Akteneinsicht in die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen nach UVwG

Antrag nach dem UVwG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gewähren Sie mir Zugang zu folgender Umweltinformation in Form von Akteneinsicht bei Ihnen vor Ort:

Akte zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen der beiden Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen an der Zartener Straße.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die am 10.11.2003 durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erteilte wasserrechtliche Erlaubnis gestattet der Gemeinde Stegen die jährliche Entnahme von 350.000 qbm Grundwasser, die aufgrund von Lieferverpflichtungen gegenüber der EWK Kirchzarten im Bedarfsfall um jährlich bis zu 91.250 qbm überschritten werden darf.
Die gestattete maximale Förderleistung aus beiden Stegener Tiefbrunnen beträgt 33 l/s und pro Tag 1515 qbm.
Die Angaben der Stegener Verwaltung im Rahmen der 1. und 2. Offenlage des Neubaugebietes „Nadelhof“, dass man jährlich
über 550.000 qbm Grundwasser entnehmen und diesen Wert nochmals um 350.000 qbm pro Jahr überschreiten dürfe, sind nicht wahrheitsgemäß (vulgariter = Lüge).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Mark Rauschkolb
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir Zugang zu folgender Umweltinformatio…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
Akteneinsicht in die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen nach UVwG [#262732]
Datum
8. November 2022 12:32
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir Zugang zu folgender Umweltinformation in Form von Akteneinsicht bei Ihnen vor Ort: Akte zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen der beiden Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen an der Zartener Straße. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mark Rauschkolb Anfragenr: 262732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262732/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mark Rauschkolb
Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne möchte ich Sie an die von mir gewünschte Empfangsbestätigung zu meinen Antra…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
AW: Akteneinsicht in die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen nach UVwG [#262732]
Datum
16. November 2022 12:03
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne möchte ich Sie an die von mir gewünschte Empfangsbestätigung zu meinen Antrag auf Umweltinformation erinnern und bitte hiermit nochmals um eben diese. Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb Anfragenr: 262732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262732/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Eingangsbestätigung / Terminvereinbarung; Akteneinsicht - wasserrechtlichen Erlaubnisse Tiefbrunnen I und II der …
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Eingangsbestätigung / Terminvereinbarung; Akteneinsicht - wasserrechtlichen Erlaubnisse Tiefbrunnen I und II der Gemeinde Stegen
Datum
30. November 2022 10:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rauschkolb, vielen Dank für Ihre Anfrage! Teilen Sie uns bitte mit, ob die Unterlagen zur aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnis (vom 10.11.2003), der beiden Tiefbrunnen der Gemeinde Stegen, für Ihre Akteneinsicht ausreichend sind. Gerne können wir Ihnen einen Termin bei uns im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 3, 79104 Freiburg an einem der folgenden Tagen anbieten: - 08.12.2022 - 9.00 Uhr - 09.12.2022 - 9.00 Uhr Mit freundlichen Grüßen

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Mark Rauschkolb
AW: Eingangsbestätigung / Terminvereinbarung; Akteneinsicht - wasserrechtlichen Erlaubnisse Tiefbrunnen I und II …
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
AW: Eingangsbestätigung / Terminvereinbarung; Akteneinsicht - wasserrechtlichen Erlaubnisse Tiefbrunnen I und II der Gemeinde Stegen [#262732]
Datum
1. Dezember 2022 11:47
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Nachfrage bestätige ich Ihnen gerne, dass sich mein Informationsbegehren auf die komplette Akte samt dem Erstantrag (um 1970?) bezieht. Ich würde dann den Termin am Fr., den 9.12.2022 ab 9.00 Uhr wahrnehmen. Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb Anfragenr: 262732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262732/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>