Aktenplan

Den Aktenplan ihrer Behörde.
Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische (papierlose) Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Aktenplan ihrer Behörd…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan [#218719]
Datum
19. April 2021 09:07
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Aktenplan ihrer Behörde. Ich bitte ausdrücklich und ausschließlich um elektronische (papierlose) Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 19.04.2021 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche …
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2021 betreffend Aktenplan des DPMA [#218719]
Datum
10. Mai 2021 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 19.04.2021 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um einen Aktenplan des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gebeten. Ich übersende Ihnen deshalb den für das DPMA derzeit relevanten Generalaktenplan (Justiz). Eine Übersicht des Aktenplans finden Sie auch unter der Internetseite des DPMA in der Rubrik "Recht und Gesetz" unter der Überschrift "Informationsfreiheitsgesetz" https://www.dpma.de/dpma/recht_und_gesetz/informationsfreiheitsgesetz/index.html. Der Generalaktenplan des DPMA orientiert sich an der Struktur des Generalaktenplans des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. In der Übersicht des Aktenplans des DPMA sind daher Hauptgebiete und Gruppen aufgeführt, die für das DPMA nicht relevant sind. Mit freundlichen Grüßen