Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen

Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG
Bezug zu Az. 25-729/002 II#0256

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kommunikation zwischen Ihrer Behörde und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die Behandlung von IFG/UIG/VIG-Anfragen, ausgeschlossen der Kommunikation von Vermittlungsvorgängen ausgelöst durch Dritte Anfragesteller/innen die gemäß § 12 IFG eine Vermittlung angestoßen haben, außer ebendiese sind direkt relevant für meinen Fall
- bei obigem Punkt insbesondere die Kommunikation zwischen dem BfDI und dem ITZBund in Bezug auf die unten gegebenen Aktenzeichen bzw. den dabei vorliegenden Fall von Untätigkeit über mehrere Monate hinweg.
- die Kommunikation mit anderen Behörden (BSI, BMF) zu dem Fall, falls vorhanden (vgl. Az. 25-729/002 II#0256 und die darin genannten Dritten Behörden, welche ich kontaktiert habe)
- eine Akteneinsicht zu dem Fall

Diese Anfrage bezieht sich auf meine Vermittlungsanfrage(n) gemäß folgender Az./Gz.:
- 25-729/002 II#0256 (Mein Zeichen #184151; vgl. https://fragdenstaat.de/a/184151)
- 25-729/002 II#0284 (Mein Zeichen #187459; vgl. https://fragdenstaat.de/a/187459)
- 25-729/002 II#0275 (Mein Zeichen #194116; vgl. https://fragdenstaat.de/a/194116)

Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 eGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte.
Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG. Ein Aktenzeichen zu dem Fall ist mir nicht bekannt, meine Anfragenummer lautete jedoch #184151.

Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit der Vermittlungsanfrage getroffenen Maßnahmen.
Ich halte das Verhalten des ITZBund's mit einer Untätigkeit von über 6 Monaten immer noch für einer Behörde mit rechtsstaatlichem Anspruch inadäquat. Insbesondere möchte ich anregen hier bei Bedarf entsprechende gesetzlich regelte Kontrollaufgaben wahrzunehmen.

Vielen Dank im Vorraus für die Bearbeitung! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen.

Hilfsweise ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Falls Ihnen die Bearbeitung als IFG-Anfrage statt § 29 VwVfG sinnvoller erscheint, teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall steht es Ihnen frei, diese Anfrage auch auf diese Art zu bearbeiten.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen erneut für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG Bezug zu Az. 25-729/002 II#0256 Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520]
Datum
11. Dezember 2020 22:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG Bezug zu Az. 25-729/002 II#0256 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunikation zwischen Ihrer Behörde und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die Behandlung von IFG/UIG/VIG-Anfragen, ausgeschlossen der Kommunikation von Vermittlungsvorgängen ausgelöst durch Dritte Anfragesteller/innen die gemäß § 12 IFG eine Vermittlung angestoßen haben, außer ebendiese sind direkt relevant für meinen Fall - bei obigem Punkt insbesondere die Kommunikation zwischen dem BfDI und dem ITZBund in Bezug auf die unten gegebenen Aktenzeichen bzw. den dabei vorliegenden Fall von Untätigkeit über mehrere Monate hinweg. - die Kommunikation mit anderen Behörden (BSI, BMF) zu dem Fall, falls vorhanden (vgl. Az. 25-729/002 II#0256 und die darin genannten Dritten Behörden, welche ich kontaktiert habe) - eine Akteneinsicht zu dem Fall Diese Anfrage bezieht sich auf meine Vermittlungsanfrage(n) gemäß folgender Az./Gz.: - 25-729/002 II#0256 (Mein Zeichen #184151; vgl. https://fragdenstaat.de/a/184151) - 25-729/002 II#0284 (Mein Zeichen #187459; vgl. https://fragdenstaat.de/a/187459) - 25-729/002 II#0275 (Mein Zeichen #194116; vgl. https://fragdenstaat.de/a/194116) Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 eGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte. Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG. Ein Aktenzeichen zu dem Fall ist mir nicht bekannt, meine Anfragenummer lautete jedoch #184151. Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit der Vermittlungsanfrage getroffenen Maßnahmen. Ich halte das Verhalten des ITZBund's mit einer Untätigkeit von über 6 Monaten immer noch für einer Behörde mit rechtsstaatlichem Anspruch inadäquat. Insbesondere möchte ich anregen hier bei Bedarf entsprechende gesetzlich regelte Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Vielen Dank im Vorraus für die Bearbeitung! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen. Hilfsweise ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Falls Ihnen die Bearbeitung als IFG-Anfrage statt § 29 VwVfG sinnvoller erscheint, teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall steht es Ihnen frei, diese Anfrage auch auf diese Art zu bearbeiten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen erneut für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205520/
<< Anfragesteller:in >>
Mein Zeichen: #205520 Sehr geehrteAntragsteller/in ich ergänze meine gerade abgesendete Anfrage (Mein Zeichen: #2…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520] Ergänzung [#205520]
Datum
11. Dezember 2020 22:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen: #205520 Sehr geehrteAntragsteller/in ich ergänze meine gerade abgesendete Anfrage (Mein Zeichen: #205520) nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG um den angefragten Punkt: - (optional) alle weiteren Dokumente, die Sie für relevant für den vorliegenden Fall erachten Ich wünsche, falls keine weitere Kommunikation erfolgen sollte, bereits schöne Weihnachten, Chanukka oder ähnliche Feiertage und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205520/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: WG: Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520] # 25-780/010 II#0623
Datum
15. Dezember 2020 16:07
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520] # 25-780/010 II#0623
Datum
18. Januar 2021 16:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520] # 25-780/010 II#0623
Datum
19. Januar 2021 08:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 25-780/010 II#0623 Sehr [geschwärzt], mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, deren Pers…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen [#205520] # 25-780/010 II#0623 [#205520]
Datum
19. Januar 2021 13:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 25-780/010 II#0623 Sehr [geschwärzt], mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, deren Personen nicht im öffentlichen Interesse stehen (wie bspw. Herrn Dr. Alfred Kranstedt) bin ich selbstverständlich einverstanden, wenn dies die Bearbeitung des Antrags erleichtert. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Bearbeiter des Leitungsstabs (wie [geschwärzt]) sowie die Angestellten die (stellvertretende) Beauftragte für Informationsfreiheit oder Datenschutzbeauftragte sind oder waren und weitere Personen, welche meine Anträge bearbeitet haben (wie [geschwärzt]) mir bereits bekannt sind, und somit nicht geschwärzt werden müssen. Ferner versichere ich, insbesondere bei Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 205520 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Ihr IFG-Antrag an den BfDI - Kommunikation zwischen BfDI und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezu…
Von
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Betreff
Ihr IFG-Antrag an den BfDI - Kommunikation zwischen BfDI und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die Behandlung von IFG/UIG/VIG-Anfragen # 25-780/010 II#0623
Datum
21. Januar 2021 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/010 II#0623 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen