Aktenpläne der BVG
Guten Tag,
gemäß § 17 (5) IFG Berlin hat jede öffentliche Stelle "Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen". Zudem hat jede öffentliche Stelle "Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Satz 1 allgemein zugänglich zu machen und im Internet zu veröffentlichen."
Weder über die Suchfunktion auf bvg.de noch über Google konnte ich diese Informationen finden. Daher bitte ich Sie, mir Links auf die entsprechenden Veröffentlichungen zu übersenden oder zu erklären, wo ich diese Informationen finde.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum7. Juli 2023
-
9. August 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!