Akteneinsichtsrecht und Auskünfte des Ehepartners im Falle eines Unfalls des anderen Ehepartners
Ein Mitglied meiner Familie steht vor folgender Situation: Der Ehemann ist sehr schwer erkrankt und wurde in einer Notaufnahmestation falsch behandelt. An dieser Stelle mag es genügen , festzuhalten, daß das 1. Hospital die Diagnose stellte, "ein Wirbel drücke auf die Nieren",ihn nach Hause entließ, während ein anderes Krankeshaus am selben Tag "Riß der Aorta, Rückenmarksinfarkt"feststellte. Die Ehefrau hat keine Vollmacht (auch keine Patientenverfügung o. ä.). Nach bisherigen Gesprächen ist zu befürchten, das der Ehefrau Akteneinsicht bzw rechtliche Vertretung des schwerkranken Ehemannes verweigert wird. Können Sie Hilfestellung geben?
Bitte senden Sie mir eine Kopie dieser Anfrage! Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
-
Datum20. April 2019
-
25. Mai 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!