Akteneinsicht Geschwindigkeitsreduzierung Wilmsstraße in Dallgow-Döberitz

Anfrage an: Landkreis Havelland

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Initiative jetzt30.de fordert die Geschwindigkeitsreduzierung und weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens für die Schiller- und Fontanestraße in Dallgow-Döberitz. In einem Teil der Wilmsstraße wurde eine Reduzierung auf Tempo 30 vom Landkreis Havelland – Straßenbehörde - umgesetzt. Die Initiative jetzt30.de daher stellt hiermit einen Antrag auf Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG für alle Akten und Unterlagen die zur Geschwindigkeitreduzierung existieren und:
- Anträge welche zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung gestellt wurden
- Planungsverfahren, Studien, bzw. Informationen und Kommunikationen innerhalb der Straßenbehörde, zwischen der Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz, dem Bürgermeister von Dallgow-Döberitz, Mitgliedern im Verkehrsausschuss oder sonstige Unterlagen die der Klärung des Sachverhaltes dienten oder fachliche Informationen wiedergeben, die zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung geführt haben.

Da in dem vorderen Teil der Wilmsstraße die gleichen erhöhten Gefahrenlage existiert wie im hinteren teil der Wilmsstraße.als auch in der Schiller – und Fontanestraße werde die Unterlagen und Akteneinsichten zum Vergleich der Bewertung der Verkehrssituation herangezogen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) 1 vor, dass innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 anzuordnen sind.
§45(1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen.

Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen (wie in der Wilmsstraße bereits erfolgt) für den hinteren teil der Wilmsstraße und besonders die Schiller- und Fontanestraße zu prüfen und die Geschwindigkeitreduzierung umzusetzten.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen, jetzt30.de / << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Havelland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht Geschwindigkeitsreduzierung Wilmsstraße in Dallgow-Döberitz [#240841]
Datum
14. Februar 2022 15:13
An
Landkreis Havelland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Initiative jetzt30.de fordert die Geschwindigkeitsreduzierung und weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens für die Schiller- und Fontanestraße in Dallgow-Döberitz. In einem Teil der Wilmsstraße wurde eine Reduzierung auf Tempo 30 vom Landkreis Havelland – Straßenbehörde - umgesetzt. Die Initiative jetzt30.de daher stellt hiermit einen Antrag auf Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG für alle Akten und Unterlagen die zur Geschwindigkeitreduzierung existieren und: - Anträge welche zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung gestellt wurden - Planungsverfahren, Studien, bzw. Informationen und Kommunikationen innerhalb der Straßenbehörde, zwischen der Verwaltung der Gemeinde Dallgow-Döberitz, dem Bürgermeister von Dallgow-Döberitz, Mitgliedern im Verkehrsausschuss oder sonstige Unterlagen die der Klärung des Sachverhaltes dienten oder fachliche Informationen wiedergeben, die zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung geführt haben. Da in dem vorderen Teil der Wilmsstraße die gleichen erhöhten Gefahrenlage existiert wie im hinteren teil der Wilmsstraße.als auch in der Schiller – und Fontanestraße werde die Unterlagen und Akteneinsichten zum Vergleich der Bewertung der Verkehrssituation herangezogen. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) 1 vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 anzuordnen sind. §45(1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen (wie in der Wilmsstraße bereits erfolgt) für den hinteren teil der Wilmsstraße und besonders die Schiller- und Fontanestraße zu prüfen und die Geschwindigkeitreduzierung umzusetzten. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, jetzt30.de / Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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