Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach

- Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts von 2023 (digital)
- Anonymisierte (tabellarische) Messergebnisse von 2023 (digital)

Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren fordert "Waffengleichheit" zwischen den Behörden einerseits und dem Betroffenen andererseits. Die erforderte

Wir sind als Anwohner betroffen, da die Anlage unserem Schutz dienen soll, ein Effekt aber ausbleibt. Fehler bei den Messungen sind naheliegend.

Die Blitzersäule war mehrfach von Vandalen in 2023 beschädigt. Die Spuren sind noch sichtbar. Ob eine ausreichende Reparatur stattgefunden hat ist fraglich, da angeblich Ersatzteile fehlen würden.

Zudem werden nachweislich Vorgaben zu Toleranzwerten nicht eingehalten. Verwaltungsinterne Anweisungen anderer Bundesländer, welche für Toleranzbereiche von Messungen angeführt wurden, gelten nicht in Baden-Württemberg nicht. In BW gibt es keine Anweisungen zu Toleranzen über

Eine Überprüfung ist notwendig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wartungs- und Reparaturunterlage…
An Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach [#291637]
Datum
4. November 2023 06:02
An
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts von 2023 (digital) - Anonymisierte (tabellarische) Messergebnisse von 2023 (digital) Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren fordert "Waffengleichheit" zwischen den Behörden einerseits und dem Betroffenen andererseits. Die erforderte Wir sind als Anwohner betroffen, da die Anlage unserem Schutz dienen soll, ein Effekt aber ausbleibt. Fehler bei den Messungen sind naheliegend. Die Blitzersäule war mehrfach von Vandalen in 2023 beschädigt. Die Spuren sind noch sichtbar. Ob eine ausreichende Reparatur stattgefunden hat ist fraglich, da angeblich Ersatzteile fehlen würden. Zudem werden nachweislich Vorgaben zu Toleranzwerten nicht eingehalten. Verwaltungsinterne Anweisungen anderer Bundesländer, welche für Toleranzbereiche von Messungen angeführt wurden, gelten nicht in Baden-Württemberg nicht. In BW gibt es keine Anweisungen zu Toleranzen über Eine Überprüfung ist notwendig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach“ [#291637]
Datum
28. Januar 2024 03:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291637/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung bereits einmal damit begründet wurde, dass angeblich kein Akteneinsichtsrechts für Bürger in diese anonymisierten Daten bestehen würde. Wir sind anderer Meinung, da diese Auskunft im öffentlichen Interesse für alle Anlieger, inkl. uns, ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291637.pdf Anfragenr: 291637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291637/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach“ [#291637]
Datum
28. Januar 2024 03:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben uns an die Stelle gewandt, auf …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach“ [#291637] LfDIAbt6-0221.4-39/19
Datum
25. März 2024 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben uns an die Stelle gewandt, auf die überschrittene Frist hingewiesen und um Beantwortung gebeten. Sollten Sie die Unterlagen direkt erhalten, würden wir uns über eine kurze Mitteilung freuen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> die Stelle hat uns geantwortet, dass die anonymisierten tabellarischen M…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach“ [#291637] LfDIAbt6-0221.4-39/19
Datum
26. März 2024 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Stelle hat uns geantwortet, dass die anonymisierten tabellarischen Messergebnisse bereits an Sie herausgeben wurden und keine Unterlagen zur Wartung vorliegen, da die Anlage erst im Sommer 2023 angeschafft und in Betrieb genommen wurde. Daher schließen wir die Vermittlung bei uns ab. Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf uns zukommen. Unseren umfangreichen Praxisratgeber finden Sie unter Informationsfreiheit – Rechtsgrundlagen | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit/>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das stimmt nicht. Es wurden vor zwei Jahren Daten von einem anderen mobilen Blitzer vor unserem Haus…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach“ [#291637] LfDIAbt6-0221.4-39/19 [#291637]
Datum
26. März 2024 10:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das stimmt nicht. Es wurden vor zwei Jahren Daten von einem anderen mobilen Blitzer vor unserem Haus erstellt, aber nicht von hier im Verfahren angefragten Säule aus dem Sommer 2023, welche die Strasse weiter unten steht. Zu der Säule sind keine Unterlagen übermittelt worden. Gleichwohl ist die Säule neu erstellt worden, notwendiger weise geeicht, parametriert und zwischenzeitlich sogar nach Vandalismus repariert. Unserer Beobachtung nach funktioniert die Säule weiter nicht korrekt, teils gar nicht. Wir möchten die Parametrierung und die Funktion überprüfen, ebenso die anonymisierten Messdaten. Zu bemerken ist, dass wir sind Anlieger sind und die Anlage zu unserem angeblichen Schutz erstellt wurde, was aber nicht eingetreten ist. Bitte das Verfahren weiterführen und die Stadt zur Übermittlung auffordern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie uns dazu den Schriftverkehr mit der Stadt bezüglich des…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach [#291637] LfDIAbt6-0221.4-39/19 [#291637]
Datum
26. März 2024 10:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie uns dazu den Schriftverkehr mit der Stadt bezüglich des Antrags zu. Sie können uns den Sachverhalt auch gerne kurz telefonisch erläutern. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, nun konnten die Daten gewonnen werden, welche ich nun vorgeladen habe. Mit freundlichen Grüßen <&…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage Akteneinsicht - Traffistar S350 Blitzersäule Kniebisstrasse in Reutlingen-Rommelsbach [#291637] LfDIAbt6-0221.4-39/19 [#291637]
Datum
20. April 2024 09:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nun konnten die Daten gewonnen werden, welche ich nun vorgeladen habe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - ueberschreitungsdaten-2023-kniebisstrasse-a-00-12464fac50c2cbd9e0636eac7f0af4ca.pdf Anfragenr: 291637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>