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Akteneinsichtsrecht und Auskünfte des Ehepartners im Falle eines Unfalls des anderen Ehepartners

Ein Mitglied meiner Familie steht vor folgender Situation: Der Ehemann ist sehr schwer erkrankt und wurde in einer Notaufnahmestation falsch behandelt. An dieser Stelle mag es genügen , festzuhalten, daß das 1. Hospital die Diagnose stellte, "ein Wirbel drücke auf die Nieren",ihn nach Hause entließ, während ein anderes Krankeshaus am selben Tag "Riß der Aorta, Rückenmarksinfarkt"feststellte. Die Ehefrau hat keine Vollmacht (auch keine Patientenverfügung o. ä.). Nach bisherigen Gesprächen ist zu befürchten, das der Ehefrau Akteneinsicht bzw rechtliche Vertretung des schwerkranken Ehemannes verweigert wird. Können Sie Hilfestellung geben?

Bitte senden Sie mir eine Kopie dieser Anfrage! Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Mitglied mei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsichtsrecht und Auskünfte des Ehepartners im Falle eines Unfalls des anderen Ehepartners [#132398]
Datum
20. April 2019 00:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Mitglied meiner Familie steht vor folgender Situation: Der Ehemann ist sehr schwer erkrankt und wurde in einer Notaufnahmestation falsch behandelt. An dieser Stelle mag es genügen , festzuhalten, daß das 1. Hospital die Diagnose stellte, "ein Wirbel drücke auf die Nieren",ihn nach Hause entließ, während ein anderes Krankeshaus am selben Tag "Riß der Aorta, Rückenmarksinfarkt"feststellte. Die Ehefrau hat keine Vollmacht (auch keine Patientenverfügung o. ä.). Nach bisherigen Gesprächen ist zu befürchten, das der Ehefrau Akteneinsicht bzw rechtliche Vertretung des schwerkranken Ehemannes verweigert wird. Können Sie Hilfestellung geben? Bitte senden Sie mir eine Kopie dieser Anfrage! Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Akteneinsichtsrecht und Auskünfte des Ehepartners im Falle eines Unfalls des anderen Ehepartners [#132398]
Datum
23. April 2019 09:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Schreiben vom 20. April 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Antwort des Bunde…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Schreiben vom 20. April 2019
Datum
22. Mai 2019 17:40
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Antwort des Bundesministerium für Gesundheit auf Ihr Schreiben vom 20. April 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 20. April 2019 [#132398] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 20. April 2019 [#132398]
Datum
4. August 2019 10:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Akteneinsichtsrecht und Auskünfte des Ehepartners im Falle eines Unfalls des anderen Ehepartners“ vom 20.04.2019 (#132398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihr Schreiben vom 20. April 2019 [#132398] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 20. April 2019 ist …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 20. April 2019 [#132398]
Datum
5. August 2019 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
951,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrSchreibenvom20.April2019.eml
151,0 KB
image003.jpg
1,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 20. April 2019 ist durch das Bundesministerium für Gesundheit bereits per E-Mail vom 22. Mai 2019 beantwortet worden. Die E-Mail, die auch das Antwortschreiben enthält, habe ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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