Akte Vorbehaltsnetz Köln

Die Akte, die sich mit dem Vorbehaltsnetz und seinen Aktualisierungen beschäftigt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2019
  • Frist
    15. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte Vorbehaltsnetz Köln [#172047]
Datum
13. Dezember 2019 15:13
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte, die sich mit dem Vorbehaltsnetz und seinen Aktualisierungen beschäftigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172047 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. Dezember 2019 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], wie von Ihnen empfohlen, habe ich eine neue Anfrage mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Wortlaut…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akte Vorbehaltsnetz Köln“ [#172047] [#172047]
Datum
20. Dezember 2019 14:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], wie von Ihnen empfohlen, habe ich eine neue Anfrage mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Wortlaut gestellt. Leider habe ich wieder keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Da die Stadt ihre Antwort leider an die alte Anfrage geschickt hat, kopiere ich Ihnen diese kurz hier: "Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, arbeitet die Stadtverwaltung bzgl. Vorbehaltsnetz mit den Dokumenten/Beschlüssen/Daten/Schriftstücken etc., die im digitalen städtischen Informationssystem abgelegt sind. Wie Sie wissen, stehen diese Inhalte auch Ihnen zur Verfügung. Wie Ihnen auch bereits mitgeteilt wurde, können wir Ihnen leider nicht mehr an Daten (Akten etc.) zur Verfügung stellen; Sie haben bereits Zugriff. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]" Ich halte es für unplausibel, dass sich sämtliche Informationen zum Vorbehaltsnetz (ab 1992) im Ratsinformtionssystem (ich nehme an dies ist mit "digitalen städtischen Informationssystem" gemeint) befinden. Ebenso sonderbar ist, dass die Verwaltung angeblich statt eigener Aktenführung das Ratsinformationssystem für interne Zwecke benutzt. Könnten Sie mir mitteilen, ob ein Anspruch darauf besteht, dass mir auch bereits per Internet zugängliche Informationen zugesandt werden. Ich halte es für nicht zumutbar selbst alle Dokumente im wenig übersichtlichen Ratsinformationssystem zu suchen. Meine Bitte mir mitzuteilen, ob die mir beispielhaft zugesendeten Links alle Änderungen enthalten, wurde bisher ignoriert. [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 172047.pdf Anfragenr: 172047 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Akte Vorbehaltsnetz Köln“ [#172047] [#172047]
Datum
23. Dezember 2019 14:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.