Akte zum Gebäudeenergiegesetz

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die gesamte Akte des BMWK zum Gebäudeenergiegesetz

Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke, Informationen zu Treffen mit Interessenvertreter:innen und weitere Dokumente aus der Genese des Gesetzentwurfs zum neuen Gebäudeenergiegesetz in dieser Akte enthalten sind.

Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten.

Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann.

Ich weise vorab darauf hin, das ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II ) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren.

Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Hallo liebe Freunde der Informationsfreiheit.

Ein Inhaltsverzeichnis zur Akte findet ihr unter:

https://fragdenstaat.de/anfrage/akte-zu…

Seite 1 ist eine Gesamtübersicht ohne Anhangsnamen
Seit 2 - 6 beinhalten die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Aktenbestandteile mit jeweiligen Anhangsnamen und Dateigrößen.

Da das Ministerium die angefragten Informationen gemäß dem Bescheid vom 22.12.2024 bereits gewissenhaft geschwärzt hat, gehe ich nicht davon aus, dass etwas der Veröffentlichung im Weg steht.

Die Dateien findet ihr in Nachricht: https://fragdenstaat.de/anfrage/akte-zu…

Wenn diese Informationen für deine Arbeit oder auch wie bei mir aus privatem Bildungsinteresse wertvoll sind, denke doch bitte über eine Spende an FragDenStaat nach.

https://fragdenstaat.de/spenden/fragenk…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die gesamte Akte des BMWK zum Gebäudeenergi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
18. Juli 2023 16:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die gesamte Akte des BMWK zum Gebäudeenergiegesetz Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke, Informationen zu Treffen mit Interessenvertreter:innen und weitere Dokumente aus der Genese des Gesetzentwurfs zum neuen Gebäudeenergiegesetz in dieser Akte enthalten sind. Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann. Ich weise vorab darauf hin, das ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II ) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284185/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akte zum Gebäudeenergiegesetz“ vom 18.07.2023 (#284185) wurde von …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
22. August 2023 13:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akte zum Gebäudeenergiegesetz“ vom 18.07.2023 (#284185) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte Verzögerung in der Bearbeitun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
22. August 2023 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrages. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 18.07.2023 begehren Sie nach dem Umweltinformationsgesetz (…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
24. August 2023 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 18.07.2023 begehren Sie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Zugang zu amtlichen Informationen. Sie beantragten, dass Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Zugang „zur gesamte[n] Akte des BMWK zum Gebäudeenergiegesetz“ gewährt. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Gemäß § 3 Abs. 1 UIG haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen (b.), bei denen es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 UIG handelt (a.). a. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 UIG, sodass über Ihren Antrag auf Grundlage der §§ 3 ff. UIG zu entscheiden war. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG sind Umweltinformationen – unabhängig von der Art ihrer Speicherung – alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die * sich auf die Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG, also unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden und natürliche Lebensräume, einschließlich Meeresgebiete, auswirken oder wahrscheinlich auswirken (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG), oder * die den Schutz von solchen Umweltbestandteilen bezwecken, wobei zu diesen Maßnahmen auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme gehören (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. b) UIG). Begrifflich erfasst sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 UIG auch sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung dieser vorgenannten Maßnahmen oder Tätigkeiten verwendet werden. Der Begriff der Maßnahme oder Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG ist weit zu verstehen; entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 – 7 C 31/15 –, Rn. 54, juris). Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dient dem Klima- und Umweltschutz; es bezweckt einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie und dass zunehmend erneuerbare Energien in Gebäuden eingesetzt werden. Zu den Umweltinformationen gehören dabei nicht nur die Informationen über den Inhalt des GEG, sondern auch sämtliche zum konkreten Gesetzgebungsprozess gehörende Unterlagen. Das UIG regelt den Zugang zu solchen Umweltinformationen abschließend. Soweit es Einschränkungen und Ablehnungsgründe normiert, sind diese Gründe ebenfalls abschließend. Soweit das UIG den Zugang zu Umweltinformationen verwehrt (dazu sogleich unter b.), kann ein Zugang zu diesen Informationen nicht auf der Grundlage anderer nationaler Vorschriften begehrt werden (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 30. April 2009 – 7 C 17/08 –, Rn. 13, juris). b. Ihr Antrag war abzulehnen, soweit sie Zugang zu Informationen begehren, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzgebungsverfahren für das GEG (sog. Heizungsgesetz) angefallen sind. Das BMWK ist insoweit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG keine informationspflichtige Stelle. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UIG gehören die obersten Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, nicht zu den informationspflichtigen Stellen. Oberste Bundesbehörden im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UIG sind insbesondere die Bundesministerien (BVerwG, EuGH-Vorlage vom 30. April 2009 – 7 C 17/08 –, Rn. 15, juris) im Rahmen von gesetzesvorbereitenden Tätigkeiten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 – C-204/09 –, juris, Rn. 44 ff., 49, 51; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 20 f.). Soweit ein Bundesministerium – wie hier das BMWK – eigene Gesetzesvorlagen der Bundesregierung aus der Mitte des Bundestages erarbeitet und mit anderen Ministerien abstimmt, handelt das Ministerium im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UIG im Rahmen der Gesetzgebung. Soweit ein Ministerium im Rahmen der Gesetzgebung handelt, unterliegt es für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens bis zu dessen Abschluss, also der Verkündung des Gesetzes oder der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt, keiner Informationspflicht (vgl. BT-Drs. 18/1585, S. 8). Der Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz befindet sich momentan noch im parlamentarischen Verfahren. Am 5. Juli wurde ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossen. Über diesen berät nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause Anfang September das Bundestagsplenum in 2. und 3. Lesung. Danach wird sich auch der Bundesrat noch mit dem Gesetzentwurf befassen.Schutzgut der Bestimmung sind die ungehinderte interne Willensbildung der in einen Gesetzgebungsprozess eingebundenen obersten Bundesbehörde und der hierdurch gewährleistete ordnungsgemäße Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens (BVerwG, Urteil vom 26. April 2021, – 10 C 2/20 –, juris, Rn. 12; EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 – C-204/09 –, juris, Rn. 54). Dadurch sollen der Normsetzungsprozess und die dazu erforderlichen Beratungsvorgänge geschützt werden. Von der § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UIG erfasst sind sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der gesetzgeberischen oder normsetzenden Tätigkeit der obersten Bundesbehörden stehen. Dabei sind sämtliche Phasen des Gesetzgebungsprozesses betroffen (vgl. Karg, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 40. Edition, Stand: 01.08.2021, § 2 UIG, Rn. 29). Auch Informationen, die zur Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen erstellt oder verwendet werden, sind von der Auskunftspflicht befreit. Dazu gehören auch extern eingeholte fachliche Stellungnahmen und Gutachten oder deren Nutzung im Rahmen von Abstimmungsverfahren von Gesetzesentwürfen mit anderen Ressorts, Bundesländern oder Verbänden und Interessensvertretern. Die darin enthaltenen Angaben unterfallen ebenso dem Anwendungsbereich des UIG wie die im Laufe des Rechtssetzungsverfahrens behördenintern und extern geführte Kommunikation. 2 .Die Kostenentscheidung beruht auf § 12 UIG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sie hatten mit Schreiben vom 24. August 2023 meinen Antrag vom 18.07.2023 nach Zugang zu amtlichen Info…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
10. Oktober 2023 12:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sie hatten mit Schreiben vom 24. August 2023 meinen Antrag vom 18.07.2023 nach Zugang zu amtlichen Informationen mit der Begründung abgelehnt "soweit ein Ministerium im Rahmen der Gesetzgebung handelt, unterliegt es für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens bis zu dessen Abschluss [...] keiner Informationspflicht". Könnten Sie mir, jetzt, wo das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, bitte die ersuchten Informationen zusenden? Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284185/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die zeitlich begrenzte Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 lit. a) UIG umfas…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
12. Oktober 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die zeitlich begrenzte Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 lit. a) UIG umfasst sämtliche Phasen des Gesetzgebungsprozesses (Karg, in: Beck-OK UIG, § 2 Rn. 29), wobei davon ausgegangen wird, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Bereichsausnahme erst mit der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abgeschlossen sind (Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, § 2 UIG, Rn. 12). Die Verkündung des Gesetzes steht noch aus. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen die ersuchten Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die zeitlich begrenzte Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 lit. a) UIG umfas…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
17. Oktober 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die zeitlich begrenzte Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 lit. a) UIG umfasst sämtliche Phasen des Gesetzgebungsprozesses (Karg, in: Beck-OK UIG, § 2 Rn. 29), wobei davon ausgegangen wird, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Bereichsausnahme erst mit der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abgeschlossen sind (Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, § 2 UIG, Rn. 12). Da das Gesetz noch nicht verkündet ist, gilt daher die Bereichsausnahme fort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für den freundlichen Hinweis in ihren Schreiben vom 12.10.2023 und 17.10.2023. Das Gesetz…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
19. Oktober 2023 18:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den freundlichen Hinweis in ihren Schreiben vom 12.10.2023 und 17.10.2023. Das Gesetz ist jetzt verkündet, meinen Glückwunsch an den Bundesminister und das Ministerium: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO Da die Bereichsausnahme einer Übersendung der Informationen nicht weiter entgegensteht, bitte ich abermals freundlichst um Übersendung der ersuchten Informationen im Sinne meines Antrags vom 18. Juli 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 19. Oktob…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
16. November 2023 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Antrag vom 19. Oktober 2023. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für die Zwischennachricht [geschwärzt], ihre Informationen zur verlängerten Bearbeitungszeit habe ic…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185] - AZ: [geschwärzt]#[geschwärzt] [#284185]
Datum
16. November 2023 15:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die Zwischennachricht [geschwärzt], ihre Informationen zur verlängerten Bearbeitungszeit habe ich dankend zur Kenntnis genommen. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich den Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchte und bitte im Zuge der abschließenden Bearbeitung höflich darum, gemäß § 2 UIGGebV, Befreiung und Ermäßigung, vor Erstellung eines Gebührenbescheids zu prüfen, ob von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn dies im Einzelfall, wie hier aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Sollte der Antrag auf Ermäßigung abgelehnt werden, bitte ich um eine schriftliche Ablehnungsbegründung, wieso eine Befreiung oder Ermäßigung in Anbetracht meiner sozialen Umstände für das Ministerium nicht in Betracht kommt. Ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II empfange, hier Bürgergeld und mir derzeit für Bildung aus dem Regelsatz lediglich 1,81€ im Monat zur Verfügung stehen. Der angekündigte Gebührenrahmen in Höhe von bis zu 500 EUR und den Hinweis, dass sich die Anfrage im oberen Bereich dieses Rahmens bewegen würde, hieße für mich, dass ich unter Umständen beinahe 100% meines Regelsatzes (502 EUR) den ich im Monat zum Leben habe, aufwenden müsste, um von meinem Grundrecht auf Informationsfreiheit Gebrauch machen zu können. Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie eine Zwischennachricht zu den Gebühren Ihres Antra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185]
Datum
19. Dezember 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie eine Zwischennachricht zu den Gebühren Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihr Schreiben vom 19. Dezember. Anbei finden Sie den aktuellen Leistungsbescheid 2023…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Akte zum Gebäudeenergiegesetz [#284185] - AZ: 36700/008#008 [#284185]
Datum
19. Dezember 2023 13:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bg-nachweise-geschwaerzt.pdf
1,1 MB
Guten Tag, vielen Dank für ihr Schreiben vom 19. Dezember. Anbei finden Sie den aktuellen Leistungsbescheid 2023/2024 vom 14.08.2023 und den aktuellsten Änderungsbescheid für das Jahr 2024 vom 16.12.2024. Für die Antragsprüfung nicht relevante Daten zum Leistungsbezug, wie Kontonummern, Namen von Drittpersonen, Krankenversicherung und leistungsbezugsrelevante Daten wie die ausgezahlte Höhe von Einzelleistungen habe ich gemäß DSGVO geschwärzt. Da es sich um empfindliche Sozialdaten handelt, vertraue ich auf ihre sensible Behandlung und das diese nach Abschluss der Prüfung, umgehend vernichtet werden. Einer Veraktung stimme ich ausdrücklich nicht zu. Sollten Sie weitere Unterlagen oder Nachweise benötigen, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - bg-nachweise-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 284185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284185/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Sehr << Antragsteller:in >> anb…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
Datum
22. Dezember 2023 18:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
791,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir den Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 19.10.2023. Der Zugang wird in dem aus dem beigefügten Bescheid ersichtlichen Umfang gewährt. Aufgrund des Umfangs der Dokumente werden die Unterlagen zum digitalen Abruf zur Verfügung gestellt. Den entsprechenden Link zum BSCW-Server erhalten Sie zeitnah im Nachgang zu dieser Email. Um sich bei der Menge der herausgegebenen Dokumente besser orientieren zu können, wurde der Mailverkehr der verschiedenen Phasen bzw. Prozesse in größeren Konvoluten im pdf-Format zusammengefasst. Hierbei wurde nicht jedes Dokument aus den Anhängen separat abgelegt, es erfolgte vielmehr eine Beschränkung auf zentrale Versionen. Sollten Sie Interesse an bestimmten Anhängen haben, die nicht abgespeichert sind (ob Emails einen Anhang hatten, ist jeweils im Email-Header erkennbar), kommen Sie gerne auf uns zu und wir stellen Ihnen diese zur Verfügung. Sollte es technische Probleme mit dem Zugriff auf den Server geben, sind wir ab dem 28.12. wieder erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BSCW] Einladung zur Registrierung (bscw.bund.de) Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund [gesch…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
[BSCW] Einladung zur Registrierung (bscw.bund.de)
Datum
23. Dezember 2023 14:04
Status
Warte auf Antwort
m-bscw.png
2,6 KB


Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]>: Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt]
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BSCW] Erfolgreiche Registrierung (bscw.bund.de) Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund [geschw…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
[BSCW] Erfolgreiche Registrierung (bscw.bund.de)
Datum
23. Dezember 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
m-bscw.png
2,6 KB


Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]?=&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang Dokumente UIG Antrag - Akte Gebäudeenergiegesetz Nachricht vom Antragsteller: Hallo liebe Freunde der Infor…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang Dokumente UIG Antrag - Akte Gebäudeenergiegesetz
Datum
23. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nachricht vom Antragsteller: Hallo liebe Freunde der Informationsfreiheit. Ein Inhaltsverzeichnis zur Akte finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/akte-zum-gebaeudeenergiegesetz/860494/anhang/inhaltsverzeichnis-bmwk-geg-akte.pdf Seite 1 ist eine Gesamtübersicht ohne Anhangsnamen Seit 2 - 6 beinhalten die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Aktenbestandteile mit jeweiligen Anhangsnamen und Dateigrößen. Da das Ministerium die angefragten Informationen gemäß dem Bescheid vom 22.12.2024 bereits gewissenhaft geschwärzt hat, gehe ich nicht davon aus, dass etwas der Veröffentlichung im Weg steht.

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
[BSCW] Täglicher Bericht ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ## [geschwärzt] *…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
[BSCW] Täglicher Bericht ([geschwärzt])
Datum
24. Dezember 2023 00:24
Status
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114 Bytes
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