Akteneinsicht

Die Bestätigung das unserer Rechtsanwalt Ditandy unter dem Aktenzeichen Az. BA-63-2021-2585 und Az. BA-63-2018-3009 eine Kopie der Akten erhalten hat. Diese Anfrage ist vom 26.06.2021 und bis heute noch nicht erledigt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bestätigun…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht [#231332]
Datum
18. Oktober 2021 10:42
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bestätigung das unserer Rechtsanwalt Ditandy unter dem Aktenzeichen Az. BA-63-2021-2585 und Az. BA-63-2018-3009 eine Kopie der Akten erhalten hat. Diese Anfrage ist vom 26.06.2021 und bis heute noch nicht erledigt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231332/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir habe Ihre E-Mail an den Fachbereich (unter Cc genannt) weitergelei…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
WG: Akteneinsicht [#231332]
Datum
18. Oktober 2021 10:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir habe Ihre E-Mail an den Fachbereich (unter Cc genannt) weitergeleitet. Sie werden von der Fachabteilung eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen