Akten u. behördliche Vorgänge im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie: Risikobewertung, Testbetrieb, Sentinel-Proben
1. Gemäß den nun aktualisierten Ergebnissen des Vereins INSTAND e.V. (Ringversuch 340: Virusgenomnachweis SARS-CoV-2) liegt die falsch-positiv Rate des RT-PCR-Tests in der Größenordnung von 1-2%. Derzeit sind laut Epidemiologischem Bulletin etwa 0,6 - 1,5 % der Testergebnisse im Bundesgebiet postiv. Damit ist ein Infektionsgeschehen aus den Meldedaten nicht mehr ersichtlich, mithin muss davon ausgegangen werden, dass das neuartige Coronavirus in Deutschland nicht mehr auftritt und die verbleibenden positiven Testergebnisse im wesentlichen die Baseline falsch-positiver Testergebnisse darstellen.
Dennoch stuft das Robert-Koch-Institut die Bedrohung für die Bevölkerung weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch ein, was im Widerspruch zu den genannten Ergebnissen und damit der offensichtlichen epidemiologischen Lage steht.
Gemäß IFG beatrange ich daher die Übersendung der relevanten Akten und behördlichen Vorgänge, auf deren Basis das Robert-Koch-Institut diese Einschätzung trifft, insbesondere solche, die das genannte Problem der epidemiologischen Datenerhebung thematisieren.
2. Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Insituts konnte bereits seit mehreren Monaten in den sog. Sentinelproben des Surveillance-Programms viraler Atemwegserkrankungen keine SARS-CoV-2-RNA mehr nachgewiesen werden. Dennoch geht das Robert-Koch-Institut weiterhin davon aus, dass ein bedeutsames Infektionsgeschehen in Deutschland vonstatten geht.
Ich beantrage daher die Übersendung der relevanten Akten und behördlichen Vorgänge, aus denen ersichtlich wird wie es zu dieser offensichtlichen Diskrepanz kommt.
3. Unter Berücksichtigung der beiden genannten Punkte ist kritisch zu betrachten, dass weiterhin auf der Basis positiver Testergebnisse durch die Gesundheitsämter Anordnungen zur Absonderung ("Quarantäne") gemäß §30 IfSG getroffen werden. Die Anordnung einer Absonderung greift schwerwiegend in die Rechte des Betroffenen ein (u.a. Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 2, Art. 6 Abs. 3, Art. 8. Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 GG und bei rechtswidriger Anordnung auch Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 1 Abs. 2 GG). Unter Berücksichtgung des Hintergrunds der ersten beiden Anfragen ist derzeit davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil, wenn nicht gar alle Anordnungen der Absonderung gemäß §30 IfSG auf der Grundlage falsch-positiver Testergebnisse und damit rechtswidrig erfolgt.
Gemäß §2 BGA-NachfG ist es die Aufgabe des Robert-Koch-Instituts über die Verhütung übertragbarer Erkankungen zu informieren. Damit kommt den Robert-Koch-Institut eine Garantenstellung bezüglich der sachlichen und inhaltlichen Korrektheit als auch der Vollständigkeit der Information zu. Mithin wäre es daher die Aufgabe des Robert-Koch-Instituts gewesen, die Gesundheitsbehörden der Länder vollständig über die beiden oben geannnten Probleme zu informieren. Ebenso wäre es die Aufgabe des Robert-Koch-Insituts gewesen, die erwähnten Probleme der Datenerhebung öffentlich zu thematisieren und damit Entscheidungsträgern und Bürgerinnen und Bürgern die Einordnung der Siutation zu ermöglichen. Dies geschah, berücksichtigt man die Ereginisse der letzten Monate, offensichtlich nicht.
Ich beatrage daher gemäß IFG die Übersendung des relevanten Informationsmaterials, das vom Robert-Koch-Institut den Gesundheitsbehörden in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt wurde, sowie die relevanten behördlichen Vorgänge und Akten, aus denen ersichtlich wird, warum das Robert-Koch-Institut die genannten Probleme nicht öfentlich gemacht hat.
Information nicht vorhanden
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Datum17. August 2020
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19. September 2020
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Zum Einen laufen genügend Verfahren, u.a. auch Klagen auf Basis des IFG die auf Seiten des RKI bisher absolut nichts zu Tage bringen, zum anderen haben die Gerichte wiederholt sachlich inkompetent entschieden und sich als unwillig erwiesen, die Entscheidungsgrundlagen und Einschätzungen des RKI zu beurteilen.
Letztlich ist derzeit von der Judikative nichts zu erwarten. Die Damen und Herren Richter sind scheinbar genauso verängstigt wie der Rest des Landes.