Aktenplan

Den aktuellen Aktenplan oder einen Hinweis, wo dieser zu finden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Aktenplan oder einen Hi…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan [#298127]
Datum
23. Januar 2024 19:57
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Aktenplan oder einen Hinweis, wo dieser zu finden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 23.01.2024, mit der Sie den a…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: [extern] Aktenplan [#298127]
Datum
26. Februar 2024 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzhinweise.pdf
278,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 23.01.2024, mit der Sie den aktuellen Aktenplan der BLE begehren. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen zunächst die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Den gegenwärtig existierenden Gesamtaktenplan, der ausschließlich für Papierakten gilt, habe ich Ihnen ebenfalls angehängt. Die BLE erstellt derzeit im Rahmen der Einführung der eAkte einen neuen Aktenplan. Sobald die noch notwendigen Anpassungen abgeschlossen sind, ist beabsichtigt, den neuen Aktenplan auf der Homepage der BLE zu veröffentlichen. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Da der Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage jedoch nicht besonders hoch war, sehen wir in diesem Fall von einer Gebührenerhebung ab. Ich hoffe, Ihnen mit dem beigefügten Aktenplan zunächst weitergeholfen zu haben und bitte um Geduld hinsichtlich des neuen Aktenplans -eAkte. Sofern ich von Ihnen keine weitere Rückmeldung erhalte, erachte ich Ihre Anfrage damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen