Akten zur Verletzung des Schutzes personenbezpogener Daten im Zusammenhang mit der Plattform Campus Management der FU Berlin

alle Akten die in ihrer Behörde zur Verletzung des Schutzes personenbezpogener Daten im Zusammenhang mit der Plattform Campus Management der FU Berlin im Jahre 2021.
Vergleiche Meldung in der Presse über die Ereignisse. Beispielsweise hier: https://netzpolitik.org/2021/datenschutz-gau-freie-universitaet-berlin-gab-studierenden-vollen-zugriff-auf-alle-pruefungsdaten-update/

Mit einer Schwärzung persönenbezopgener Daten bin ich einverstanden soweit diese erforderlich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Akten zur Verletzung des Schutzes personenbezpogener Daten im Zusammenhang mit der Plattform Campus Management der FU Berlin [#245683]
Datum
6. April 2022 15:23
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten die in ihrer Behörde zur Verletzung des Schutzes personenbezpogener Daten im Zusammenhang mit der Plattform Campus Management der FU Berlin im Jahre 2021. Vergleiche Meldung in der Presse über die Ereignisse. Beispielsweise hier: https://netzpolitik.org/2021/datenschutz-gau-freie-universitaet-berlin-gab-studierenden-vollen-zugriff-auf-alle-pruefungsdaten-update/ Mit einer Schwärzung persönenbezopgener Daten bin ich einverstanden soweit diese erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 245683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245683/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2022 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022 [#245683] Sehr << Anrede >> Bezüglich der Kosten teile ich mit, …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022 [#245683]
Datum
20. April 2022 15:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bezüglich der Kosten teile ich mit, dass ich den Antrag im Auftrag und als Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschuss der FU Berlin stellte. Dieser ist nach §18 Abs. 1 Satz 1 rechtsfähige Teilkörperschaft und damit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG (Berlin) antragsberechtigt. Nach VGebO §2 Abs. 1 Satz 2 entfällt somit die Gebühr. Sollten Sie anderer Auffassung sein, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 245683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245683/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022, unsere Kommunikation vom 20. April 2022 Sehr geehrter Herr Besendorf, beigefügt…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022, unsere Kommunikation vom 20. April 2022
Datum
22. April 2022 12:00
Status
Sehr geehrter Herr Besendorf, beigefügt übersende ich Ihnen den gewünschten Vorgang mit dem Geschäftszeichen 541.350. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Ich bitte Sie, bei künftigen IFG-Anträgen - bei uns und bei anderen öffentlichen Stellen - von vornherein kenntlich zu machen, ob Sie den IFG-Antrag als Privatperson oder als Mitglied des AStA der FU Berlin stellen. Im letzteren Fall müssten Sie bitte Ihre Mitgliedschaft nachweisen und begründen, warum die beantragte Amtshandlung der Durchführung der Amtsgeschäfte des AStA der FU Berlin dient mit der Folge, dass insbesondere bei komplexen IFG-Anträgen eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 VGebO statthaft ist. Für Rückfragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022, unsere Kommunikation vom 20. April 2022 [#245683] Sehr << Anrede >&…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 6. April 2022, unsere Kommunikation vom 20. April 2022 [#245683]
Datum
22. April 2022 12:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für die Übersendung der Dokumente. Der Bitte in Zukunft mitzuteilen wenn ich Anfragen für den AStA FU stelle komme ich gerne nach. Ich wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 245683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245683/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>