Akteneinsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht in der Eckernförder Straße

Anfrage an: Stadt Rendsburg

Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (Z. 241 StVO) im nördlichen Abschnitt der Eckernförder Straße.
In der Eckernförder Straße gibt es eine rechtswidrige und inkonsistene Beschilderung mit Zeichen 241 StVO, im Abschnitt nach Büdelsdorf. Mein Antrag auf Neubescheidung vom 28. April 2023 wurde leider nicht fristgerecht beschieden. Für das weitere Vorgehen benötige ich Akteneinsicht.
Ich bitte um Verständnis, dass der Zugang zu Bereichen, wo Symboliken gewisser Sicherheitsunternehmen präsent sind, für mich nicht barrierefrei zugänglich sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die entsprechende VN-Charta ratifiziert, welche auch Sie verpflichtet, für Barrierefreiheit zu sorgen.

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  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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Torben Frank
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anordnung der Radwegebenutzungspflich…
An Stadt Rendsburg Details
Von
Torben Frank
Betreff
Akteneinsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht in der Eckernförder Straße [#292190]
Datum
13. November 2023 12:50
An
Stadt Rendsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (Z. 241 StVO) im nördlichen Abschnitt der Eckernförder Straße. In der Eckernförder Straße gibt es eine rechtswidrige und inkonsistene Beschilderung mit Zeichen 241 StVO, im Abschnitt nach Büdelsdorf. Mein Antrag auf Neubescheidung vom 28. April 2023 wurde leider nicht fristgerecht beschieden. Für das weitere Vorgehen benötige ich Akteneinsicht. Ich bitte um Verständnis, dass der Zugang zu Bereichen, wo Symboliken gewisser Sicherheitsunternehmen präsent sind, für mich nicht barrierefrei zugänglich sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die entsprechende VN-Charta ratifiziert, welche auch Sie verpflichtet, für Barrierefreiheit zu sorgen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torben Frank Anfragenr: 292190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292190/ Postanschrift Torben Frank << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Frank

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