Akteneinsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht in der Eckernförder Straße
Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (Z. 241 StVO) im nördlichen Abschnitt der Eckernförder Straße.
In der Eckernförder Straße gibt es eine rechtswidrige und inkonsistene Beschilderung mit Zeichen 241 StVO, im Abschnitt nach Büdelsdorf. Mein Antrag auf Neubescheidung vom 28. April 2023 wurde leider nicht fristgerecht beschieden. Für das weitere Vorgehen benötige ich Akteneinsicht.
Ich bitte um Verständnis, dass der Zugang zu Bereichen, wo Symboliken gewisser Sicherheitsunternehmen präsent sind, für mich nicht barrierefrei zugänglich sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat die entsprechende VN-Charta ratifiziert, welche auch Sie verpflichtet, für Barrierefreiheit zu sorgen.
Antwort verspätet
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Datum13. November 2023
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15. Dezember 2023
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