Aktenplan der Landeshauptstadt Kiel

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Aktenplan der Landeshauptstadt Kiel

Ich bitte um elektronische Zusendung.

Hintergrund:
Nach § 5 AktO (LH Kiel) existiert ein Aktenplan.

"Ein neuer Aktenplan nach Vorgaben der KGSt wurde erarbeitet und zum 1.1.2009 in Kraft gesetzt."
heißt es im Jahresbericht 2008 des Stadtarchivs Kiel Abschnitt 5.2 auf Seite 26 von 32
siehe https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/museum/_dokumente_jahresberichte/Jahresbericht_Museum_2008_Endfassung2..pdf

Aktenordnung für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (AktO) vom 5. September 1994
ehemals nach § 70 Abs. 1 heute nach § 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein erlassen,
siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/speicher-dauer-und-loesch-fristen-eingegangener-versendeter-e-mails/895182/anhang/aktenordnung.pdf

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan der Landeshauptstadt Kiel …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan der Landeshauptstadt Kiel [#305988]
Datum
14. April 2024 13:36
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenplan der Landeshauptstadt Kiel Ich bitte um elektronische Zusendung. Hintergrund: Nach § 5 AktO (LH Kiel) existiert ein Aktenplan. "Ein neuer Aktenplan nach Vorgaben der KGSt wurde erarbeitet und zum 1.1.2009 in Kraft gesetzt." heißt es im Jahresbericht 2008 des Stadtarchivs Kiel Abschnitt 5.2 auf Seite 26 von 32 siehe https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/museum/_dokumente_jahresberichte/Jahresbericht_Museum_2008_Endfassung2..pdf Aktenordnung für die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (AktO) vom 5. September 1994 ehemals nach § 70 Abs. 1 heute nach § 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein erlassen, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/speicher-dauer-und-loesch-fristen-eingegangener-versendeter-e-mails/895182/anhang/aktenordnung.pdf
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305988/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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