Akteneinsicht Dauercamper Kanzlersweide Minden

Ich hätte gerne Akteneinsicht über den Dauercamper in Minden Kanzlersweide, mir erschließt sich nicht warum er da stehen darf.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht Dauercamper Kanzlersweide Minden [#173539]
Datum
7. Januar 2020 12:54
An
Kreis Minden-Lübbecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne Akteneinsicht über den Dauercamper in Minden Kanzlersweide, mir erschließt sich nicht warum er da stehen darf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173539
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Minden-Lübbecke
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer untenstehenden Anfrage bitte ich Sie, sich an die Stadt Minden zu we…
Von
Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Akteneinsicht Dauercamper Kanzlersweide Minden [#173539]
Datum
9. Januar 2020 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer untenstehenden Anfrage bitte ich Sie, sich an die Stadt Minden zu wenden. Aufgrund Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass Sie vorwiegend Informationen bezüglich des Bau- und Melderechts begehren. Kanzlers Weide liegt im Stadtgebiet der Stadt Minden, sie ist somit bau- und melderechtlich zuständige Behörde. Zudem werden die Wohnmobilstellplätze von der Minden Marketing GmbH verwaltet. Sollte Ihre Anfrage auf weitere Rechtsgebiete abzielen, so bitte ich Sie, Ihre Anfrage entsprechend zu konkretisieren, um Ihnen einen Zugang zu den entsprechenden Informationen zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen