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Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018, als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - zuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche Datensätze das BMAS konkret abgefordert habe ?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche genauen Datensätze der EVS 2018 des Statistischen Bundesamte am das BMAS übermittelt wurden ?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche kulturelle Konvention die Statistiker beeinflussen , statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018?

In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche genauen Datensätze des Statistischen Bundesamtes an das Bundesverfassungsgericht 2014 übermittelt wurden ?

Als eAkte wird allgemein eine digitale Datensammlung bezeichnet, die nach dem Vorbild herkömmlicher Akten (auf Papier) aufgebaut ist. Die Struktur der elektronischen Akten folgt der der physischen Akten: Aktendeckblätter, Laschen und Register sind in den meisten Anwendungen für eAkten vorgesehen

Die Zusammenfügung mehrerer Schriftstücke in einem Aktenordner wird in der Archivsprache Formierung genannt.
Nach dem Inhalt lassen sich etwa Sachakten, Geschäftsakten, Kundenakten, , Protokollakten u.s.w. unterscheiden.

Das bürotechnische Behältnis für die Sammlung von Schriftstücken ist der Aktenordner, der (Schnell-)Hefter und Mappen. Sie bestehen aus einem Aktendeckel (bei Stehordnern Rückenschild), der die wichtigsten Erschließungselemente (Aktenzeichen, Aktentitel, ggf. Laufzeit u. dgl.) beinhaltet und einem Aktenregister, Vorblatt oder Rotulus, der Hinweise über den Aktenbetreff, Akteninhalt, zuständige Dienststellen etc. enthält. Der Akteninhalt wird durch ein Aktenregister nach verschiedenen Gliederungskriterien sachlich und/oder chronologisch geordnet. Zur eindeutigen Identifikation wird jede Akte mit einem Aktenzeichen – in der Regel einem mehrstelligen Nummerncode – versehen. Der Begriff Aktenzeichen stammt aus der öffentlichen Verwaltung; er wurde weitgehend auch von der Wirtschaft übernommen. Das Aktenzeichen enthält die Organisationsnummer der Dienststelle, den Nummerncode des jeweiligen Aufgabenbereichs der Dienststelle, zu dessen Erfüllung die Akte entstanden ist, die Nummer der Einzelakte, sowie häufig die Jahreszahl
Richtschnur der Aktenbildung ist das praktische Bedürfnis. Stets ist (Ein-)Ordnen wichtiger als Registrieren; Benutzungseinheit ist die Akte. Um dem entgegenzukommen, wurden seit jeher Sondersachakten (moderner Begriff; früher Bei-, Nebenakten, Adhibenda genannt) gebildet:

abgeleitete Einzelsachakten sind aus der Hauptakte ausgegliedert und werden bei dieser verzeichnet und aufbewahrt (also nicht als ganz neue Akte),
Spezial-, B-Akten (alte Bezeichnungen) gliedern Einzelfälle aus,
Anlagenbände, Materialsammlungen und andere Nebenakten gliedern aus, wofür voraussichtlich wenig Bedarf besteht.

Die Bearbeitungsverfügung „z. d. A.“ (zu den Akten) auf einem Schriftstück bedeutet die Hinzufügung eines Schriftgutes zur Akte. Die Bearbeitungsverfügung „Wv. (Kalenderdatum)“ (Wiedervorlage) bedeutet die terminlich fixierte Neuvorlage ohne erneute Aufforderung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welc…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen? [#181789]
Datum
3. März 2020 11:46
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018, als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen? In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - zuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen? In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche Datensätze das BMAS konkret abgefordert habe ? In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche genauen Datensätze der EVS 2018 des Statistischen Bundesamte am das BMAS übermittelt wurden ? In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche kulturelle Konvention die Statistiker beeinflussen , statt konkreter empirischer Überlegung bei Entscheidungen dann rein spezifisch je nach Statistik Forschungszweig hier bei der EVS 2018? In welchen elektronischen , oder papierenen Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen darüber, welche genauen Datensätze des Statistischen Bundesamtes an das Bundesverfassungsgericht 2014 übermittelt wurden ? Als eAkte wird allgemein eine digitale Datensammlung bezeichnet, die nach dem Vorbild herkömmlicher Akten (auf Papier) aufgebaut ist. Die Struktur der elektronischen Akten folgt der der physischen Akten: Aktendeckblätter, Laschen und Register sind in den meisten Anwendungen für eAkten vorgesehen Die Zusammenfügung mehrerer Schriftstücke in einem Aktenordner wird in der Archivsprache Formierung genannt. Nach dem Inhalt lassen sich etwa Sachakten, Geschäftsakten, Kundenakten, , Protokollakten u.s.w. unterscheiden. Das bürotechnische Behältnis für die Sammlung von Schriftstücken ist der Aktenordner, der (Schnell-)Hefter und Mappen. Sie bestehen aus einem Aktendeckel (bei Stehordnern Rückenschild), der die wichtigsten Erschließungselemente (Aktenzeichen, Aktentitel, ggf. Laufzeit u. dgl.) beinhaltet und einem Aktenregister, Vorblatt oder Rotulus, der Hinweise über den Aktenbetreff, Akteninhalt, zuständige Dienststellen etc. enthält. Der Akteninhalt wird durch ein Aktenregister nach verschiedenen Gliederungskriterien sachlich und/oder chronologisch geordnet. Zur eindeutigen Identifikation wird jede Akte mit einem Aktenzeichen – in der Regel einem mehrstelligen Nummerncode – versehen. Der Begriff Aktenzeichen stammt aus der öffentlichen Verwaltung; er wurde weitgehend auch von der Wirtschaft übernommen. Das Aktenzeichen enthält die Organisationsnummer der Dienststelle, den Nummerncode des jeweiligen Aufgabenbereichs der Dienststelle, zu dessen Erfüllung die Akte entstanden ist, die Nummer der Einzelakte, sowie häufig die Jahreszahl Richtschnur der Aktenbildung ist das praktische Bedürfnis. Stets ist (Ein-)Ordnen wichtiger als Registrieren; Benutzungseinheit ist die Akte. Um dem entgegenzukommen, wurden seit jeher Sondersachakten (moderner Begriff; früher Bei-, Nebenakten, Adhibenda genannt) gebildet: abgeleitete Einzelsachakten sind aus der Hauptakte ausgegliedert und werden bei dieser verzeichnet und aufbewahrt (also nicht als ganz neue Akte), Spezial-, B-Akten (alte Bezeichnungen) gliedern Einzelfälle aus, Anlagenbände, Materialsammlungen und andere Nebenakten gliedern aus, wofür voraussichtlich wenig Bedarf besteht. Die Bearbeitungsverfügung „z. d. A.“ (zu den Akten) auf einem Schriftstück bedeutet die Hinzufügung eines Schriftgutes zur Akte. Die Bearbeitungsverfügung „Wv. (Kalenderdatum)“ (Wiedervorlage) bedeutet die terminlich fixierte Neuvorlage ohne erneute Aufforderung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit dem unten stehenden Schreiben beantragen Sie Zugang zu den gleichen …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen? [#181789]
Datum
3. März 2020 14:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> mit dem unten stehenden Schreiben beantragen Sie Zugang zu den gleichen Informationen wie mit Ihren bereits am 17. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30320 ) sowie am 16. Februar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30327) eingegangenen Anträgen nach dem IFG, zu denen Sie bereits eine Eingangsbestätigung (sowie eine Kostenmitteilung, auf die Sie nicht reagiert haben) erhalten haben. Wir werten das unten stehende Schreiben daher nicht als einen weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; es enthält kein neues Informationsbegehren. Wir bitten Sie erneut darum, nicht mehrere Anfragen und eine Vielzahl von Nachrichten zum gleichen Sachverhalt an uns zu richten. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe i [#181789] [#181789]
Datum
4. März 2020 11:19
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181789 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Statitische Bundesamt mauert … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 181789.pdf Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789
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Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden [#181789] [#181789] Vermittlung bei Anfrage „Akten …
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden [#181789] [#181789]
Datum
4. März 2020 11:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden sich die Unterlagen , Erkenntnisse, dass EVS 2018 als eine - unzuverlässige - wissenschaftliche Methodik bewertet wird , um SGB XII und SGB II Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen?“ Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181789 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …BMAS mauert erhebt Gebühren , obwohl die Informationen dort ohne großen Aufwand zu beschaffen seien Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 181789.pdf Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden [#181789] [#181789] Sehr geehrte<Information…
An Statistisches Bundesamt Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen,Vorgängen befinden [#181789] [#181789]
Datum
6. März 2020 07:03
An
Statistisches Bundesamt
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Sehr geehrte<Information-entfernt> die Geschichte begann mit einer einfachen Rechercheanfrage: Es kann nicht sein, dass die Gebühren für eine Anfrage nach wenigen dutzend Seiten genau so teuer sind, wie die Gebühren für eine Anfrage, die ein Ministerium Monatelang beschäftigt. Wenn das Statistisches Bundesamt ständig nur die eigenen Kosten bei der Gebührenrechnung im Blick haben würde, wären nahezu immer die Höchstgebühren von 500 Euro fällig. Egal, ob der eigene Aufwand 1 Euro, 501 Euro hoch ware oder 501.000 Euro.... ES wird völlig außer acht gelassen, dass hier auch ein öffentlichen Interesse verfolgt werde Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789
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Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen [#181789] [#181789] Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akten ,Unterlagen [#181789] [#181789]
Datum
6. März 2020 07:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181789 Es kann nicht sein, dass die Gebühren für eine Anfrage nach wenigen dutzend Seiten genau so teuer sind, wie die Gebühren für eine Anfrage, die ein Bundesamt Monatelang beschäftigt. Wenn das Statistisches Bundesamt ständig nur die eigenen Kosten bei der Gebührenrechnung im Blick haben würde, wären nahezu immer die Höchstgebühren von 500 Euro fällig. Die hohen Gebühren für arme Bevölkerungskreise n unterlaufen den Zweck des IFG: Statt Transparenz zu schaffen, stellt die Verwaltung oft ihre vom Steuerzahler finanzierte Arbeit erneut in Rechnung Vor allem werden all diejenigen von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte SGB XII und SGB XII Berechtigte abgehalten, die eine Auskunft nicht mit Stundensätzen 60 ,00.- oder im ERgebnis mehreren hundert Euro bezahlen können. Egal, ob der eigene Aufwand 1 Euro, 501 Euro hoch ware oder 501.000 Euro.... ES wird völlig außer acht gelassen, dass hier auch ein öffentlichen Interesse verfolgt werde, es muss absoöute Gebührenfreiheit geben insoweit Das Fehlen elektronischer Aktensysteme treibt automatisch die Kosten für Anfragen in die Höhe. Wenn Daten in vielen Behörden nicht digital und gesammelt vorliegen, müssen sie erst mühsam per Hand zusammengesucht werden. Wenn das dem IFG-Antragsteller in Rechnung gestellt wird, trägt er nicht nur die Kosten mit, sondern zahlt auch noch für die Digitalisierung in der Verwaltung, welche der Staat eigentlich von sich aus angehen müsste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 181789.pdf Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789
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Anfrage „Akten ,Unterlagen [#181789] [#181789] Sehr geehrte<Information-entfernt> s kann nicht sein, dass di…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Akten ,Unterlagen [#181789] [#181789]
Datum
6. März 2020 07:14
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> s kann nicht sein, dass die Gebühren für eine Anfrage nach wenigen dutzend Seiten genau so teuer sind, wie die Gebühren für eine Anfrage, die ein Bundesamt Monatelang beschäftigt. Wenn das Statistisches Bundesamt ständig nur die eigenen Kosten bei der Gebührenrechnung im Blick haben würde, wären nahezu immer die Höchstgebühren von 500 Euro fällig. Die hohen Gebühren für arme Bevölkerungskreise n unterlaufen den Zweck des IFG: Statt Transparenz zu schaffen, stellt die Verwaltung oft ihre vom Steuerzahler finanzierte Arbeit erneut in Rechnung Vor allem werden all diejenigen von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte SGB XII und SGB XII Berechtigte abgehalten, die eine Auskunft nicht mit Stundensätzen 60 ,00.- oder im ERgebnis mehreren hundert Euro bezahlen können. Egal, ob der eigene Aufwand 1 Euro, 501 Euro hoch ware oder 501.000 Euro.... ES wird völlig außer acht gelassen, dass hier auch ein öffentlichen Interesse verfolgt werde, es muss absoöute Gebührenfreiheit geben insoweit Das Fehlen elektronischer Aktensysteme treibt automatisch die Kosten für Anfragen in die Höhe. Wenn Daten in vielen Behörden nicht digital und gesammelt vorliegen, müssen sie erst mühsam per Hand zusammengesucht werden. Wenn das dem IFG-Antragsteller in Rechnung gestellt wird, trägt er nicht nur die Kosten mit, sondern zahlt auch noch für die Digitalisierung in der Verwaltung, welche der Staat eigentlich von sich aus angehen müsste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181789

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Betreff
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Datum
19. März 2020 07:39
Status
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