002 STRAFFREI gestellt worden sind. Denn der Artikel 97 GG gilt bekanntlich NUR für Richter, und nicht für Solarverkäufer und Rechtsanwälte. Da Sie als Bundesbehörde die Bundesaufsicht über das NRW-Justizministerium ausüben (Art. 85 Abs. 4 GG), muß ich bis zum heutigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass diese seit Jahren praktizierte Grundgesetzwidrigkeit vom Bundesjustizministerium mit Wissen (also vorsätzlich) geduldet wird, wenn der Sachverhalt nicht umgehend mit Antrag zur Aufklärung dem NRW-Justizministerium nach Artikel 85 Abs. 4 GG vorgelegt wird. Ich informiere Sie zusätzlich, dass bei der Leiterin der Rechtspflege beim Bundesjustizministerium, der Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker als damalig-informierte Präsidentin des Landgerichts Bochum in diesem Sachverhalt der Verdacht der Befangenheit besteht, weil Marie-Luise Graf-Schlicker im Bezug auf die Akte 4121 E-III 372/98 auch über den Urteilsfehler beim OLG Hamm vom 04.07.2001 (AZ: 12 U 27/00) und über die nachweislich durchgeführte Nötigung durch den damaligen Bochumer Richter am Landgericht Dr. Michael Krökel am 25.06.2002 im Folgegerichtsverfahren (AZ: 1 O 343/02) informiert gewesen ist, und als damalige Präsidentin des LG Bochum in Ihrer Funktion als Verantwortliche über die richterliche Dienstaufsicht nicht eingeschritten ist. Erbitte abermals eine Antwort auf die erwähnten Fragestellungen. Der Vollständigkeit halber informiere ich Sie darüber, dass auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW mehrfach darüber informiert worden ist, dass mit der Akte 4121 E-III 372/98 ein Solarverkäufer und sein Rechtsanwalt mit dem Richterprivileg STRAFFREI gestellt worden sind. Eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für IFG-Angelegenheiten NRW fehlt bis heute. Mit freundlichen Grüßen aus dem Exil Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Beweis für den Verdacht der Befangenheit der aktuellen Leiterin der Rechtspfleg…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW:Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
13. Februar 2014 13:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Beweis für den Verdacht der Befangenheit der aktuellen Leiterin der Rechtspflege beim BMJ und Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker dient die Seite 9 des Schreibens, was die damalige Bochumer Landgerichtspräsidentin M-L. Graf-Schlicker am 01.02.2006 zusammen mit dem leitenden Bochumer LOSTA Bernd Schulte an den Petitionsausschuss des NRW-Landtag geschickt hatte: https://fragdenstaat.de/files/foi/391/praeslandgerbochum20060102_petition_querulatorischen_standpunkt_grafschlicker_schulte.pdf Eine Entschuldigung für diese sprachliche Entgleisung der damaligen Landgerichtspräsidentin ist bis heute nicht erfolgt, was den Tatbestand der Befangenheit begründet, gemäß Urteil des OLG Frankfurt vom 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01 http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/03/QuerulantBefangenheitRichter.jpg Erbitte erneut zeitnah um Stellungnahme des BMJ zur Befangenheit der Leiterin der Rechtspflege beim BMJ M.-L. Graf-Schlicker in Bezug auf die "Geheimakte" 4121 E-III 3728/98 beim NRW-Justizministerium !! Mit freundlichen Grüßen aus dem Exil Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Beweis für den Verdacht der Befangenheit der aktuellen "Leiterin der Recht…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
13. Februar 2014 13:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Als Beweis für den Verdacht der Befangenheit der aktuellen "Leiterin der Rechtspflege" beim BMJ und Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker dient die Seite 9 des Schreibens, was die damalige Bochumer Landgerichtspräsidentin M-L. Graf-Schlicker am 01.02.2006 zusammen mit dem leitenden Bochumer LOSTA Bernd Schulte an den Petitionsausschuss des NRW-Landtag geschickt hatte: https://fragdenstaat.de/files/foi/391/praeslandgerbochum20060102_petition_querulatorischen_standpunkt_grafschlicker_schulte.pdf Eine Entschuldigung für diese sprachliche Entgleisung der damaligen Landgerichtspräsidentin ist bis heute nicht erfolgt, was den Tatbestand der Befangenheit begründet, gemäß Urteil des OLG Frankfurt vom 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01 http://solarresearch.org/wp/wp-content/uploads/2013/03/QuerulantBefangenheitRichter.jpg Zudem enthält die "Seite 9" des damaligen Schreibens vom 01.02.2006 von Graf-Schlicker im Bezug auf das von Graf-Schlicker erwähnte Abnahmeprotokoll einige gravierende Sachverhaltsfälschungen durch Weglassen wichtiger und relevanter Tatsachen und Dokumente, was die Befangenheit der heutigen Leiterin der Rechtspflege beim BMJ M.-L. Graf-Schlicker zusätzlich begründet. Der Bochumer LOSTA Bernd Schulte, der das damalige Schreiben vom 01.02.2006 ebenfalls unterschrieben hatte, habe ich aktuell in einem weiteren gegen mich willkürlich initierten Strafverfahren Beweisunterschlagungen nachgewiesen und das in meinem Blog öffentlich gemacht: http://solarresearch.org/wp/2013/10/luege_losta_schulte/ Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands meiner Vermittlungsanfrage vom 06.0…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
12. März 2014 06:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands meiner Vermittlungsanfrage vom 06.02.2014 https://fragdenstaat.de/a/239 Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beantrage erneut die Beantwortung meiner Fragestellungen aus meinen Anfragen vo…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
12. März 2014 07:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beantrage erneut die Beantwortung meiner Fragestellungen aus meinen Anfragen vom 12.02. und 13.02.2014, insbesondere bitte ich um Mitteilung, welche Funktion "Frau Lehmann" beim Bundesjustizministerium ausübt und wie die Bundesaufsicht nach Artikel 85 Abs. 4 GG durch das Bundesjustizministerium auf das NRW-Justizministerium im Bezug auf die 198 durch das NRW-Justizministerium geheimgehaltenen Aktenseiten aus der Akte 4121 E-III 372/98 ausgeübt wurde und wird. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hoffmann
Sehr geehrt<< Anrede >> Eines vorab: Das Grundgesetz ist ein Bundesgesetz. Aber dazu später mehr in me…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
27. März 2014 14:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Eines vorab: Das Grundgesetz ist ein Bundesgesetz. Aber dazu später mehr in meinem heutigen Beschwerde-Schreiben vom 27.03.2014. Es ist bewerkenswert, wie ich nun feststellen muss, dass sich „die Geschichte“ vom 27.12.2002 (!) in für einen Rechtsstaat zweifelhafter Weise wiederholt, wenn Sie nun schreiben: „Dazu teile ich Ihnen...LETZTMALIG (!) mit, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht in Ihrem Sinne vermittelnd tätig werden kann.“ Zitat Ende. Ein Satz mit dem Wort "letztmalig", der in dem Bescheid in ahnlicher Art und Weise am 27.12.2002 (!) - also vor über 10 Jahren - vom NRW-Justizministerium mit Aktenzeichen 4121 E-III 372/98 niedergeschrieben worden war, wurde dann zusammen mit der auf diesem Bescheid vom 27.12.2002 basierende Existenzvernichtung jahrelang geheim gehalten und wurde nur durch Zufall und durch meine Hartnäckigkeit im März 2013 mir wieder bekannt gemacht. In dem geheim gehaltenen Bescheid vom 27.12.2002 stand damals u.a. wörtlich: „Nachdem der Sachverhalt nunmehr wiederholt geprüft worden ist, vermagich Ihnen auf weitere Eingaben in dieser Angelegenheit, die neues Sachvorbringen nicht enthalten, einen Bescheid nicht mehr in Aussicht zu stellen.“ Zitat Ende. Und jeden neuen Beweis, den ich seit 27.12.2002 durch eigene neue Recherchen bei den NRW-Justizbehörden zu Anzeige brachte, wurde „Opfer“ dieses Bescheides und dieses dubiosen Satzes vom 27.12.2002, der dann zudem auch noch jahrelang geheim gehalten worden ist. Denn mit diesem jahrelang geheim gehaltenen Bescheid vom 27.12.2002 des NRW-Justizministeriums, AZ: 4121 E_III 372/98 wurde nachweislich ein Recklinghäuser Rechtsanwalt und sein Mandant - ein Marler Solarverkäufer - mit dem Richterprivileg (Art. 97 GG) seit 2002 rechts- und verfassungswidrig straffrei gestellt. Und zwar als verfassungswidrige Begründung u.a. bei diesen amtlichen Bescheiden der NRW-Justizbehörden: Generalstaatsanwaltschaft Hamm, AZ: 2 Zs 221/03, vom 25.02.2003 Generalstaatsanwaltschaft Hamm, AZ: 2 Zs 1113/03, vom 22.05.2003 Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 371/04, vom 07.09.2004 Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 62/06, vom 30.01.2006 Generalstaatsanwaltschaft Hamm, AZ: 2 Zs 894/06, vom 16.10.2006, Denn der jahrelang geheimgehaltene Bescheid vom 27.12.2002 betraf nachweislich DREI RICHTER am OLG Hamm und es war deshalb rechts-und verfassungswidrig mit diesem Bescheid vom 27.12.2002 die Einstellung der Strafverfolgung eines Rechtsanwalts und eines Solarverkäufers zu begründen. Insofern geht Ihre Erklärung und Argumentation über den Artikel 85 GG in Ihrem Bescheid vom 17.03.2014 ins Leere, da das von den NRW-Justizbehörden jahrelang in rechts- und verfassungswidriger Weise ausgelegte Grundgesetz (hier: Art. 97 GG), mit dem zwei „Nicht-Richter“ (hier: Rechtsanwalt und Solarverkäufer) mit dem Richterprivileg (Art. 97 GG) jahrelang straffrei gestellt worden sind, sehr wohl ein BUNDESGESETZ (!) ist, wodurch das Bundesjustizministerium nach Artikel 85 Abs. 3 und Abs. 4 GG sehrwohl zur Bundesaufsicht verpflichtet ist, wenn es von solchen rechts- und verfassungswidrigen Aktivitäten in einer Landesbehörde (hier: NRW) Kenntnis erhält. Diese Rechts- und Verfassungswidrige Geheimhaltung der 198 Seiten der Akte 4121 E-III 372/98 diente den NRW-Justizbehörden in verfassungswidriger Weise dazu, die rechts- und verfassungswidrige Straffreiheit per Richterprivileg für zwei „Nicht-Richter“ jahrelang verfassungswidrig nicht zur Aufklärung zu bringen. Da mir aber seit März 2013 der geheim gehaltene „Grundlagenbescheid“ vom 27.12.2002 bekannt ist und vorliegt, mit der die NRW-Justizbehörden die Straffreiheit per Richterprivileg für zwei „Nicht-Richter“ jahrelang begründet haben, muss sich nun zwingend die Abteilung R (Rechtspflege) beim Bundesjustizministerium gemäß Artikel 85 Abs. 3 und 4 GG mit dieser rechts-verfassungswidrigen Auslegung des Artikel 97 GG bei den NRW-Justizbehörden befassen und zur Aufklärung bringen. Hinzukommt die richterlich per Beschluss vom 16.07.2009 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (AZ. 17 K 3614/06) bestätigte Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG, nach der die Akteneinsichtnahme in die Akte 4121 E-III 372/98 zwingend verfassungsrechtlich erlaubt werden muss, und darf nicht durch eine einfachgesetzliche Rechtsnorm, wie § 99 VwGO, suspendiert werden, wie es der Ministerialdirigent Klenke mit seinem Bescheid vom 07.10.2009 verfassungswidrig praktiziert hatte. Deshalb ist nun die Abteilung Z A 4 verpflichtet, nach wiederholten Kenntniserhalt dieser jahrelangen, rechts- und verfassungswidrigen Aktivitäten in einer Landesjustizbehörde (hier: NRW) endlich die effektiv-zuständige Abteilung/Referat der Rechtspflege (Abteilung R) beim Bundesjustizministerium einzuschalten, wobei ich erneut hinweise, dass die dort Leitende Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker beim Bundesjustizministerium in diesem rechts- und verfassungswidrigen Sachverhalt aus NRW nachweislich befangen ist, weil die MDin Graf-Schlicker als damalige Bochumer Landgerichtspräsidentin in der rechts- und verfassungswidrigen Straffreiheit per Richterprivileg für einen Rechtsanwalt und Solarverkäufer involviert gewesen war und von dem rechts-und verfassungswidrigen Sachverhalt nachweislich gewusst hatte. Ich beantrage deshalb eine Stellungnahme der Abteilung R (Rechtspflege) beim Bundesjustizministerium zu der Befangenheit der Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker und zu der rechts- und verfassungswidrigen Straffrei-Stellung seit 2002 durch die NRW-Justizbehörden zweier „Nicht-Richter“ per Richterprivileg (Art. 97 GG) . Nach Art. 85 Abs. 4 GG hat das Bundesjustizministerium als Bundesaufsicht die Gesetzmäßigkeit der aufgezeigten verfassungswidrigen Ausführung eines Bundesgesetzes (hier: Art. 97 des Grundgesetzes i.V. mit Art. 19 Abs. 4 GG) zu prüfen und gegebenenfalls dem Beschwerdeführer die Rechtsnorm mitzuteilen, die es verfassungsgemäß erlaubt, zwei „Nicht-Richter“ auf Grundlage des „Richterprivilegs“ (Art. 97 GG) jahrelang einer Strafverfolgung zu entziehen, wie es jahrelang durch die NRW-Justizbehörden in Bochum und Hamm geschehen ist. Mit freundlichen Grüßen aus dem Exil Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere daran, dass meine schriftliche Anfrage vom 27.03.2014 mit dem Hinweis …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
9. Mai 2014 09:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere daran, dass meine schriftliche Anfrage vom 27.03.2014 mit dem Hinweis auf das Bundesgesetz (!) und die bundes- und grundgesetzliche Vorschrift aus Artikel 85 GG weiterhin von Ihnen unbeantwortet ist. Es geht weiterhin um die verfassungsrechtliche Fragestellung auf welcher Rechtsgrundlage ein Solarverkäufer und sein Rechtsanwalt von den NRW-Justizbehörden seit 2002 mit dem "Richterprivileg" aus Artikel 97 GG straffrei gestellt werden konnten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Hoffmann Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere daran, dass meine schriftliche Anfrage vom 27.03.2014 mit dem Hinweis …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Hoffmann
Betreff
Anfrage "Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium" [#239]
Datum
23. September 2014 21:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere daran, dass meine schriftliche Anfrage vom 27.03.2014 mit dem Hinweis auf das Bundesgesetz (!) und die bundes- und grundgesetzliche Vorschrift aus Artikel 85 GG weiterhin von Ihnen unbeantwortet ist. Ich mache aktenkundig, daß am Montag, den 22.09.2014 ein 8-seitiges Fax an den Bundesjustizminister Heiko Maas gesendet worden ist, in dem er mit Bezug auf diese Anfrage in die Verantwortung gezogen worden ist, dass seit 2002 vier Privatpersonen ("Nicht-Richter") mit dem Richterprivileg (Art. 97 GG) vom NRW-Justizministerium straflos gestellt worden sind und diese Vorgänge in 198 Seiten als "geheim" deklariert worden sind. Da 5 der 198 Seiten trotz Geheimhaltung dem Anfragesteller bekannt sind, sind die oben erwähnten, verfassungswidrigen Vorgänge beweisbar. Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 22.09.2014 nachweislich Kenntnis über die verfassungswidrigen Vorgänge erhalten und er wurde gemäss Artikel 85 GG aufgefordert die Vorwürfe zu prüfen. Bei Nichtbearbeitung und Nichtaufklärung der verfassungswidrigen Vorgänge innerhalb der nächsten 14 Tage werden von mir die Strafverfolgungsbehörden informiert werden. Das LKA NRW ist bereits informiert und LKA NRW hat den Eingang schriftlich bestätigt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> musste Deutschland im November 2012 fluchtartig verlassen, um nicht das gleiche Schicksal wie Gustl Mollath zu erleiden.)