Aktenplan für die Stadt Lippstadt

den aktuellen Aktenplan der Stadt Lippstadt,
falls dieser veröffentlicht wurde (nach §12 IFG, sollte dies geschehen sein) bitte ich Sie mir einen Link zu übersenden, wo dieser veröffentlicht wurde, da ich dieses nicht auf der Website der Stadt Lippstadt gefunden habe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenplan für die Stadt Lippstadt [#147268]
Datum
29. Mai 2019 16:24
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Aktenplan der Stadt Lippstadt, falls dieser veröffentlicht wurde (nach §12 IFG, sollte dies geschehen sein) bitte ich Sie mir einen Link zu übersenden, wo dieser veröffentlicht wurde, da ich dieses nicht auf der Website der Stadt Lippstadt gefunden habe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan für die Stadt Lippstadt“ vom 29.05.201…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan für die Stadt Lippstadt [#147268]
Datum
10. Juli 2019 19:47
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan für die Stadt Lippstadt“ vom 29.05.2019 (#147268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan für die Stadt Lippstadt“ vom 29.05.201…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenplan für die Stadt Lippstadt [#147268]
Datum
6. August 2019 14:40
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan für die Stadt Lippstadt“ vom 29.05.2019 (#147268) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>