Aktennotiz zu Arbeitsunfällen bei Tesla

Die Aktennotiz, aus der hervorgeht, „dass auf dem Werksgelände [der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg] über einen längeren Zeitraum fast täglich Unfälle passierten“. Verschiedene Medien, unter anderem tagesschau.de, haben über die Aktennotiz berichtet: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tesla-gruenheide-arbeitsunfaelle-umwelt-100.html

Ergebnis der Anfrage

Es wurde Seite 5 des Besichtigungsprotokolls vom 09.12.2022 übersandt. Dort ist festgehalten, dass es im Zeitraum von Juni 2022 bis November 2022 zu insgesamt 190 meldepflichtigen Unfällen kam.

https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenno…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktennotiz zu Arbeitsunfällen bei Tesla [#289248]
Datum
28. September 2023 19:40
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aktennotiz, aus der hervorgeht, „dass auf dem Werksgelände [der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg] über einen längeren Zeitraum fast täglich Unfälle passierten“. Verschiedene Medien, unter anderem tagesschau.de, haben über die Aktennotiz berichtet: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tesla-gruenheide-arbeitsunfaelle-umwelt-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289248/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender E-Mail vom 28.09.2023 haben Sie einen Antrag auf Einsi…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
Aktennotiz zu Arbeitsunfällen bei Tesla [#289248] - Ihr Antrag auf Einsicht (Gz.Z2-1811-11/23)
Datum
4. Oktober 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender E-Mail vom 28.09.2023 haben Sie einen Antrag auf Einsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit gestellt. Den Eingang bestätige ich Ihnen hiermit. Ihr Antrag wird unter dem Gz.Z2-1811-11/23 geführt. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Bitte haben Sie etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 28.09.2023 Seh…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) Antrag auf Akteneinsicht vom 28.09.2023
Datum
29. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 28.09.2023 ergeht folgender Bescheid 1. Ihnen wird - unter Aussonderung der schutzbedürftigen Daten - Einsicht in ein Dokument – Seite 5 des Besprechungsprotokolls vom 09.12.2022 – aus der vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zum Betrieb Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark) geführten Akte gewährt. 2. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Begründung 1. Über das Portal www.fragdenstaat.de haben Sie am 28.09.2023 beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) gestellt. Sie begehren Einsicht in „die Aktennotiz, aus der hervorgeht, dass auf dem Werksgelände [der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg] über einen längeren Zeitraum fast täglich Unfälle passierten. Verschiedene Medien, unter anderem tagesschau.de, haben über die Aktennotiz berichtet: […]". Mit dieser Maßgabe habe ich die vom LAVG geführte Akte zum Geschäftszeichen 2020-00001 Tesla Baustelle 3 identifiziert. Die Akte enthält jedoch keine Aktennotiz über eine dokumentierte Feststellung mit vergleichbaren Angaben. Es gibt lediglich ein Besichtigungsprotokoll vom 09.12.2022, in dem die Zahl meldepflichtiger Unfälle über einen größeren Zeitraum dokumentiert ist. Hilfsweise wird unterstellt, dass dieser Dokumententeil (S. 5 des Protokolls) Ihr Einsichtsinteresse befriedigt. Soweit vorgenannte Akte nicht die von Ihnen begehrten Informationen enthält, liegen diese dem LAVG nicht vor. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage haben Sie grundsätzlich gemäß § 1 AIG einen Anspruch auf Einsicht in vorgenannte Akte und Unterlagen. Dem uneingeschränkten Einsichtsrecht steht jedoch der Schutz überwiegender privater Interessen entgegen. Soweit personenbezogene Daten i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AIG berührt sind, ist der Schutz dieser Daten durch Aussonderung der Einzeldaten (= Schwärzung) sichergestellt und der übrige Teil des Dokuments Ihnen zugänglich gemacht worden. Auf die vorherige Einholung der Zustimmung zur Offenbarung bei den betroffenen Personen habe ich verzichtet. Im Ergebnis wird Ihnen Akteneinsicht in das begehrte Dokument unter Aussonderung der schutzbedürftigen Daten nach § 6 Abs. 2 AIG durch Übersendung einer Fotokopie, in der die schutzbedürftigen Daten geschwärzt wurden, gewährt. 2. Die Kostenentscheidung findet Ihre Rechtsgrundlage in § 10 Abs. 1 AIG i. V. m. §§ 1 ff. Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AlGGebO). Danach sind für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen, in einfachen Fällen in Höhe von 0 bis 100 Euro festzusetzen. Da es sich bei Ihrem Einsichtsersuchen um einen einfachen Fall mit geringem Aufwand handelt, habe ich für diese Amtshandlung keine Kosten festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam, erhoben werden. Beschwerderecht Sie haben gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 AIG das Recht, die Landesbeauftragte anzurufen. Die Anschrift der zuständigen Landesbeauftragten lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Aktenansicht Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Mit freundlichen Grüßen