Akteneinsicht nach 406e StPO

nach §406e StPO ist es möglich als Geschädigter Akteneinsicht zu beantragen ohne einen Anwalt hinzuziehen zu müssen.Welche Dinge gibt es hierbei zu beachten, gibt es ggf. eine Vorlage und ist Kostenbefreiung möglich, falls sich der Antragsteller Kopien nicht bezahlen kann. Gibt es andere Varianten die ein Geschädigter hat, um ohne Anwalt Akteneinsicht zu nehmen, wenn ja welche?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach §…
An Amtsanwaltschaft Berlin Details
Von
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Betreff
Akteneinsicht nach 406e StPO [#276801]
Datum
20. April 2023 12:51
An
Amtsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach §406e StPO ist es möglich als Geschädigter Akteneinsicht zu beantragen ohne einen Anwalt hinzuziehen zu müssen.Welche Dinge gibt es hierbei zu beachten, gibt es ggf. eine Vorlage und ist Kostenbefreiung möglich, falls sich der Antragsteller Kopien nicht bezahlen kann. Gibt es andere Varianten die ein Geschädigter hat, um ohne Anwalt Akteneinsicht zu nehmen, wenn ja welche?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276801/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsanwaltschaft Berlin
Zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsanwaltschaft Berlin
Betreff
Akteneinsicht nach 406e StPO – Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG“
Datum
28. April 2023 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,8 KB


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