Aktennotizen zu persönlichen Kontakten mit Heimbetreibern

- Alle Aktennotizen über das persönliche Verhältnis von Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, zu seinem Patensohn, dem Geschäftsführer der Gierso GmbH, Tobias Dohmen, und der auf einem Nachbargrundstück lebenden Familie Dohmen
- Dazu zählen die in der Presse erwähnten Notizen, die vom Präsidenten selbst angelegt wurden, als er (nach eigener Auskunft) seine Vorgesetzten in der Senatsverwaltung und Mitarbeiter des Landesamtes unterrichtete; sowie Notizen von Mitarbeitern, die über diese Sachlage informiert wurden
- Über diesen konkreten Fall hinaus sind alle weiteren Notizen über persönliche Kontakten von Leitern oder Mitarbeitern des Landesamtes zu privaten Heimbetreibern ebenfalls Bestandteil der Anfrage
- Wir weisen darauf hin, dass die Herausgabe dieser Akten nicht mit Begründung auf ein laufendes Gerichtsverfahren verweigert werden kann, da lediglich ein Ermittlungsverfahren im Gange ist. Zudem würde dem Land durch Herausgabe dieser Informationen auch kein Nachteil entstehen.
- Persönliche Notizen, die während der Dienstzeit angefertigt worden, zählen ausdrücklich zu dieser Anfrage hinzu
- Wir weisen auf das hohe öffentliche Interesse hin, und auf die Pflicht des Landesamtes, IF-Anfragen möglichst vollständig zu beantworten. Informationen, die aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht herausgegeben werden können, sollten geschwärzt werden.

Die Anfrage erfolgt für die Initiativen Neue Nachbarschaft Moabit und den Verein Moabit e.V.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Aktennotizen zu persönlichen Kontakten mit Heimbetreibern [#9684]
Datum
8. Mai 2015 11:31
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Aktennotizen über das persönliche Verhältnis von Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, zu seinem Patensohn, dem Geschäftsführer der Gierso GmbH, Tobias Dohmen, und der auf einem Nachbargrundstück lebenden Familie Dohmen - Dazu zählen die in der Presse erwähnten Notizen, die vom Präsidenten selbst angelegt wurden, als er (nach eigener Auskunft) seine Vorgesetzten in der Senatsverwaltung und Mitarbeiter des Landesamtes unterrichtete; sowie Notizen von Mitarbeitern, die über diese Sachlage informiert wurden - Über diesen konkreten Fall hinaus sind alle weiteren Notizen über persönliche Kontakten von Leitern oder Mitarbeitern des Landesamtes zu privaten Heimbetreibern ebenfalls Bestandteil der Anfrage - Wir weisen darauf hin, dass die Herausgabe dieser Akten nicht mit Begründung auf ein laufendes Gerichtsverfahren verweigert werden kann, da lediglich ein Ermittlungsverfahren im Gange ist. Zudem würde dem Land durch Herausgabe dieser Informationen auch kein Nachteil entstehen. - Persönliche Notizen, die während der Dienstzeit angefertigt worden, zählen ausdrücklich zu dieser Anfrage hinzu - Wir weisen auf das hohe öffentliche Interesse hin, und auf die Pflicht des Landesamtes, IF-Anfragen möglichst vollständig zu beantworten. Informationen, die aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht herausgegeben werden können, sollten geschwärzt werden. Die Anfrage erfolgt für die Initiativen Neue Nachbarschaft Moabit und den Verein Moabit e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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