Akteneinsicht/Kommunikation bzgl. Vermittlung mit Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen Untätigkeit bei IFG-Anfragen
Akteneinsicht/Antrag nach § 29 VwVfG bzw. IFG/UIG/VIG
Bezug zu Az. 25-729/002 II#0256
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kommunikation zwischen Ihrer Behörde und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die Behandlung von IFG/UIG/VIG-Anfragen, ausgeschlossen der Kommunikation von Vermittlungsvorgängen ausgelöst durch Dritte Anfragesteller/innen die gemäß § 12 IFG eine Vermittlung angestoßen haben, außer ebendiese sind direkt relevant für meinen Fall
- bei obigem Punkt insbesondere die Kommunikation zwischen dem BfDI und dem ITZBund in Bezug auf die unten gegebenen Aktenzeichen bzw. den dabei vorliegenden Fall von Untätigkeit über mehrere Monate hinweg.
- die Kommunikation mit anderen Behörden (BSI, BMF) zu dem Fall, falls vorhanden (vgl. Az. 25-729/002 II#0256 und die darin genannten Dritten Behörden, welche ich kontaktiert habe)
- eine Akteneinsicht zu dem Fall
Diese Anfrage bezieht sich auf meine Vermittlungsanfrage(n) gemäß folgender Az./Gz.:
- 25-729/002 II#0256 (Mein Zeichen #184151; vgl. https://fragdenstaat.de/a/184151)
- 25-729/002 II#0284 (Mein Zeichen #187459; vgl. https://fragdenstaat.de/a/187459)
- 25-729/002 II#0275 (Mein Zeichen #194116; vgl. https://fragdenstaat.de/a/194116)
Dies ist eine Akteneinsichtsanfrage gemäß § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei ich gemäß § 8 eGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, E-Government-Gesetz) um elektronische Übermittlung bitte.
Falls weitere Akten zu dem Vorgang vorhanden sind, so beantrage ich ebenso Akteneinsicht in diese gemäß § 29 VwVfG. Ein Aktenzeichen zu dem Fall ist mir nicht bekannt, meine Anfragenummer lautete jedoch #184151.
Bitte informieren Sie mich ebenso über die seit der Vermittlungsanfrage getroffenen Maßnahmen.
Ich halte das Verhalten des ITZBund's mit einer Untätigkeit von über 6 Monaten immer noch für einer Behörde mit rechtsstaatlichem Anspruch inadäquat. Insbesondere möchte ich anregen hier bei Bedarf entsprechende gesetzlich regelte Kontrollaufgaben wahrzunehmen.
Vielen Dank im Vorraus für die Bearbeitung! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich versichere, personenbezogene Daten von Personen, welche nicht im öffentlichen Interesse stehen, nach bestem Wissen und Gewissen vor einer potentiellen datenschutzrechtlich relevanten Weiterverwendung oder Zugänglichmachung ggü. Dritten zu schwärzen.
Hilfsweise ist dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Falls Ihnen die Bearbeitung als IFG-Anfrage statt § 29 VwVfG sinnvoller erscheint, teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall steht es Ihnen frei, diese Anfrage auch auf diese Art zu bearbeiten.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen erneut für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Dezember 2020
-
16. Januar 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!