Akte zur Genehmigung einer Baumfällung in der Stadt Wanfried

In der Stadt Wanfried wurde am 9.6.2022 in der Bahnhofstrasse auf dem Parkplatz des REWE Marktes ein ca. 150 Jahre alter Baum gefällt. Ihr Fachdienst 8.3 als Untere Naturschutzbehörde (UNB) war zuständig für die Genehmigung der Fällung. Hiermit bitte ich um Übersendung des Aktenvorgangs zur Genehmigung oder Einsichtnahme.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Stadt …
An Landkreis Werra-Meißner-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte zur Genehmigung einer Baumfällung in der Stadt Wanfried [#250903]
Datum
9. Juni 2022 08:35
An
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Stadt Wanfried wurde am 9.6.2022 in der Bahnhofstrasse auf dem Parkplatz des REWE Marktes ein ca. 150 Jahre alter Baum gefällt. Ihr Fachdienst 8.3 als Untere Naturschutzbehörde (UNB) war zuständig für die Genehmigung der Fällung. Hiermit bitte ich um Übersendung des Aktenvorgangs zur Genehmigung oder Einsichtnahme.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250903/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Fällung einer Rotbuche in Wanfried; Az.: 60.0-wfd-06/22-460 Seh…
Von
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Fällung einer Rotbuche in Wanfried; Az.: 60.0-wfd-06/22-460
Datum
13. Juni 2022 15:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz zu einer am 09.06.2022 stattgefundenen Fällung einer abgestorbenen Rotbuche auf dem Parkplatz des REWE-Marktes in der Bahnhofstraße in Wanfried. Wir erteilen Ihnen wie folgt Auskunft: Am 30.05.2022 wurden wir über die geplante Fällung der abgestorbenen Rotbuche aus Verkehrssicherheitsgründen durch die Stadt Wanfried informiert. Die Lage des Baumes ist innerhalb der bebauten Ortslage. Eine naturschutzrechtliche Zulassung somit nicht erforderlich. Aufgrund der festgestellten akuten Verkehrsgefährdung durch den Baum wurde von uns einer Fällung des Baumes innerhalb des nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) definierten Schnittverbotszeitraumes unter Beachtung artenschutzrechtlicher Belange (vorab Prüfung ob sich in dem Baum Brut- und Lebensstätten befinden) zugestimmt. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG gelten die Verbote des Satz 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können ... 2. C), wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Wir gehen davon aus, dass mit dieser Information Ihr Informationsbedürfnis erfüllt ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Fällung einer Rotbuche in Wanfried; Az.: 60.0-wfd-06/22-460…
An Landkreis Werra-Meißner-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Fällung einer Rotbuche in Wanfried; Az.: 60.0-wfd-06/22-460 [#250903]
Datum
19. Juni 2022 19:39
An
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort, mit dem mein Informationsbedürfnis jedoch nicht befriedigt ist. So bleibt unklar, ob die Rotbuche tatsächlich abgestorben war, oder nicht nur an Wassermangel litt. Denn anhand des noch offen liegenden Baustumpfes erkennt man jedenfalls keine Spuren als Folge der Austrocknung. Dann interessiert mich, wie genau Sie geprüft haben, ob sich in dem Baum Brut- und Lebensstätten befanden. Des Weiteren interessiert es mich, ob die Fällung wirklich im öffentlichen Interesse steht (oder nicht doch im Interesse des REWE Marktes). Es interessieren mich Ihre Erwägungsgründe, warum die Verkehrssicherung nicht jedenfalls bis zum Ende der Brützeit durch andere Maßnahmen hätte erfolgen können, welche Vorfälle überhaupt dafür sprechen, dass es zu einem Verkehrssicherungsbedarf gekommen war. Ungeachtet, ob die Gefährdung der Verkehrssicherheit bestand, wurden sicher auch Wässerungsmaßnahmen und vor allem die Entfernung der bodenabdichtenden Folien in den Bereichen geprüft. Auch hier möchte ich Ihre Erwägungsgründe einsehen. Daher bitte ich abermals um Akteneinsicht. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob ich Ihre Nachricht vom 13. Juni als Ablehnungsbescheid verstehen darf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250903/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>