Akten des Ministeriums zur 89. Justizministerkonferenz

Aus den Akten des Ministeriums zur 89. Justizministerkonferenz, die Unterlagen zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht".

Dabei bitte ich sie das Urteil vom VG Düsseldorf, vom 23.11.2020 mit dem Aktenzeichen: 29 K 1634/19, zu berücksichtigen, demnach habe ich einen Anspruch auf Zusendung dieser Unterlagen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akten des Ministeriums zur 89. Justizministerkonferenz [#258681]
Datum
8. September 2022 15:28
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus den Akten des Ministeriums zur 89. Justizministerkonferenz, die Unterlagen zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht". Dabei bitte ich sie das Urteil vom VG Düsseldorf, vom 23.11.2020 mit dem Aktenzeichen: 29 K 1634/19, zu berücksichtigen, demnach habe ich einen Anspruch auf Zusendung dieser Unterlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
19. September 2022 08:57
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang IFG NRW 1451 E - Z. 35/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-We…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang IFG NRW
Datum
10. Oktober 2022 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 35/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.09.2022 M…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Akten des Ministeriums zur 89. Justizministerkonferenz
Datum
24. Mai 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.09.2022 Meine Schreiben vom 15.09.2022 und 30.09.2022 (1451 E - Z. 35/22) Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf mein Schreiben vom 30.09.2022 teile ich mit, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestern die Klage auf Herausgabe zweier Arbeitsgruppenberichte für die Justizministerkonferenz vollumfänglich abgelehnt und damit das stattgebende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.11.2020 - 29 K 1634/19 - aufgehoben hat (vgl. die Pressemitteilung des OVG NRW unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/31_230523/index.php). Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Da der von Ihnen begehrte Arbeitsgruppenbericht Gegenstand des o.g. Verfahrens war, wäre Ihr Antrag nach Eintritt der Rechtskraft förmlich zurückzuweisen. Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung zu gegebener Zeit dankbar, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten oder ob Sie auf eine förmliche Bescheidung verzichten. Mit freundlichen Grüßen