Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung. Sollte keine konsolidierte Fassung der Aktenordnung vorhanden sein, so bitte ich um Veröffentlichung bzw. Übermittlung der Einzeldokumente, aus denen sich die derzeit geltende Fassung ergibt. Ich bitte um Übermittlung in elektronischer Form, gerne auch durch Einstellen ins öffentliche Internet-Angebot der Justiz NRW. Im Intranet der Justiz ist die Aktenordnung laut
bereits vorhanden, so dass eine Veröffentlichung bzw. Übermittlung leicht möglich sein dürfte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Auskunft um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, die nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW gebührenfrei ist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2014
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20. Februar 2014
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