Akten/Daten zur Lagebewertung im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021

Die Akten/Daten auf deren Grundlage ab dem 17.07.2021 das Lagebild (vgl. DV 100) erstellt wurde.

Es wird Bezug genommen auf den Bericht des SWR.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/auch-add-stellt-akten-zur-ahrflut-verspaetet-bereit-100.html?fbclid=IwAR26im8R-jL6kV8sw9eFKZR-yoR89CyCsFB1qRsfFm0Ughd3cFFj7ZDycz0

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Akten/Date…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Akten/Daten zur Lagebewertung im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 [#263418]
Datum
16. November 2022 20:23
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Akten/Daten auf deren Grundlage ab dem 17.07.2021 das Lagebild (vgl. DV 100) erstellt wurde. Es wird Bezug genommen auf den Bericht des SWR. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/auch-add-stellt-akten-zur-ahrflut-verspaetet-bereit-100.html?fbclid=IwAR26im8R-jL6kV8sw9eFKZR-yoR89CyCsFB1qRsfFm0Ughd3cFFj7ZDycz0
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 263418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263418/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist derzeit in Arbeit. Hierzu erhalten Sie zeitnah ent…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Akten/Daten zur Lagebewertung im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 [#263418]
Datum
27. April 2023 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist derzeit in Arbeit. Hierzu erhalten Sie zeitnah entsprechende Antwort. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akten/Daten zur Lagebewertung im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021“ [#263418]
Datum
3. Dezember 2023 18:57
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263418/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nach wie vor nicht beantwortet wurde. Die ADD hat am 27. April mitgeteilt, dass die Anfrage "zeitnah" bearbeitet würde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 263418.pdf Anfragenr: 263418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263418/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
begleitschreiben-petent.pdf
56,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0294 Antwort an Petent Sehr geehrte Damen und Herren, angefügtes Schreiben bitte ic…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0294 Antwort an Petent
Datum
15. Januar 2024 14:08
Status
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, angefügtes Schreiben bitte ich zu Beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0211-0104 LfDI.0005 Beendigung Verfahren Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den b…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0211-0104 LfDI.0005 Beendigung Verfahren
Datum
31. Januar 2024 09:45
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
beendigung-verfahren.pdf
56,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen