Akte zum Tankrabatt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die gesamte Akte des BMF zur „Befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr“ - dem sogenannten Tankrabatt. Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke, Informationen zu Treffen mit Interessenvertreter:innen und weitere Dokumente aus der Genese des Gesetzentwurfs in dieser Akte enthalten sind. Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten.
Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann.
Ich halte trotz Gebühren an meinem Antrag fest.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Akte des BMF …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Akte zum Tankrabatt [#252984]
Datum
10. Juli 2022 10:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Akte des BMF zur „Befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr“ - dem sogenannten Tankrabatt. Ich gehe davon aus, dass u.a. Entwürfe, Vermerke, Informationen zu Treffen mit Interessenvertreter:innen und weitere Dokumente aus der Genese des Gesetzentwurfs in dieser Akte enthalten sind. Sollten sie über mehrere Akten verteilt sein, bitte ich um Zusendung dieser anderen Akten. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht, sofern dafür auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann. Ich halte trotz Gebühren an meinem Antrag fest. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 252984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252984/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022
Datum
13. Juli 2022 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022
Datum
4. Oktober 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022 [#252984] Sehr << Anrede >…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juli 2022 [#252984]
Datum
4. Oktober 2022 14:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Vorschlag. Ich erkläre mich mit der pauschalen Schwärzung nicht antragsrelevanter Informationen einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 252984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252984/
Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium der Finanzen
Kostenbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren IFG-Antrag vom 10. Juli 2022 wurde mit Teilbescheid vom 13…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid
Datum
12. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
640,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren IFG-Antrag vom 10. Juli 2022 wurde mit Teilbescheid vom 13. Dezember 2022 (GZ: VB5-0O 131922/10211; DOK 2022/0927818) sowie mit Schlussbescheid vom 26. Januar 2023 (GZ: V B5-O 1319/22/10211; DOK 2022/1304241) abschließend entschieden. Zu den in den beiden vorgenannten Bescheiden angekündigten Kosten wurde bislang noch keine Entscheidung getroffen. Dies erfolgt nun im Rahmen dieses KOSTENBESCHEIDES: Nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls werden die Kosten vorliegend auf 500,00 Euro festgesetzt. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen erhoben. Auf der Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 1 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und Teil A Nummer 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ergeben sich für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen die Kosten wie folgt: Gebühren: Unter Anwendung pauschalierter Stundensätze wurden für die Gebührenberechnung insgesamt folgende Aufwände in Ansatz gebracht: 65 Stunden des mittleren Dienstes x 30,00 Euro /Stunde = 1.950,00 Euro 25 Stunden des gehobenen Dienstes x 45,00 Euro / Stunde = 1.125,00 Euro 84,5 Stunden des höheren Dienstes x 60,00 Euro / Stunde = 5.070,00 Euro Gesamtaufwand: 8.145,00 Euro Gemäß Teil A Nummer 2.2 der Anlage zur IFGGebV beträgt der Gebührenrahmen bei Herausgabe von Abschriften 30,00 bis 500,00 Euro, wenn im Einzelfall ein. deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten geschwärzt bzw. ausgesondert werden müssen. Der Gesamtaufwand von 8.145,00 Euro wurde somit gemäß Teil A Nummer 2.2. der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV auf den Gebührenhöchstbetrag von 500,00 Euro begrenzt. Die in Ansatz gebrachten pauschalierten Stundensätze stellen nicht die tatsächlich angefallenen Personalkosten dar, sondern weichen erheblich von diesen ab, d. h. die tatsächlichen durchschnittlichen Stundensätze (Personalkosten) liegen weit höher als die im Rahmen der hiesigen Kostenfestsetzung in Ansatz gebrachten pauschalierten Stundensätze. Auch ist der zuvor dargelegte Arbeitsaufwand nicht allein für die Gewährung des Informationszugangs angefallen. Kostenrelevant sind vielmehr all diejenigen Amtshandlungen, die sich unmittelbar auf die Bearbeitung eines IFG-Antrags beziehen. Dabei setzt die Gewährung des Informationszugangs mehrere Arbeitsschritte voraus. Solche sind u. a. die rechtliche Prüfung des Antrags, Identifizierung der begehrten Information(en), Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und Ermittlung von Versagungsgründen, ggf. Beteiligung Dritter und anderer Behörden, ggf. Abtrennen und Schwärzen von Teilen eines zur Einsichtnahme begehrten Dokuments und die Übermittlung der Information(en). Jede dieser (und weiterer) Maßnahmen der informationspflichtigen Stelle zur unmittelbaren Vorbereitung der Entscheidung über den IFGAntrag und Durchführung des Informationszugangs ist kostenträchtig. Die kostenpflichtigen Handlungen der informationspflichtigen Stelle umfassen daher den gesamten Verwaltungsaufwand, der durch den IFG-Antrag veranlasst ist. Dies bedeutet, dass auch Verwaltungsaufwand, der insbesondere dadurch entsteht, dass zu einem Teil der vom Antrag erfassten amtlichen Informationen am Ende kein Informationszugang zu gewähren ist, grundsätzlich Kostenrelevanz zukommt. Vorliegend kommt insbesondere zum Tragen, dass - wie aus dem Teilbescheid vom 13. Dezember 2022 (GZ: V B5 - O 1319/22/10211; DOK 2022/0927818) und dem Schlussbescheid vom 26. Januar 2023 (GZ: VB5-0O 131922/10211; DOK 2022/1304241) ersichtlich - von dem Antragsbegehren eine große Menge amtlicher Informationen betroffen war, so dass gerade die Aktenrecherche und -aufbereitung, aber auch die Sichtung und Prüfung jedes einzelnen Dokuments und jeder einzelnen Anlage auf die Notwendigkeit von Schwärzungen bzw. auf das Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der erforderlichen Folgearbeiten aus der Prüfung - z. B. Schwärzung bzw. Aussonderung - besonders zeitintensive Tätigkeiten im Rahmen der Antragsbearbeitung waren. Gründe, die eine Gebührenermäßigung gemäß § 2 IFGGebV rechtfertigen, wurden nicht vorgetragen und sind nicht ersichtlich. Auslagen: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2016 (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6/15 -, juris) steht der Erhebung von Auslagen nach der IFGGebV derzeit entgegen, dass die hierauf bezogenen Teile der Informationsgebührenverordnung mangels einer gesetzlichen Grundlage nichtig sind. Auslagen für die Erstellung der Ihnen übersandten Kopien werden daher nicht erhoben. Bitte überweisen Sie den Betrag von 500,00 Euro bis zum 12. Juli 2023 auf das nachfolgende Konto: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank Leipzig IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF 1860 Verwendungszweck: 1180 0552 4674 Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Gebühr auch dann zu entrichten ist, wenn gegen den Kostenbescheid ein Rechtsbehelf erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehruns: Gegen diesen Kostenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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