Aktenplan Bundeswahlleiter

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Den Aktenplan des Bundeswahlleiters.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Aktenpl…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Aktenplan Bundeswahlleiter [#151859]
Datum
20. Juni 2019 20:53
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Aktenplan des Bundeswahlleiters.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Schröder, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 287: Aktenplan Bundeswahlleiter [#151859]
Datum
24. Juni 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Juni 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Telefon +49 (0)611 [geschwärzt] Telefax +49 (0)611 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] DESTATIS Statistisches Bundesamt|wissen.nutzen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt]§ [geschwärzt]§ [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Schröder, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Bescheidung Ihre Antrags noch etwas…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Verzögerung bei IFG-Antrag 287: Aktenplan Bundeswahlleiter
Datum
24. Juli 2019 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Bescheidung Ihre Antrags noch etwas verzögert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass uns die im Rahmen von IFG-Anträgen begehrten Dokumente, Informationen und Auskünfte in aller Regel - so wie in diesem Fall - nicht direkt vorliegen und wir deshalb die fachlich zuständigen Stellen in unserem Hause - hier den Bundeswahlleiter - einbinden müssen. Dieser Prozess ist derzeit leider noch nicht abgeschlossen. Sobald uns die Stellungnahme des Bundeswahlleiters vorlieget, werden wir den Bescheid fertigen und Ihnen zuleiten. Wir bitten für die Verzögerung um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Schröder, Sie haben mit E-Mail vom 20. Juni 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30287) eine Anfr…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Aktenplan Bundeswahlleiter (Az.: A-IR/11100100-IF30287)
Datum
24. Juli 2019 11:16
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, Sie haben mit E-Mail vom 20. Juni 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30287) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Information: Den Aktenplan des Bundeswahlleiters Nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters teilen wir Ihnen das Folgende mit: Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Aktenplan des Bundeswahlleiters enthält zum einen die Aktenstruktur des Bundeswahlleiters in seiner Tätigkeit als Wahlorgan und zum anderen die Aktenstruktur des Bundeswahlleiters als die Parteiunterlagen führende Stelle. Sie haben damit zum einen Einsicht in Dokumente, die die Tätigkeit des Bundeswahlleiters als Wahlorgan betreffen, beantragt. Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist kein behördliches Tätigwerden, sondern vielmehr ein selbstorganisatorisches Tun mit amtlichem Charakter und damit ein öffentliches Handeln sui generis. Es handelt sich folglich um "sonstige unabhängige Tätigkeiten" (siehe BT-Drs. 15/4493, S. 8), die nicht vom Recht auf Informationszugang nach dem IFG umfasst sind. Nach unserer Auffassung besteht somit hinsichtlich der Aktenstruktur des Bundeswahlleiters in seiner Tätigkeit als Wahlorgan kein Recht auf Informationszugang nach dem IFG. Denjenigen Teil der Aktenstruktur hingegen, der die Tätigkeit des Bundeswahlleiters als die Parteiunterlagen führende Stelle betrifft, können wir Ihnen zugänglich machen. Sie finden den entsprechenden Ausschnitt des Aktenplans anbei. Ebenfalls ist die Aktenstruktur hinsichtlich der repräsentativen Wahlstatistik ersichtlich, die zwar im Büro des Bundeswahlleiters erstellt wird, aber im Namen des Statistischen Bundesamts erfolgt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, nicht alle angefragten Informationen liefern zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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