Akte zu Sylvestre Mudacumura

Die Akte zum inzwischen verstorbenen Sylvestre Mudacumura, der 1985/1986 die Führungsakademie besucht hat (vgl. https://taz.de/Ruandischer-Rebellenfuehrer-im-Kongo/!5624638/)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akte zu…
An Führungsakademie der Bundeswehr Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Akte zu Sylvestre Mudacumura [#193689]
Datum
28. Juli 2020 20:14
An
Führungsakademie der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akte zum inzwischen verstorbenen Sylvestre Mudacumura, der 1985/1986 die Führungsakademie besucht hat (vgl. https://taz.de/Ruandischer-Rebellenfuehrer-im-Kongo/!5624638/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193689/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Akte zu Sylvestre Mudacumura“ vom 28.07.…
An Streitkräfteamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Akte zu Sylvestre Mudacumura [#193689]
Datum
18. Oktober 2020 20:12
An
Streitkräfteamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Akte zu Sylvestre Mudacumura“ vom 28.07.2020 (#193689) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193689/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1479 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre an das Streitkräft…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Akte zu Sylvestre Mudacumura [#193689]
Datum
27. Oktober 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1479 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre an das Streitkräfteamt (SKA) gerichtete E-Mail vom 18.10.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o.a. IFG-Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass der Vorgang durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) übernommen wurde. Mit Ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2020 (Bezug) haben Sie unter Hinweis auf eine Überschreitung der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG um Information zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage vom 28. Juli 2020 gebeten. Im Ergebnis der dazu mit dem SKA durchgeführten Prüfung steht einer Beantwortung entgegen, dass der Eingang eines IFG-Antrags vom 28. Juli 2020 zum Thema "Akte zu Sylvestre Mudacumura“ dort nicht festgestellt werden konnte. Gleichwohl wurde Ihre o.g. E-Mail auch zum Anlass einer inhaltlichen Prüfung genommen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen mitteilen, dass im SKA keine amtlichen Informationen mit Bezug zum Thema "Akte zu Sylvestre Mudacumura" vorliegen. Mit freundlichen Grüßen