Akteneinsicht Anja Riebell

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

1 Alle Dokumente zum Verwaltungsakt Amtshilfe Polizei Abschnitt 57, Keibelstr. zur Schlüsselhinterlegung bei der Polizeidienststelle, ab dem 16.08.2021 durch Vollziehungsbeamten Herrn Schulz oder andere unbekannte Personen oder ZHS Zander, auch mit unterschiedlichen Aktenzeichen
Zu AZ 36M354/21. GZ 0000-216446-09-2019-2150-G5003 oder
2164446-2918-2150-G5003
147105-20202-2150-G5003
051082-2021-2150 -G5003

2 alle Dokumente an und von Vollzugsbeamtin Sickert, wie Fax vom 27.10.2020, 21. Seiten 20: 23 Uhr.
3 Einschreiben 18. November 2020 von mir an Frau Sickert
4 Alle Informations-Schreiben, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsankündigungen. Vollstreckungsankpndigungen, Verwaltungsakte, Verfügungen an die Berliner Sparkasse, sowie auch Antwortschreiben der Berliner Sparkasse, also Schreiben des Drittschuldners an die Berliner Sparkasse und alle Ihre Subfirmen wie auch S-Service GmbH Berlin, an allen Adressen wie Gustav-Meyerstr. 1 oder Alexanderplatz 2 in Berlin wie auch alle weiteren Anfragen zu den folgenden Aktenzeichen zwischen Jannuar 2019 und 24.10.2021:
2164446-2918-2150-G5003
147105-20202-2150-G5003
051082-2021-2150 -G5003
-alle Informations-Schreiben, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsankündigungen. Verwaltungsakte, Verfügungen, Faxe, elektronische Nachrichten an die DAK Gesundheit Hamburg, DAK Mitgliederservice Wächtersbacher Str. in Frankfurt am Main, Dienststellen der DAK in Berlin, Stellungnahmen zu
2164446-2918-2150-G5003
147105-20202-2150-G5003
051082-2021-2150 -G5003
AZ 36M354/21

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Anja Riebell
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1 Alle Dokumente …
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
Anja Riebell
Betreff
Akteneinsicht Anja Riebell [#231635]
Datum
24. Oktober 2021 14:52
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1 Alle Dokumente zum Verwaltungsakt Amtshilfe Polizei Abschnitt 57, Keibelstr. zur Schlüsselhinterlegung bei der Polizeidienststelle, ab dem 16.08.2021 durch Vollziehungsbeamten Herrn Schulz oder andere unbekannte Personen oder ZHS Zander, auch mit unterschiedlichen Aktenzeichen Zu AZ 36M354/21. GZ 0000-216446-09-2019-2150-G5003 oder 2164446-2918-2150-G5003 147105-20202-2150-G5003 051082-2021-2150 -G5003 2 alle Dokumente an und von Vollzugsbeamtin Sickert, wie Fax vom 27.10.2020, 21. Seiten 20: 23 Uhr. 3 Einschreiben 18. November 2020 von mir an Frau Sickert 4 Alle Informations-Schreiben, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsankündigungen. Vollstreckungsankpndigungen, Verwaltungsakte, Verfügungen an die Berliner Sparkasse, sowie auch Antwortschreiben der Berliner Sparkasse, also Schreiben des Drittschuldners an die Berliner Sparkasse und alle Ihre Subfirmen wie auch S-Service GmbH Berlin, an allen Adressen wie Gustav-Meyerstr. 1 oder Alexanderplatz 2 in Berlin wie auch alle weiteren Anfragen zu den folgenden Aktenzeichen zwischen Jannuar 2019 und 24.10.2021: 2164446-2918-2150-G5003 147105-20202-2150-G5003 051082-2021-2150 -G5003 -alle Informations-Schreiben, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsankündigungen. Verwaltungsakte, Verfügungen, Faxe, elektronische Nachrichten an die DAK Gesundheit Hamburg, DAK Mitgliederservice Wächtersbacher Str. in Frankfurt am Main, Dienststellen der DAK in Berlin, Stellungnahmen zu 2164446-2918-2150-G5003 147105-20202-2150-G5003 051082-2021-2150 -G5003 AZ 36M354/21
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Riebell Anfragenr: 231635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231635/ Postanschrift Anja Riebell << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Riebell

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