Akteneinsicht Kleinbahn im Westfalenpark

ich wollte am 17.09.2019 im Dortmunder Stadtarchiv Akten zum Thema "Kleinbahn/Ausstellungsbahn der Henry Escher KG im Westfalenpark" von 1959 bis 1991 einsehen. Laut Auskunft der Archivarin Frau Aschöwer sollten die Akten im Stadtarchiv sein, sind aber vom Tiefbauamt noch nicht übergeben worden, obwohl sie teilweise schon über 60 Jahre alt sind. Meine schriftliche Anfrage vom 18.09.2019 an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund, wo ich die Akten einsehen kann, wurde bis heute nicht beantwortet

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
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Holger Schuett
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
Holger Schuett
Betreff
Akteneinsicht Kleinbahn im Westfalenpark [#203296]
Datum
10. November 2020 08:29
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wollte am 17.09.2019 im Dortmunder Stadtarchiv Akten zum Thema "Kleinbahn/Ausstellungsbahn der Henry Escher KG im Westfalenpark" von 1959 bis 1991 einsehen. Laut Auskunft der Archivarin Frau Aschöwer sollten die Akten im Stadtarchiv sein, sind aber vom Tiefbauamt noch nicht übergeben worden, obwohl sie teilweise schon über 60 Jahre alt sind. Meine schriftliche Anfrage vom 18.09.2019 an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund, wo ich die Akten einsehen kann, wurde bis heute nicht beantwortet
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Schuett Anfragenr: 203296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203296/ Postanschrift Holger Schuett << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Schuett
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr geehrter Herr Schuett, Sie haben das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt angeschrieben. Diese Akten liegen hi…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antwort: Akteneinsicht Kleinbahn im Westfalenpark [#203296]
Datum
10. November 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schuett, Sie haben das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt angeschrieben. Diese Akten liegen hier nicht vor. Ich werde Ihre Anfrage nochmals an das Tiefbauamt weiterleiten. MfG Iris Jürgens Von: "Holger Schuett [#203296]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 10.11.2020 08:29 Betreff: Akteneinsicht Kleinbahn im Westfalenpark [#203296] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wollte am 17.09.2019 im Dortmunder Stadtarchiv Akten zum Thema "Kleinbahn/Ausstellungsbahn der Henry Escher KG im Westfalenpark" von 1959 bis 1991 einsehen. Laut Auskunft der Archivarin Frau Aschöwer sollten die Akten im Stadtarchiv sein, sind aber vom Tiefbauamt noch nicht übergeben worden, obwohl sie teilweise schon über 60 Jahre alt sind. Meine schriftliche Anfrage vom 18.09.2019 an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund, wo ich die Akten einsehen kann, wurde bis heute nicht beantwortet Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Akten Parkbahn Stadt Dortmund Sport- und Freizeitbetriebe Guten Tag Herr Schuett, Sie hatten beim Stadtplanungsa…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Akten Parkbahn
Datum
23. November 2020 14:20
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Sport- und Freizeitbetriebe Guten Tag Herr Schuett, Sie hatten beim Stadtplanungsamt mit mail vom 10.11.2020 um eine Einsichtnahme in Akten gebeten, die die Parkbahn des Westfalenparks betreffen. Über das Tiefbauamt hat die Anfrage die Sport- und Freizeitbetriebe (Westfalenparkbüro) erreicht. Wir haben im Archiv Vorgänge, die die Parkbahn betreffen. Können Sie sagen, wofür Sie sich im Schwerpunkt interessieren ? Dann könnte ggf. eine Vorauswahl getroffen werden. Die Unterlagen können dann auf Wunsch und nach Terminvereinbarung im Westfalenparkbüro eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen