Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung. Sollte keine konsolidierte Fassung der Aktenordnung vorhanden sein, so bitte ich um Veröffentlichung bzw. Übermittlung der Einzeldokumente, aus denen sich die derzeit geltende Fassung ergibt. Ich bitte um Übermittlung in elektronischer Form, gerne auch durch Einstellen ins öffentliche Internet-Angebot der Justiz NRW. Im Intranet der Justiz ist die Aktenordnung laut

https://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_den_buerger/justiz_online/justizintranet/index.php

bereits vorhanden, so dass eine Veröffentlichung bzw. Übermittlung leicht möglich sein dürfte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Auskunft um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, die nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW gebührenfrei ist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2014
  • Frist
    20. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
Mark Obrembalski
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Mark Obrembalski
Betreff
Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit [#5312]
Datum
19. Januar 2014 10:07
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung. Sollte keine konsolidierte Fassung der Aktenordnung vorhanden sein, so bitte ich um Veröffentlichung bzw. Übermittlung der Einzeldokumente, aus denen sich die derzeit geltende Fassung ergibt. Ich bitte um Übermittlung in elektronischer Form, gerne auch durch Einstellen ins öffentliche Internet-Angebot der Justiz NRW. Im Intranet der Justiz ist die Aktenordnung laut https://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_den_buerger/justiz_online/justizintranet/index.php bereits vorhanden, so dass eine Veröffentlichung bzw. Übermittlung leicht möglich sein dürfte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Auskunft um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, die nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW gebührenfrei ist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mark Obrembalski <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Obrembalski, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 19.01.2014 übersende ich Ihnen die ab dem 01.01.…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Datum
21. Januar 2014 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Obrembalski, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 19.01.2014 übersende ich Ihnen die ab dem 01.01.2014 geltende Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Vera Tuschen Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Referat I 4 (Organisation) Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/ 8792 - 347, Tel.-Fax: 0211/8792 - 474 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.jm.nrw.de<http://www.jm.nrw.de/>

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Mark Obrembalski
Sehr geehrte Frau Tuschen, besten Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mar…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Mark Obrembalski
Betreff
AW: Aktenordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit [#5312]
Datum
21. Januar 2014 13:11
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Tuschen, besten Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mark Obrembalski Anfragenr: 5312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>