Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023

Sämtliche Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023. Personenbezogene Daten dürfen Sie selbstverständlich schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

StA als Strafverfolgungsbehörde gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH nicht auskunftspflichtig.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Akten zum Bahnübergangsunfa…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023 [#293512]
Datum
27. November 2023 20:37
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023. Personenbezogene Daten dürfen Sie selbstverständlich schwärzen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/293512/upload/a62deaa25689ebb1afc0badc57d5fce8f4e25711/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlic…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023 [#293512]
Datum
27. November 2023 20:37
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1- 1487595101896-016420509 sowie über De-Mail safe-sp1-1487595101896- <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen.
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023“ vom 27.1…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023 [#293512]
Datum
24. Januar 2024 13:42
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023“ vom 27.11.2023 (#293512) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlic…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023 [#293512]
Datum
24. Januar 2024 13:42
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1- 1487595101896-016420509 sowie über De-Mail safe-sp1-1487595101896- <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen.
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023“ [#293512]
Datum
3. Februar 2024 12:43
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293512/auth/8bb7a6f8655de98f715d99060f94f89b36612831/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Auf meine initiale Anfrage kam lediglich eine automatisierte Antwort (siehe Anfrage). Nachdem die Frist bereits 27 Tage verstrichen war habe ich vor 10 Tagen eine Erinnerung mit der Frage nach dem Stand der Anfrage gesendet, hier kam ebenfalls nur dieselbe automatisierte Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293512.pdf Anfragenr: 293512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/293512/upload/a62deaa25689ebb1afc0badc57d5fce8f4e25711/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Februar 2024 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2024 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Moin, Danke für ihre schnelle Antwort. Damit beruht meine Anfrage auf der irrtümlichen Annahme, dass die StA zu de…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023“ [#293512]
Datum
6. Februar 2024 14:42
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Moin, Danke für ihre schnelle Antwort. Damit beruht meine Anfrage auf der irrtümlichen Annahme, dass die StA zu den auskuntspflichtigen Stellen gehört. Dadurch, dass sich diese Annahme als falsch heraus stellte werde ich die Anfrage zurück ziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/293512/upload/a62deaa25689ebb1afc0badc57d5fce8f4e25711/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#293512] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Akten z…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#293512]
Datum
6. Februar 2024 14:44
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Akten zum Bahnübergangsunfall Stoverseegen am 06.06.2023“ (27.11.2023, #293512) zurück. Grund dafür ist, dass das Landeszentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit mich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass sie im konkreten Fall nicht zu den auskunftspflichtigen Stellen gehören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2024 14:44
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.