Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder

Namentliche Übersicht über
a) Gerichte
b) Staatsanwaltschaften

in NRW, die noch --nicht-- an das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) angeschlossen sind und ein Zeitplan, bis wann ein Anschluss an das System erfolgt sein wird, da die Behörden ja eigentlich schon seit längerem auf eAkten umgestellt sein sollten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder [#232498]
Datum
6. November 2021 23:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Namentliche Übersicht über a) Gerichte b) Staatsanwaltschaften in NRW, die noch --nicht-- an das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) angeschlossen sind und ein Zeitplan, bis wann ein Anschluss an das System erfolgt sein wird, da die Behörden ja eigentlich schon seit längerem auf eAkten umgestellt sein sollten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232498/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [geschwärzt] Mit freundlic…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021
Datum
8. Dezember 2021 12:44
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498] Sehr << …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498]
Datum
8. Dezember 2021 15:07
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersicht. Hierzu habe ich eine Nachfrage: diese bezieht sich nur auf die Gerichte des Landes NRW. Was ist mit den Staatsanwaltschaften? Werden auch diese flächendeckend bis Q3/2022 an das System angeschlossen worden sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232498/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498] Sehr Antragste…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498]
Datum
8. Dezember 2021 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Frage weitergeleitet. Hierzu erhalten Sie von unserem Fachreferat eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498] [geschwärzt]
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498]
Datum
9. Dezember 2021 09:09
Status
[geschwärzt] Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.11.2021 und ergänzende Nachfrage vom 08.12.2021 Sehr [geschwärzt], die Gewährung einer elektronischen Akteneinsicht kann nur dann erfolgen, sofern die jeweilige Akte bereits elektronisch geführt wird. Der Einsatz des Akteneinsichtsportals richtet sich daher nach der Einführungsplanung für die elektronische Akte. Eine flächendeckende Einführung wird entsprechend prozessrechtlicher Regelungen (z.B. § 298a Abs. 1a Satz 1 ZPO) spätestens zum 01.01.2026 abgeschlossen sein. Entsprechende Informationen veröffentlicht das Ministerium der Justiz regelmäßig im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (JMBl.). Die Einführung der führenden elektronischen Strafakte wird in den Staatsanwaltschaften voraussichtlich frühestens im Laufe des ersten Halbjahrs 2022 beginnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498] Sehr <&…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_Ihr Antrag vom 06.11.2021 [#232498]
Datum
9. Dezember 2021 15:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle abschließende Rückinfo. Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232498/